Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG I und vollstionäre Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kurze Frage:
Steht einem Betroffenen ALG I zu wenn er vollstationär in einem Heim (Sucht) untergebracht ist? Google spuckt nur ...
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#1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Kurze Frage:
Steht einem Betroffenen ALG I zu wenn er vollstationär in einem Heim (Sucht) untergebracht ist? Google spuckt nur Ergebnisse zu ALG II aus. Vielleicht bin ich auch zu doof zum suchen - ich finde nix. Arbeitsagentur und Landesamt spielen Pingpong mit mir und kommen auf keinen Nenner. Die einen wollen nicht zahlen, die anderen wollen aber das Geld von der B. ![]() LG Boomer
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,974
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Moin moin
ALG I ist ein durch Arbeit erworbener Anspruch und sollte deshalb dem Betreuten auch zustehen. Andererseits ist ALG I dann auch einzusetzendes Einkommen. Schöne Grüße an den Anwalt, der sich damit beschäftigen darf. Diese Behördenstreitigkeit wäre mir einfach zu blöde. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Hi Boomer,
mit ALG ist es ein wenig umständlicher als mit ALG2. Schau mal § 138 SGB 3. Wenn das Alles zutrifft, dann geh rückwärts auf 137 und 136. Das Schema, da ich nicht weiß, ob länger als 6 Wochen über AUB usw. Und den § 146 SGB 3 noch nachsehen. Evtl Krankengeld. Der Haken wird aber die Verfügbarkeit sein. MfG Seb Geändert von BBvSeb (13.06.2018 um 18:34 Uhr) |
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#4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Danke für die Tipps .
Krankengeld ist schon verbraucht, es handelt sich um eine "dauerhafte" offene vollstationäre Einrichtung, mal mindestens auf 2 Jahre Jahre ausgelegt . In der Einrichtung wird sie in eine Arbeitstherapie eingegliedert . Verfügbarkeit ist nicht gegeben.
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#5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wenn er schon 78 Wochen Krankengeld erhalten hat, müsste eigentlich vor Ablauf des Anspruches von der KK eine Aufforderung zur Rentenantragstellung gekommen sein.
Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat er auch keinen Anspruch auf ALG I, nach deinen Angaben steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Erhält er von seinem Arzt weiter AU-Bescheinigungen oder werden die nicht mehr ausgestellt und wenn ja seit wann? Du solltest zumindest umgehend formlos einen Rentenantrag stellen. |
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#6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Rentenantrag ist schon seit 6 Wochen raus, bis dato ohne Reaktion .
Nein zur Zeit keine AU Bescheinigung seit Umzug in die Einrichtung Anfang Mai. Sie kommt aus dem Saarland und zog nach Bayern in die Einrichtung .
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