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Wann muss der B. aus Unterbringung entlassen werden ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann muss der B. aus Unterbringung entlassen werden ? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Boomer: ich finds mit den AK gar nicht so verkehrt bei Euch. Zu viele schaffen Verwirrung, besonders dann, wenn sich ...


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Alt 26.01.2019, 12:53   #21
Forums-Geselle
 
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@Boomer: ich finds mit den AK gar nicht so verkehrt bei Euch. Zu viele schaffen Verwirrung, besonders dann, wenn sich jedes Gericht was anderes ausdenkt.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 26.01.2019, 14:04   #22
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Beiträge: 9,392
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Moin moin

Die von mir erwähnte Unterschiedlichkeit bei der Umsetzung von Bundesgesetzen bezieht sich nicht auf Bundesländer sondern auf Gerichtsbezirke, Gerichte und zum Teil auch einzelne Richter/Rechtspfleger des selben Gerichtes. Es sind ja schließlich Menschen, die die Gesetze umzusetzen haben und keine Roboter.

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ok , das wäre vielleicht mal eine grundsätzliche Überlegung wert, um das Problem mangelnder Erreichbarkeit anzugehen.
Das scheint hier inzwischen auch anders zu sein als anderswo: Die Gerichte im hiesigen LG-Bezirk haben einen gemeinsamen Notdienst, der 24/7 erreichbar ist. Nicht für jeden, aber die Polizei hat die Telefonnummer, die auch verbindlich besetzt ist.
Wie weit auch die Krankenhäuser diese Telefonnummer kennen, weiß ich nicht. Die Telefonnummer der Polizei (die dann die Notrufnummer anpingeln kann) ist jedenfalls bekannt.


Zu den Betreuungsbereichen:

Das waren früher auch mal einfach nur
Aufenthalt, Gesundheit und Vermögen.
Wenn man diese drei Bereiche weit faßt, ist ja auch alles drin.
Noch früher (vor 1992) gab es ja auch nur einen Aufgabenbereich, nämlich: "Vormundschaft" und der war allumfassend.

Die weitere Ausdifferenzierung der Aufgabenbereiche geschah aus dem Wunsch heraus, den Betreuten so wenig an Kompetenzen wegnehmen zu wollen wie möglich.
Das ist ja auch erst einmal sehr positiv. Aber dann meinen irgendwelche Stellen (Behörden, Versicherungen etc.) dass die Betreuer ja gar nicht den Aufgabenbereich haben, mit dem sie ihr Metier identifizieren - und verweigern die Anerkennung der betreuerlichen Kompetenz/Zuständigkeit.
Und damit haben wir den Salat: Die eine Stelle denkt sich etwas (grundsätzlich gutes) aus, wodurch Menschen weniger Rechte beschnitten werden - und eine andere Stelle nutzt das aus, indem sie trotzdem notwendigen Helfern Steine in den Weg legt.
Und dann wird das Ganze zum Selbstläufer (besser: Selbsttorkeler?) weil sich alle Akteure bei mangelndem Kooperationswillen gegenseitig auf den Füßen stehen.

Es muss glücklicherweise aber auch nicht immer so sein.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.01.2019, 14:57   #23
Gesperrt
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Gerichte im hiesigen LG-Bezirk haben einen gemeinsamen Notdienst, der 24/7 erreichbar ist.
Das ist bei uns wegen der gekommenen Änderungen z.B. bei Fixierung usw. inzwischen sogar auch vorgeschrieben soweit ich weiss.
Früher hatten wir immer hin aber auch Sonntags von 10 bis 12 Uhr Notdienste am Gericht- die funktioniert haben.

Was Imre zu den AK`s schreibt war mir beim Lesen auch durch den Kopf gegangen denn dafür bin ich z.B. auch:
Zitat:
Die weitere Ausdifferenzierung der Aufgabenbereiche geschah aus dem Wunsch heraus, den Betreuten so wenig an Kompetenzen wegnehmen zu wollen wie möglich.
Das finde ich richtig und gut und damit ist der Unterschied zu der alten Vormundschaft ja auch gleich noch mal verdeutlicht.

Zitat:
Die eine Stelle denkt sich etwas (grundsätzlich gutes) aus, wodurch Menschen weniger Rechte beschnitten werden - und eine andere Stelle nutzt das aus, indem sie trotzdem notwendigen Helfern Steine in den Weg legt.
Ob das nur so ist möchte ich leicht bezweifeln, das ist oder kann sicher ein Teil davon sein, sicher ist es aber auch ein Teil die Befürchtung keine Fehler machen zu wollen.

Hier steht ja auch tatsächlich wieder der Datenschutz im Raum- der letztlich genauso wichtig ist wie die AK`s.
Und ganz zuletzt denken wir mal ganz eigennützig an uns als Betreuer. Wenn ich nur 2 AK`s habe bin ich in der Gesamtheit auch wieder fein raus. Das sind für mich z.b. grundsätzlich reglrechte Luxusbetreuungen wenn ich z.B. nur Gesundheit und Aufenthalt habe/hätte.

Zuallerletzt: die Verhältnisse die Boomer schildert an ihrem Gericht halte ich für fast sträflich- nicht nur gegenüber den Betreuern. Das sollte doch auch anderen Stellen letztendlich die Arbeit ziemlich schwer machen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.01.2019, 15:39   #24
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
"Die eine Stelle denkt sich etwas (grundsätzlich gutes) aus, wodurch Menschen weniger Rechte beschnitten werden - und eine andere Stelle nutzt das aus, indem sie trotzdem notwendigen Helfern Steine in den Weg legt."

Ob das nur so ist möchte ich leicht bezweifeln, das ist oder kann sicher ein Teil davon sein, sicher ist es aber auch ein Teil die Befürchtung keine Fehler machen zu wollen.
Das "nur" bezweifele ich auch. Neben der Angst keine Fehler zu machen gehe ich davon aus, das durchaus auch massive finanzielle (Einsparungs-) Interessen und das verbreitete "nicht über den Tellerrand-Denkendürfen" (-können und -tun) ebenfalls Ursachen für die Steine im Weg sind.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.01.2019, 15:50   #25
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Zitat:
das durchaus auch massive finanzielle (Einsparungs-) Interessen
Mh, wo siehst du die?
Wenn der Energieversorger mir die Post mit den Abschlägen nicht schickt weil ich kein Post AK habe spart er doch letztlich nirgendwo.


Sparwut herrscht oft vor, sicher- bei der Vergabe und im Zusammenhang mit AK`s kann ich die nicht erkennen.
michaela mohr ist offline  
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