Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss für eine Heimunterbringung in diesem Fall? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
bei unseren Gerichten besteht die Rechtsauffassung, dass für die Kündigung von Mietverträgen ein gerichtlicher Beschluss gefast werden muss. Für ...
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#11 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
bei unseren Gerichten besteht die Rechtsauffassung, dass für die Kündigung von Mietverträgen ein gerichtlicher Beschluss gefast werden muss. Für die Entrümpelung, Auflösung etc. nicht. Chip in Pflegeheimen ist nach allgemeiner Rechtssprechung eindeutig eine freiheitsentziehende maßnahme. Gruß Heiner |
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#12 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 279
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Zitat:
Danke für die Ausführungen Horst. Ich bin gespannt, ob das unser Betreuungsgericht dies ebenfalls so sehen wird, sehe mich aber bestätigt, dies notfalls durch Rechtsmittel klären zu lassen. |
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