Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann muss der B. aus Unterbringung entlassen werden ? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Boomer: ich finds mit den AK gar nicht so verkehrt bei Euch. Zu viele schaffen Verwirrung, besonders dann, wenn sich ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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@Boomer: ich finds mit den AK gar nicht so verkehrt bei Euch. Zu viele schaffen Verwirrung, besonders dann, wenn sich jedes Gericht was anderes ausdenkt.
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#22 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Moin moin
Die von mir erwähnte Unterschiedlichkeit bei der Umsetzung von Bundesgesetzen bezieht sich nicht auf Bundesländer sondern auf Gerichtsbezirke, Gerichte und zum Teil auch einzelne Richter/Rechtspfleger des selben Gerichtes. Es sind ja schließlich Menschen, die die Gesetze umzusetzen haben und keine Roboter. Zitat:
Wie weit auch die Krankenhäuser diese Telefonnummer kennen, weiß ich nicht. Die Telefonnummer der Polizei (die dann die Notrufnummer anpingeln kann) ist jedenfalls bekannt. Zu den Betreuungsbereichen: Das waren früher auch mal einfach nur Aufenthalt, Gesundheit und Vermögen. Wenn man diese drei Bereiche weit faßt, ist ja auch alles drin. Noch früher (vor 1992) gab es ja auch nur einen Aufgabenbereich, nämlich: "Vormundschaft" und der war allumfassend. Die weitere Ausdifferenzierung der Aufgabenbereiche geschah aus dem Wunsch heraus, den Betreuten so wenig an Kompetenzen wegnehmen zu wollen wie möglich. Das ist ja auch erst einmal sehr positiv. Aber dann meinen irgendwelche Stellen (Behörden, Versicherungen etc.) dass die Betreuer ja gar nicht den Aufgabenbereich haben, mit dem sie ihr Metier identifizieren - und verweigern die Anerkennung der betreuerlichen Kompetenz/Zuständigkeit. Und damit haben wir den Salat: Die eine Stelle denkt sich etwas (grundsätzlich gutes) aus, wodurch Menschen weniger Rechte beschnitten werden - und eine andere Stelle nutzt das aus, indem sie trotzdem notwendigen Helfern Steine in den Weg legt. Und dann wird das Ganze zum Selbstläufer (besser: Selbsttorkeler?) weil sich alle Akteure bei mangelndem Kooperationswillen gegenseitig auf den Füßen stehen. Es muss glücklicherweise aber auch nicht immer so sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Früher hatten wir immer hin aber auch Sonntags von 10 bis 12 Uhr Notdienste am Gericht- die funktioniert haben. Was Imre zu den AK`s schreibt war mir beim Lesen auch durch den Kopf gegangen denn dafür bin ich z.B. auch: Zitat:
und damit ist der Unterschied zu der alten Vormundschaft ja auch gleich noch mal verdeutlicht.Zitat:
Hier steht ja auch tatsächlich wieder der Datenschutz im Raum- der letztlich genauso wichtig ist wie die AK`s. Und ganz zuletzt denken wir mal ganz eigennützig an uns als Betreuer. Wenn ich nur 2 AK`s habe bin ich in der Gesamtheit auch wieder fein raus. Das sind für mich z.b. grundsätzlich reglrechte Luxusbetreuungen wenn ich z.B. nur Gesundheit und Aufenthalt habe/hätte. Zuallerletzt: die Verhältnisse die Boomer schildert an ihrem Gericht halte ich für fast sträflich- nicht nur gegenüber den Betreuern. Das sollte doch auch anderen Stellen letztendlich die Arbeit ziemlich schwer machen. |
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#24 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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#25 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn der Energieversorger mir die Post mit den Abschlägen nicht schickt weil ich kein Post AK habe spart er doch letztlich nirgendwo. ![]() Sparwut herrscht oft vor, sicher- bei der Vergabe und im Zusammenhang mit AK`s kann ich die nicht erkennen. |
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