Dies ist ein Beitrag zum Thema Aberwitzige Frage.... Bereich Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe einen sehr (immer noch) agilen psychisch Schwerstkranken der die letzten 5 Jahre lang geschlossen untergebracht war.
Er kam mit ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Habe einen sehr (immer noch) agilen psychisch Schwerstkranken der die letzten 5 Jahre lang geschlossen untergebracht war.
Er kam mit der Unterbringung immer gut zurecht, hat zwar - sozusagen anstandshalber- immer Beschwerde eingelegt aber die auch immer wieder zurückgezogen. Das Leben auf der Geschlossenen war für ihn auch nie ein Problem. Er ist sehr zuverlässig, kann sich zwar an allgemeine Stationsregeln nicht halten, brauchte in Extremsitautionen aber auch nur mal kurz ne offene Tür um unten (im freien Bereich) eine zu rauchen oder einmal um das Haus zu stürmen und kam dann immer wieder sofort auf Station zurück. Vor ca. 4 Monaten gab es keinen wie immer gearteten Grund die Unterbringung zu verlängern, er hat starke Eigenheiten, die sind aber allen Stationen im Haus (unten geschlossen, Mitte offen, oben geschlosssen) bekannt.Er wurde also auf die offene Station verlegt aber will da nicht bleiben. Seit gut 4 Monaten gibt es für ihn dort Probleme, er will jetzt unbedingt auf die Geschlossene zurück, freiwillig sozusagen. Wir (Heimleitung, Station und ich) arbeiten an dem Problem, mal sehen was für Lösungen finden. Wir wollen uns natürlich auch nicht auf die Krankheit derart einlassen oder gar eingebunden werden in dieses System aber bei mir ist die grundsätzliche Frage aufgetaucht- wenn der Betreute (sozusagen aus therapeutischen Gründen) einen Beschluss will und/oder bräuchte- ginge das? Wäre so ein Konstrukt überhaupt machbar und wenn ja, wie? |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,856
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Hallo,
das erinnert mich irgendwie an die Zeitgenossen (zumindest früher gab es solche) die, da sie ein warme Unterkunft mit freier Kost und Logis wollten, vor allem im Winter gerne mal eine "kleine" Straftat (häufiges "Schwarzfahren" o.Ä.) begingen, um ins Gefängnis zu kommen. Ich würde mal sagen, wenn der Drang des Betreuten in die Geschlossene mit einer Gefährdung einhergeht, dann sollte sowas schon möglich sein.... Zitat:
Bei soviel Kompetenz ergibt sich bestimmt ein Grund....... ![]() mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() ![]() weniger wie Null Gefährdung Ich grüble theoretisch halt auch über die rechtliche Seite/Position dabei nach.Die ist nichtgegeben meiner Meinung nach. Das Gericht ist ja nicht Bestandteil in der psychiatrischen Vrsorgung. Dem Nachzugehen/Nnachzugeben hiesse wahrscheinlich auch der Krankheit sich "anzuschliessen"- was schlecht wäre. Damit liesse man sich in das (Krankheits-)System mit einbinden. Auch schlecht. Andererseits - wenn der Betreute damit besser mit seiner Erkrankung zurechtkäme? Wunsch und Wille? |
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#4 | |||
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Zitat:
ich sehe rechtlich keine Möglichkeit, einen Unterbringungsbeschluss zu bekommen, wenn der Betreute freiwillig dort sein möchte. Warum kann er denn nicht ohne Beschluss auf der Geschlossenen leben? Zitat:
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#5 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Geschlossene Plätze sind rar und i.d.R. auch anders finanziert wie normale Heimplätze. Der hiesige Kostenträger (LWV) finanziert den geschlossenen Platz jedoch nur wenn auch ein Unterbringungsbeschluss vorliegt. Den Beschluss gibt es aber nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen. Therapeutische Gründe zählen da nicht dazu. Ich habe einen ähnlichen Fall, in dem ich diese Diskussionen auch schon ausführlich geführt habe.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Sobald der Betroffene mit der Unterbringung einverstanden ist, liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung des Betreuers nicht mehr vor, da ja kein Freiheitsentzug vorliegt, der ja nur gegen den Willen des Betroffenen erfolgen kann.
Das Gericht würde daher einen Antrag auf Genehmigung der Unterbringung abweisen. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Nun. Möglicherweise geht es dem Betreuten ja gar nicht um geschlossen oder offen, sondern um die Vertrautheit? Ich würde nach 5 Jahren mich auch schwer tun mit einem Umzug, neuem Pflegepersonal usw.
P.S. Ich finde die Frage nicht aberwitzig sondern furchtbar traurig, denn ich finde es normal, dass jemand nach 5 Jahren geschlossener Unterbringung auf einer offenen Station Probleme hat. Geändert von Stefanie78 (18.01.2019 um 22:15 Uhr) |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Ich habe eine Betreute, die jahrelang geschlossen untergebracht war und der Beschluss nicht mehr weiter verlängert wurde (auch nicht werden mußte). Sie ist auf eigenen Wunsch auch weiterhin auf der geschlossenen Station und hat eine entsprechende Erklärung unterschrieben. Für das Heim war das so OK. Der Kostenträger hat bisher noch nicht gemeckert. Ist aber auch nicht der LWV. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
In diesem Teil des Forums geht es um Rechtsfragen und deswegen müssen manche Antworten anders ausfallen. Bitte hier jetzt keine Diskussion darüber eröffnen wie reformbedürftig das Beteuungsrecht inhaltlich ist! |
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