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Medizinische Zwangsbehandlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Medizinische Zwangsbehandlung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Klient ist bettlägerig, befindet sich im Pflegeheim und ist medizinisch stationär behandlungsbedürftig. Er will aber auf keinen Fall ...


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Alt 25.08.2017, 14:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 126
Standard Medizinische Zwangsbehandlung

Hallo,

mein Klient ist bettlägerig, befindet sich im Pflegeheim und ist medizinisch stationär behandlungsbedürftig. Er will aber auf keinen Fall in eine Klinik und dort stationär behandelt werden. Ich hatte einen Unterbringungsantrag auf medizinische Zwangsbehandlung beim Gericht gestellt. Es wurde ein Gutachter bestellt, der eine medizinische stationäre Behandlung als nicht notwendig erachtet. Ein zweiter Gutachter, der daraufhin eingeschaltet wurde, hält eine medizinische stationäre Behandlung als notwendig an.

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Vielen Dank für die Eure Antworten!

Gruß Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 25.08.2017, 14:30   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 126
Standard

Es ist bisher noch kein Beschluss ergangen und der Betroffene ist noch im Pflegeheim.
Ruby ist offline  
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Alt 25.08.2017, 15:18   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,909
Standard

Zitat:
Es wurde ein Gutachter bestellt, der eine medizinische stationäre Behandlung als nicht notwendig erachtet. Ein zweiter Gutachter, der daraufhin eingeschaltet wurde, hält eine medizinische stationäre Behandlung als notwendig an.
Mal ernsthaft, was erwartest du auf der Grundlage als Antwort.

Du hast einen Antrag auf Zwangsbehandlung gestellt, der wird derzeit scheinbar bearbeitet, daher ja wohl die Gutrachteraufträge. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts kannst du erst einmal gar nichts weiter veranlassen. Entweder es genehmigt eine Zwangsbehandlung oder es verneint es.

Für eine medizinische Zwangsbehandlung gibt es sehr hohe Hürden. Wenn dein Betreuter einwilligungsfähig ist kann er selbstverständlich auch eigenständig entscheiden ob er sich behandeln lassen möchte oder nicht.
__________________
----------------
agw ist offline  
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