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Aberwitzige Frage.... Bereich Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aberwitzige Frage.... Bereich Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe einen sehr (immer noch) agilen psychisch Schwerstkranken der die letzten 5 Jahre lang geschlossen untergebracht war. Er kam mit ...


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Alt 17.01.2019, 06:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Aberwitzige Frage.... Bereich Unterbringung

Habe einen sehr (immer noch) agilen psychisch Schwerstkranken der die letzten 5 Jahre lang geschlossen untergebracht war.

Er kam mit der Unterbringung immer gut zurecht, hat zwar - sozusagen anstandshalber- immer Beschwerde eingelegt aber die auch immer wieder zurückgezogen.

Das Leben auf der Geschlossenen war für ihn auch nie ein Problem. Er ist sehr zuverlässig, kann sich zwar an allgemeine Stationsregeln nicht halten, brauchte in Extremsitautionen aber auch nur mal kurz ne offene Tür um unten (im freien Bereich) eine zu rauchen oder einmal um das Haus zu stürmen und kam dann immer wieder sofort auf Station zurück.

Vor ca. 4 Monaten gab es keinen wie immer gearteten Grund die Unterbringung zu verlängern, er hat starke Eigenheiten, die sind aber allen Stationen im Haus (unten geschlossen, Mitte offen, oben geschlosssen) bekannt.Er wurde also auf die offene Station verlegt aber will da nicht bleiben.

Seit gut 4 Monaten gibt es für ihn dort Probleme, er will jetzt unbedingt auf die Geschlossene zurück, freiwillig sozusagen.

Wir (Heimleitung, Station und ich) arbeiten an dem Problem, mal sehen was für Lösungen finden.

Wir wollen uns natürlich auch nicht auf die Krankheit derart einlassen oder gar eingebunden werden in dieses System aber bei mir ist die grundsätzliche Frage aufgetaucht- wenn der Betreute (sozusagen aus therapeutischen Gründen) einen Beschluss will und/oder bräuchte- ginge das?
Wäre so ein Konstrukt überhaupt machbar und wenn ja, wie?
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2019, 07:25   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,856
Standard

Hallo,


das erinnert mich irgendwie an die Zeitgenossen (zumindest früher gab es solche) die, da sie ein warme Unterkunft mit freier Kost und Logis wollten, vor allem im Winter gerne mal eine "kleine" Straftat (häufiges "Schwarzfahren" o.Ä.) begingen, um ins Gefängnis zu kommen.
Ich würde mal sagen, wenn der Drang des Betreuten in die Geschlossene mit einer Gefährdung einhergeht, dann sollte sowas schon möglich sein....
Zitat:
Wir (Heimleitung, Station und ich) arbeiten an dem Problem, mal sehen was für Lösungen finden.

Bei soviel Kompetenz ergibt sich bestimmt ein Grund.......


mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 17.01.2019, 07:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wenn der Drang des Betreuten in die Geschlossene mit einer Gefährdung einhergeht,
Ne, neweniger wie Null GefährdungIch grüble theoretisch halt auch über die rechtliche Seite/Position dabei nach.
Die ist nichtgegeben meiner Meinung nach.


Das Gericht ist ja nicht Bestandteil in der psychiatrischen Vrsorgung.


Dem Nachzugehen/Nnachzugeben hiesse wahrscheinlich auch der Krankheit sich "anzuschliessen"- was schlecht wäre. Damit liesse man sich in das (Krankheits-)System mit einbinden. Auch schlecht.


Andererseits - wenn der Betreute damit besser mit seiner Erkrankung zurechtkäme? Wunsch und Wille?
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2019, 10:40   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
er will jetzt unbedingt auf die Geschlossene zurück, freiwillig sozusagen.
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
- wenn der Betreute (sozusagen aus therapeutischen Gründen) einen Beschluss will und/oder bräuchte- ginge das?
Wäre so ein Konstrukt überhaupt machbar und wenn ja, wie?
Hallo Michaela,
ich sehe rechtlich keine Möglichkeit, einen Unterbringungsbeschluss zu bekommen, wenn der Betreute freiwillig dort sein möchte. Warum kann er denn nicht ohne Beschluss auf der Geschlossenen leben?

Zitat:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de.../Unterbringung Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung ist aufzuheben, wenn der Betroffene sich ernstlich und verlässlich bereit erklärt, freiwillig in der Einrichtung zu verbleiben und sich der erforderlichen Therapie zu unterziehen (vgl. BayOblG, FamRZ 1998, 1329
Annegret ist offline  
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Alt 17.01.2019, 11:10   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
Standard

Zitat:
Warum kann er denn nicht ohne Beschluss auf der Geschlossenen leben?

Geschlossene Plätze sind rar und i.d.R. auch anders finanziert wie normale Heimplätze. Der hiesige Kostenträger (LWV) finanziert den geschlossenen Platz jedoch nur wenn auch ein Unterbringungsbeschluss vorliegt. Den Beschluss gibt es aber nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen. Therapeutische Gründe zählen da nicht dazu.



Ich habe einen ähnlichen Fall, in dem ich diese Diskussionen auch schon ausführlich geführt habe.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 18.01.2019, 17:39   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard

Sobald der Betroffene mit der Unterbringung einverstanden ist, liegen die Voraussetzungen für die Genehmigung der Unterbringung des Betreuers nicht mehr vor, da ja kein Freiheitsentzug vorliegt, der ja nur gegen den Willen des Betroffenen erfolgen kann.

Das Gericht würde daher einen Antrag auf Genehmigung der Unterbringung abweisen.
Ruby ist offline  
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Alt 18.01.2019, 21:40   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Nun. Möglicherweise geht es dem Betreuten ja gar nicht um geschlossen oder offen, sondern um die Vertrautheit? Ich würde nach 5 Jahren mich auch schwer tun mit einem Umzug, neuem Pflegepersonal usw.

P.S. Ich finde die Frage nicht aberwitzig sondern furchtbar traurig, denn ich finde es normal, dass jemand nach 5 Jahren geschlossener Unterbringung auf einer offenen Station Probleme hat.

Geändert von Stefanie78 (18.01.2019 um 22:15 Uhr)
Stefanie78 ist offline  
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Alt 18.01.2019, 22:10   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin

Ich habe eine Betreute, die jahrelang geschlossen untergebracht war und der Beschluss nicht mehr weiter verlängert wurde (auch nicht werden mußte). Sie ist auf eigenen Wunsch auch weiterhin auf der geschlossenen Station und hat eine entsprechende Erklärung unterschrieben. Für das Heim war das so OK.
Der Kostenträger hat bisher noch nicht gemeckert. Ist aber auch nicht der LWV.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.01.2019, 07:07   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich finde die Frage nicht aberwitzig sondern furchtbar traurig
Das ist bei allem Verständnis hier nicht der Kernpunkt.

In diesem Teil des Forums geht es um Rechtsfragen und deswegen müssen manche Antworten anders ausfallen.


Bitte hier jetzt keine Diskussion darüber eröffnen wie reformbedürftig das Beteuungsrecht inhaltlich ist!
michaela mohr ist offline  
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