Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Eilbetreuung übernommen einer Seniorin. Sie lebte in ihrer Wohnung und wurde 1-2 Mal in ihrer Wohnung ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 96
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Hallo,
ich habe eine Eilbetreuung übernommen einer Seniorin. Sie lebte in ihrer Wohnung und wurde 1-2 Mal in ihrer Wohnung gefunden, seit Tagen liegend, gestürzt. Verschimmelter Kühlschrankinhalt, verschmutzte Kleidung in Schränken. Nun ist sie via Kurzzeitpflege vollstationär in einem Heim. Sie äußert dem Heim gegenüber, auf jeden Fall in ihre Wohnung zurückkehren zu wollen. Die Hausärztin, die sie seit Januar 2019 (wg Heimaufenthalt) kennt, hält eine Rückkehr nach Hause für ausgeschlossen. Die Seniorin schafft es wohl derzeit, statt Rollstuhl mit dem Rollator zu gehen; Sie möchte demonstrieren, dass sie es zu Hause wieder schaffen wird. Ich selbst lerne sie heute nachmittag kennen. Wie ist hier die Lage? Falls die Seniorin weiterhin nach Hause will, was ist zu tun? Vielen Dank für Eure Tipps, Lieben Gruß Clavinova |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Solange sie einen freien Willen bilden kann, wird sie selbst die Entscheidung treffen dürfen. Vielleicht hilft ein Pflegedienst zu Hause.
Wenn sie kognitiv stark eingeschränkt ist, wäre ein Gutachten wichtig, damit zur Fragestellung der geschlossen Unterbringung Stellung bezogen werden kann. Das wäre ja die einzige Möglichkeit gegen den Willen. Ich habe aber auch mehrfach schon erlebt, dass der Sozialdienst den Betreuten auch die Angebote des Heims schmackhaft macht und so versucht eine Anbindung herzustellen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bevor du fragen kannst wie es weitergeht müsstest du versuchen herauszukriegen was tatsächlich noch gehen könnte.
Auch Hausärzte sagen u.U. sehr schnell/zu schnell: nö, zu Hause geht nicht mehr. Kläre also erst mal die (persönliche) Situation, beantrage auf jedn Fall Einstufung in einen Pflegegrad falls da noch nichts unternommen ist, stelle vorsoirglich schon mal nen Antrag auf Hilfe zur Pflege und zur Grundreinigung der Wohnung. Solange du so wenig konkrete Infos hast ist eine Planung unmöglich. Ich verstehe auch nicht so ganz warum das unter Rechtsfragen steht? Du wirst du jetzt ohne nähere Kenntnis von allem gar keine passenden Anträge stellen können? Ausser vorsorglich natürlich beim Amt. |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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MOin moin
Du hast die Betreute gerade eben erst als Eilbetreuung bekommen? Dann ist die Frage ob sie wieder nach Hause geht oder im Heim bleibt, noch gar nicht so brenzlig - Du hast doch noch eine Weile Zeit darüber nachzudenken, was geht, gehen könnte oder eben nicht. Bzw. die Betreute hat ebenso Zeit, sich das Ganze zu überlegen. Jedenfalls hast Du erst mal die Zeit das ganze drumherum zu eruieren und Dir ein Gesamtbild zu machen. Wenn Du das erst mal hast, kannst du viel besser eine Entscheidung treffen bzw. die Wünsche der Betreuten als realistisch oder eben nicht realistisch einschätzen. Für das Fällen Entscheidungen gibt es grundsätzlich einen Zeitrahmen, den man tunlichst ausnutzen sollte. (Dann isses weniger stressig) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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