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Zuständigkeit Verlegung bei Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuständigkeit Verlegung bei Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Der aktuelle Beschluss berechtigt nur zu der Unterbringung in dem Krankenhaus xy, nicht in einer anderen Einrichtung. Das ist ...


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Alt 21.02.2018, 19:06   #11
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Zitat:
Der aktuelle Beschluss berechtigt nur zu der Unterbringung in dem Krankenhaus xy, nicht in einer anderen Einrichtung.
Das ist schon irre mit den Unterschieden.
Bei uns ist das ausdrücklich richterlich nicht so. Im Beschluss steht deshalb auch nie die Einrichtung oder Klinik mit drin, das wird auch nie so beantragt.
Hier steht man z.B. auch bei einem (Unterbringungs-) Einrichtungswechsel dass die einfache Anschriftenänderung als Mitteilung genügt. Ich arbeite immer mit demselben Beschluss auch wenn derjenige bereits in der zweiten Einrichtung ist.

2 Jahre erscheint mir wirklich lang und fraglich, das vorgestellte ist nicht mein eigener Fall.
Ich habe allerdings einen bei dem das aus gesundheitlichen Gründen bereits seit 5 Jahren im 2 Jahresverlängerungsrythmus geht/ging. (Hannover) Seit gestern ist der offene Versuch am Start, hoffentlich klappt es
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.02.2018, 19:17   #12
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Bei allen zwangsweise Unterbringungen oder Vorführungen zur Untersuchung etc. muss beim Gericht der Antrag gestellt werden, dass auch die Anwendung unmittelbaren Zwanges genehmigt wird und die Betreuungsbehörde berechtigt ist, hierzu auf die Hilfe der Polizei zurückgreifen zu können.
Wenn bei Unterbringungen die Polizei notwendig werden sollte ist das auch so. Beim Nds. PsychKG sowieso und nach dem BGB darf der Betreuer die Untersützung durch die zuständige Behörde (Polizei) auch beantragen.
Wie schon weiter oben geschrieben darf der Betreuer den Einsatz der Polizei trotz Genehmigung nicht anordnen. Das hat durch die Betreuungsbehörde oder den gerade zuständigen Ordnungsbeamten des Landkreises zu geschehen. Zumindest ist das die offizielle Variante. Die mußten wir einmal klären, weil es bei einer Unterbringung mal Gerangel darum gab. Es geht aber auch oft ohne den Bohai.

Wenn kein großer Polizeieinsatz erwartet wird, dann klappt das auch bei uns mit dem Extra-qualifizierten KTW-Personal. Die sind gut.

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Der Beschluss über die zwangsweise Unterbringung muss schriftlich vorliegen
Das sowieso.

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Obwohl das SOG (Nieders. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) möglicherweise eine Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltungsbehörde enthält durch Verordnung festzulegen, durch wenn im einzelnen der unmittelbare Zwang ausgeübt werden kann, ist mir nicht bekannt, dass eine zuständige Verwaltungsbehörde hiervon in der dargestellten Form gebrauch gemacht hat.
Herrliches Juristendeutsch. Gibt es da irgenwo eine Übersetzung?

MfG

Imre
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Alt 21.02.2018, 19:23   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Noch ein Nachtrag wg. so einer Verlegung:
Letztes Jahr hatte ich so etwas ähnliches. Der Betreute befand sich mit Beschluss im Krankenhaus. Ein langfristiger Beschluss ist ergangen und es stand die Verlegung in die Heimeinrichtung an.

Da nicht unbedingt mit Randale oder Flucht zu rechnen war, hat sogar ein Taxi-Schein genügt, der vom Krankenhaus ausgestellt wurde. Ein Pfleger vom Krankenhaus ist als Begleitung mitgefahren.
Die KV war allerdings nur bereit, die Kosten vergleichbar bis bis zur bisherigen Wohnung zu tragen. Die Differenz hat dann auf Antrag das Sozialamt übernommen, dass auch für die Heimkosten zuständig war. Hat gut geklappt.

MfG

Imre
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