Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung bei Alkoholmissbrauch im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nicht jeder der obdachlos ist hat einen Betreuer. Seine Rente erhält auch ein Obdachloser jeden Monat, zur Not per Scheck ...
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#11 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Nicht jeder der obdachlos ist hat einen Betreuer. Seine Rente erhält auch ein Obdachloser jeden Monat, zur Not per Scheck postlagernd.
![]() Hier mal ein ehemaliger Betreuungsfall: Betreuter starker Alkoholiker (ca. 100 Entgiftungen), Rentner. Aufgrund mehrerer Ladendiebstähle in Verbindung mit Hausfriedensbruch (er hatte in allen Supermärkten in seinem Stadtteil Hausverbot), musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. In dieser Zeit erhielt er die fristlose Kündigung wg. Mietrückständen. Nach der Haftentlassung u. Wohnungsräumung (war schon rechtskräftig), kam er in eine Obdachlosenunterkunft - zu diesem Zeitpunkt wurde ich als Betreuer bestellt. Der zu Betreuende war nicht als Rentner krankenversichert sondern nur freiwillig - mtl. Beitrag ca. 180,00 EUR. Für die Notunterkunft sollte er eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 150,00 EUR zahlen. Das Sozialamt hätte den fehlenden Betrag geleistet, aber nur unter der Voraussetzung, dass er auch seinen KV-Beitrag zahlt. Hierzu war er nicht bereit, die Voraussetzungen für einen EV lagen nach Gutachten nicht vor. Die Betreuung wurde nach einer Anhörung durch das Gericht aufgehoben - ich war nicht unglücklich. |
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#12 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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#13 | ||||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wir sind irgendwie ein Stück vom Ursprungsthema weg. Zu der Betreuerbestellung alleine wegen übermächtigem Saufen noch mal hier:
Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon Dass der Eine oder Andere dann doch "durchrutscht" und eine Betreuung bekommt mag ja sein. Meiner Erfahrung nach ist es nicht die Regel und bei uns wird auch sehr darauf geachtet. An @Manu. Zitat:
Es ist ziemlich unmöglich zu raten wenn man nur Bruchstücke des Falls kennt- von der Nützlichkeit dieser Ratschläge mal abgesehen. @Mucki Zitat:
Zitat:
Welches "senibles" Thema? Saufen ist nicht sensibel sondern die Hölle. Letztendlich rede ich, andere wohl auch, mit den Betreuten an dem Ort an dem man sie zu greifen bekommt. Das kann die Wohnung, das kann der Park oder sonst wo auf der Strasse sein. Zitat:
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#14 | |
Club 300
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 341
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Wenn sich jemand aber tottrinken möchte, dann ohne das mein Kopf in der Schlinge steckt, weil ich zu wenig gemacht habe. Daher mein langer Post mit Motivation und Stellen die ich zusätzlich versuchen würde mit in die Beratung zu bekommen etc. Irgendwann sind einem dann die Hände gebunden bzw. wiederholt man sich nur. Frage mich, ob die TE an dieser Stelle bereits steckt? Oder was sie noch machen kann. Gleiche Frage stellte sie am Anfang.
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Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden. Geändert von Mucki (23.03.2018 um 17:38 Uhr) |
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Stichworte |
alkohol, therapie, unterbringung, vermieter |
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