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Mögliche Fremdgefährdung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mögliche Fremdgefährdung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen, wie ist die Situation, wenn sich der psychisch erkrankte Betreute fremdgefährdend verhält (Menschen fühlen sich durch ihn ...


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Alt 03.01.2019, 15:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard Mögliche Fremdgefährdung

Hallo liebe Kollegen,

wie ist die Situation, wenn sich der psychisch erkrankte Betreute fremdgefährdend verhält (Menschen fühlen sich durch ihn bedroht) eine Eigengefährdung jedoch nicht gegeben ist.

Wie handhabt ihr eine solche Situation?

Muss der Betreuer die Polizei informieren oder reicht der Verweis an die sich bedroht Fühlenden aus, dass sie, falls sich die Situation wiederholt, selbst die Polizei rufen sollen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 03.01.2019, 17:00   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
reicht der Verweis an die sich bedroht Fühlenden aus, dass sie, falls sich die Situation wiederholt, selbst die Polizei rufen sollen?

Das sollte ausreichend sein.


Eine Info des Betreuers an andere- dabei kommt es letztendlich stark auch auf das tatsächliche Ausmass und die Wahrscheinlichkeit der Bedrohung an- halte ich für das Betreuungsverhältnis für eher mal sehr schlecht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.01.2019, 18:25   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Pflichte dem bei. Vielleicht sollte man noch den sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes informieren (für Hilfen und etwaige Unterbringung nach PsychKG). Eine formale Antragstellung durch einen Betreuer gibt es dabei nicht, nur eine Beteiligung als Verfahrensbeteiligter in einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren nach dem PsychKG (§ 315 FamFG), wenn denn ein solches eingeleitet werden sollte.

Ansonsten würde ich für das Verhältnis Betreuer/ SpDi in das PsychKG des jeweiligen Bundeslandes schauen: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...#Landesgesetze
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.01.2019, 16:11   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
Standard

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall: die Nachbarn fühlen sich von einem psychisch kranken Menschen bedroht, weil er manchmal „so komisch guckt und nicht grüßt“.
Paranoid schizophrene Menschen seien zudem potentielle Gefährder...
Tatsächlich ist der Mann schon lange krank und hat noch nie jemandem was getan - ok, während einer Krise hat er mal rumgeschrien...
Das kann aber auch aus anderen Gründen in den besten Familien vorkommen.
Es kam zu einer Abmahnung des Vermieters.
Dort habe ich angerufen und gefragt, was denn tatsächlich passiert sei, das eine Abmahnung rechtfertige. Es blieb bei dem oben berichteten.
Ich habe freundlich darauf hingewiesen, dass ich hier keinen Kündigungsgrund sehe und ggf. gegen eine Kündigung klagen würde.

Heutzutage sehen die Leute scheinbar bei allen, die irgendwie anders sind einen „potentiellen Gefährder“.
Zudem habe ich geraten, dass die Nachbarn im Ernstfall bitte die Polizei rufen möchten, damit geklärt werden kann, ob eine Bedrohung vorliegt.
Danach war Ruhe.

Mich ärgert es wahnsinnig, wenn „die Nachbarn“ alle kranken Menschen am liebsten im Heim, auf keinen Fall in der Nachbarschaft sehen wollen.

Letztlich bin ich als Betreuerin bei Eigengefährdung zuständig und habe auch keinen therapeutischen oder erzieherischen Auftrag.

Mit kollegialen Grüßen
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 06.01.2019, 17:08   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin moin

Ich finde es auch sehr ärgerlich, dass Nachbarn oder andere Menschen psychisch Kranke lieber irgendwo im Nirgendwo verschwinden lassen wollen, ohne darüber nachzudenken, dass die Gefährdung durch diese Menschen extrem gering ist.
Jedenfalls liegt das Risiko durch einen psychisch kranken Menschen zu ernsthaftem Schaden zu kommen deutlich geringer als im Lotto 6 Richtige mit Zusatzzahl zu haben.

Angst ist etwas völlig irrationales und wird blöderweise medienwirksam geschürt - z.B. dann, wenn irgendjemand mal wieder mit dem Auto in Menschenmengen reinrauscht und dann eine frühere psychiatrische Behandlung durch die Medien geprügelt wird.
Nach wie vor wird mindestens 1% der Bevölkerung einmal pro Jahr stationär in der Psychiatrie behandelt. Da hat sich seit der Psychiatrie-Enquete 1978 nicht viel geändert. Und verringert schon gar nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.01.2019, 17:31   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Hallo Ruby,

was ist denn genau vorgefallen? Wurde tatsächlich jmd. bedroht,
sollte der Bedrohte auch jetzt noch Anzeige erstatten.
Weswegen fühlen sich die Nachbarn bedroht?

LG
Stefanie78 ist offline  
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