Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschlossenes Wohnheim - Antrag Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
Anträge auf Unterbringung nach BGB stelle ich für meine Betreute beim Betreuungsgericht. In diesem Fall wurde die Betreute ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Hallo Zusammen,
Anträge auf Unterbringung nach BGB stelle ich für meine Betreute beim Betreuungsgericht. In diesem Fall wurde die Betreute in die Klinik entsprechend zugeführt. Beschluss und Gutachten lag vor (Schizophrenie seit 30 Jahren). Betreuer, Gutachter und ambulante Hilfeeinrichtung vertreten die Meinung, das die Betreute dauerhaft in eine geschlossene Wohnform gehört. Die Klinik, wo die Betreute untergebracht war, sieht dies anders und argumentiert, das die rechtlichen Hürten nicht ausreichen. Weiter noch, die Betreute wurde noch vor dem Ende des Unterbringungsbeschlusses (3 Monate) aus der Klinik entlassen. Die Betreuerin war damit nicht einverstanden. Die Klinik entließ trotzdem. Nun hat sich gezeigt, das die Betreute psychotisch ist und sich nicht selbst versorgen kann. Die Medikamente nimmt sie nicht ein, was auch bei Entlassung klar war. Welche Möglichkeiten bestehen nun die Betreute in eine geschlossene Wohnform zu bekommen? Reicht ein Antrag bei Gericht durch die Betreuerin? Oder führt der Umweg über die geschlossene Unterbringung in die Klinik zum geschlossenen Wohnheim? Leider hatte ich so was noch nie. Bisher kamen die Betreuten, falls notwendig, von der Akuttherapie in der Klinik in das geschlossene Wohnheim. Dabei hat sich immer der Sozialdienst der Klinik gekümmert (was natürlich angenehm war). Danke und Grüße Maren |
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#2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
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Hallo Maren,
Zitat:
LG Volker |
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#3 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Hier wird auch verlangt, bevor eine solcheEntscheidung getroffen würde, dass der Betreuer darlegt was er alles unternommen hat die häusliche Situation zu stabilsieren/zu verbessern. Zitat:
Zitat:
Von irgendwoher muss die fachärztliche Stellungnahme für den Kostenträger (u.U. reichen inzwischen dafür auch Krankenberichte), die Bescheinigung frei von ansteckenden Krankheiten, der IBRP, die Anmeldung zur HKP usw. ja kommen. Das macht nicht der Betreuer, vor allem nicht den Hilfeplan schreiben ![]() |
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