Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung - Klinik will nicht aufnehmen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe ein ganz dringendes Problem.
Per Gerichtsbeschluss von Freitag muss ich morgen einen Betreuten wg. Eigengefährdung geschlossen unterbringen. ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 63
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Hallo,
ich habe ein ganz dringendes Problem. Per Gerichtsbeschluss von Freitag muss ich morgen einen Betreuten wg. Eigengefährdung geschlossen unterbringen. Eine Mitarbeiterin/Ärztin der zuständigen psych. Klinik sagt mir, sie haben kein Bett und ich solle ihn in einer Kurzzeitpflege unterbringen. In der vergangenen Woche habe ich mir bereits ergebnislos die Ohren rot telefoniert. Ich würde morgen mit dem RTW und dem Betreuten einfach in der Klinik aufschlagen... Können die sich weigern ihn aufzunehmen? Und was dann? Bitte um schnelle Hilfe!! Danke Gebbi |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Darf ich fragen, warum die Unterbringung ab morgen nötig ist? Also warum nicht jetzt oder schon am Freitag?
LG |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 117
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Das ist von mir jetzt nicht rechtlich verbindlich,
aber meiner Kenntnis nach müssen die den aufnehmen, wenn es die örtlich zuständige Klinik ist. Eine Notwendigkeit der Behandlung ist ja durch den Beschluss und Gutachten gegeben. Zumindest ist es in meiner Gegend so. |
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#4 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
Dann kann die Klinik bei einem anderen Patienten auf Stataion annehmen er sei nicht mehr so krank dass er auf der geschlossenen sein müsste oder der Neu Ankommende wird bei der Aufnahme nicht mehr für unterbringungsbedürftig erklärt weil sein Zustand sich gebessert hat- was auch schon vorgekommen ist....ähem. Die Sanis sind immer angewiesen das nächst gelegene zuständige KH anzufahren. Sollte dort tatsächlich alles belegt sein muss die dann nächst erreichbare Klinik angefahren werden, das müsste dann das zuständige KH klären. Ich würde mich nicht allzusehr mit Platzproblemen beschäftigen sondern ihn in die zuständige Klinik bringen lassen und dann sieht man weiter. Wenn der Beschluss am Freitag kam und die Verlegung erst morgen stattfinden soll stellt sich allerdings die Frage nach der Dringlichkeit? Bei Unterbringungen unter Beteiligung der Betreuungsbehörde kann es immer mal noch ne Woche dauern bis das umgesetzt werden kann wegen Terminabstimmungen, vielleicht hat die Klinik bis dahin Platz geschaffen. Kurzzeitpflege geht gar nicht, auf keinen Fall. Warum man dort überhaupt einen Platz sucht ist mir ein völliges Rätsel ![]() ![]() |
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#5 |
Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 513
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Völlig ausgeschlossen ist das nicht. Es gibt vereinzelt Pflegeheime mit geschlossenen ("beschützenden") Abteilungen, die dort auch Kurzzeitpflege anbieten. Ob sich das für diesen Fall eignen würde, und ob man dort leichter einen Platz findet, steht allerdings auf einem anderen Blatt...
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#6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Unterbringung findet doch nicht zur Verwahrung sondern zur Diagnostizierung des Problems einschliesslich möglicher Handlungsansätze statt. |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 63
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Für den Betreuten fällt morgen die heimische Pflege weg. Da er sich nicht allein versorgen kann, besteht Eigengefährdung.
Pflegeheime mit geschlossenen Abteilungen habe ich im weiten Umkreis abtelefoniert. Kein Platz oder keine Kurzzeit, die meisten Heime machen KP in den Abteilungen eh nicht, das bringt zu viel Unruhe für die Bewohner. Zitat:
Ich habe gerade die Mitarbeiterin nochmal angerufen und informiert, dass wir morgen kommen werden, ich lasse mich überraschen... |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Notfälle muss dpe Psychiatrie aufnehmen. Ist bei uns jedenfalls so. Kein Bett frei, gibts da nicht. Da werden aus 3-Bett-Zimmern dann auch mal 4-Bett-Zimmer. Nofalls stehen auch Betten auf dem Flur. Alles schon selbst erlebt.
Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob das tatsächlich ein psychiatrischer Notfall ist. |
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#9 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Nur weil irgendwer zu Hause nicht versorgt ist kann er doch nicht mit Gewalt ins KH verbracht werden! ![]() |
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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@michaela mohr: danke.
So drastisch hatte ich mich nicht getraut. Aber die geschlossene Psychiatrie ist ja keine Sammelstelle für Obdachlose oder Menschen, die daheim unterversorgt sind oder oder. Und wer soll morgen den RTW bezahlen? Als reines "Taxiunternehmen" ohne medizinischen Notfall ( oder Verordnung wegen ambulanter Therapien )bleibt man auf den Kosten sitzen. Und der arme Betreute. Wird erst im Krankenwagen in die Klapse gekarrt, um dann wieder nach Hause gekarrt zu werden?:-( |
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