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Unterbringung bei Alkoholmissbrauch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung bei Alkoholmissbrauch im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nicht jeder der obdachlos ist hat einen Betreuer. Seine Rente erhält auch ein Obdachloser jeden Monat, zur Not per Scheck ...


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Alt 23.03.2018, 14:20   #11
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Nicht jeder der obdachlos ist hat einen Betreuer. Seine Rente erhält auch ein Obdachloser jeden Monat, zur Not per Scheck postlagernd.

Hier mal ein ehemaliger Betreuungsfall:

Betreuter starker Alkoholiker (ca. 100 Entgiftungen), Rentner.
Aufgrund mehrerer Ladendiebstähle in Verbindung mit Hausfriedensbruch (er hatte in allen Supermärkten in seinem Stadtteil Hausverbot), musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. In dieser Zeit erhielt er die fristlose Kündigung wg. Mietrückständen.
Nach der Haftentlassung u. Wohnungsräumung (war schon rechtskräftig), kam er in eine Obdachlosenunterkunft - zu diesem Zeitpunkt wurde ich als Betreuer bestellt.
Der zu Betreuende war nicht als Rentner krankenversichert sondern nur freiwillig - mtl. Beitrag ca. 180,00 EUR.

Für die Notunterkunft sollte er eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 150,00 EUR zahlen. Das Sozialamt hätte den fehlenden Betrag geleistet, aber nur unter der Voraussetzung, dass er auch seinen KV-Beitrag zahlt.
Hierzu war er nicht bereit, die Voraussetzungen für einen EV lagen nach Gutachten nicht vor.
Die Betreuung wurde nach einer Anhörung durch das Gericht aufgehoben - ich war nicht unglücklich.
Schnieder ist offline  
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Alt 23.03.2018, 14:26   #12
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
Standard

Zitat:
Zitat von Manu2211 Beitrag anzeigen
und die zahlreichen Beförderungsscheine "umwandeln",
Kurze Frage hierzu: was ist damit genau gemeint?
Michael77 ist offline  
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Alt 23.03.2018, 14:58   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wir sind irgendwie ein Stück vom Ursprungsthema weg. Zu der Betreuerbestellung alleine wegen übermächtigem Saufen noch mal hier:
Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Dass der Eine oder Andere dann doch "durchrutscht" und eine Betreuung bekommt mag ja sein. Meiner Erfahrung nach ist es nicht die Regel und bei uns wird auch sehr darauf geachtet.

An @Manu.
Zitat:
es liegen auch andere Erkrankungen vor.
Welche denn?
Es ist ziemlich unmöglich zu raten wenn man nur Bruchstücke des Falls kennt- von der Nützlichkeit dieser Ratschläge mal abgesehen.


@Mucki
Zitat:
Wegen deinem letzten Satz bin ich etwas skeptisch, ob du die Betreuung langfristig gut ausüben kannst. Du meidest den persönlichen Kontakt in der Wohnung.
Das ist auch genau richtig!

Zitat:
Du kannst nicht absehen, auf welcher Parkbank er schläft, um ihn dort in ein Gespräch zu verwickeln. Ich wüsste keinen anderen öffentlichen Ort auf Anhieb, wo du über diese sensiblen Themen mit dem Betreuten sprechen kannst.
Da er ab und an arbeitet wird er nicht auf der Parkbank schlafen ist zu vermuten.
Welches "senibles" Thema? Saufen ist nicht sensibel sondern die Hölle.
Letztendlich rede ich, andere wohl auch, mit den Betreuten an dem Ort an dem man sie zu greifen bekommt. Das kann die Wohnung, das kann der Park oder sonst wo auf der Strasse sein.

Zitat:
Wenn er alles an Angeboten ablehnt, wäre nach mehrmaliger Ablehnung an entsprechender Stelle und absehbarer weiterer schlechten Entwicklung eine Anregung an das Gericht zu verfassen.
Für mich liest sich das sehr "trocken" und vom Schreibtisch aus gedacht. Es gibt keine Anregung die man in der Situation an das Gericht stellen könnte, man muss erst mal selbst wissen und rauskriegen wo es lang gehen soll, was dazu gebraucht wird und wissen wie man es bekommt damit ein Prozess in die eine oder andere Richtung in Gang gesetzt wird.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.03.2018, 17:28   #14
Club 300
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 341
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Für mich liest sich das sehr "trocken" und vom Schreibtisch aus gedacht. Es gibt keine Anregung die man in der Situation an das Gericht stellen könnte, man muss erst mal selbst wissen und rauskriegen wo es lang gehen soll, was dazu gebraucht wird und wissen wie man es bekommt damit ein Prozess in die eine oder andere Richtung in Gang gesetzt wird.
Trocken würde ich das nach einer langjährigen Betreuung mit x-Fachen Versuchen den Menschen zu Angeboten zu motivieren, immer wieder Ablehnungen bekomen, sämtliche Dienste/ Beratungsstellen vor Ort hinzugezogen irgendwann dann auch aus Selbstschutz sehen und angehen. Herzblut und so weiter habe ich vorher in der Beratung investiert.

Wenn sich jemand aber tottrinken möchte, dann ohne das mein Kopf in der Schlinge steckt, weil ich zu wenig gemacht habe. Daher mein langer Post mit Motivation und Stellen die ich zusätzlich versuchen würde mit in die Beratung zu bekommen etc.

Irgendwann sind einem dann die Hände gebunden bzw. wiederholt man sich nur.

Frage mich, ob die TE an dieser Stelle bereits steckt? Oder was sie noch machen kann. Gleiche Frage stellte sie am Anfang.
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.

Geändert von Mucki (23.03.2018 um 17:38 Uhr)
Mucki ist offline  
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Stichworte
alkohol, therapie, unterbringung, vermieter

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