Corona und Ausgangbeschränkungen
Moin moin
Hier ist ein Link zu der nagelneuen bayrischen Ausgangsbeschränkung, die ab heute Abend 24.00 h gelten soll. https://www.bayern.de/wp-content/upl...ng-bayern-.pdf Ich fand es durchaus interessant, dass nicht nur Krankenhäuser etc. wg. der besonderen Schutzbedürftigkeit beschrieben wurden, sondern auch Pflegeheime, EGH-Einrichtungen und ambulant betreute WGs. Ebenso deutlich ist auch die Beschreibung der Umstände, warum man doch rais darf (§5). Damit dürfen Betreuer sich durchaus einigermaßen frei in ihrer Arbeit bewegen. Weitestgehende Selbstbeschränkung ist da aber auch schon aus Selbstschutzgründen angezeigt. Und es ist vielleicht empfehlenswert Betreuerausweise dabei zu haben, um ggf. die Notwendigkeit der Aussenaktion bei Kontrollen belegen zu können. Und noch was nettes, vielleicht sogar mutmachendes ganz out of theme von Matthias Horx: https://www.horx.com/48-die-welt-nach-corona/ MfG Imre |
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Einer meiner absoluten Lieblingsartikel derzeit :-) |
Ausgangsbeschränkungen sind Reduzierung der sozialen Kontakte sind sicherlich wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ich stelle mir aber die Frage: Warum schreibt man gesetzlich nicht vor, dass jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt, einen Mundschutz tragen muss.
Offensichtlich gibt es diese Vorschrift nur deshalb nicht, weil man nicht die gesamte Bevölkerung entsprechend versorgen kann. Da es sich bei dem Corana-Virus um eine Tröpfcheninfektion handelt, muss man mit allen Mittel verhindern, dass Menschen beim sprechen/atmen/niesen keine Tröpfchen absondern, die auf andere Personen übertragen werden können. Aus diesem Grund tragen auch alle Polizisten und Zöllner bei ihren Kontrollen diesen Mundschutz (er schützt andere, für den Selbstschutz gegen eine Infektion ist er nicht geeignet). Die asiatischen Länder sollten uns hier als Vorbild dienen. |
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Moin Imre, meiner Betreuerin wurde jetzt vom AG ab Montag sämtliche Aussentätigkeiten untersagt! Gruss, MurphysLaw |
Moin Murphy
Das Gericht kann bzw. darf Deiner Betreuerin nicht vorschreiben, WIE sie Ihre Arbeit zu erledigen hat. Das Recht hätte bestenfalls der Gesetzgeber (wie z.B. in Bayern etc.) oder ggf. die Kommunen, die Ausgangsbeschränkungen verhängen können. Die Beschränkungen sind dann allgemeingütlig zu formulieren und sicherlich für die eine oder andere Berufsgruppe eine Streitfrage. (Oder sehe ich das falsch?) Sinnvoll ist es allerdings schon, die Aussentermine so weit wie möglich zu reduzieren. MfG Imre |
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Hier bin ich anderer Meinung. Der Sinn von Ausgangsbeschränkungen ist in der Tat eine Eindämmung der Infektionszahlen. Jedoch explitit eine Eindämmung, keine komplette Verhinderung. Daher wäre es nicht produktiv, wenn in der Öffentlichkeit alle Mundschutz tragen müßten. Das Ziel muss weiterhin ja bleiben, ca.70 % der Bevölkerung am Virus erkranken zu lassen, nur eben zeitlich gestreckt, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Verhinderst du die Ansteckung zu radikal, knallt alles über uns zusammen, sobald die Mundschutzpflicht nicht mehr besteht. Eine Ausrottung des Virus ohne die Herdenimmunität, die bei ca.70 % einsetzt, ist nur zu erreichen, durch ein so massives weltweites soziales Kontaktverbot, über einen derart langen Zeitraum, dass es nicht realisierbar scheint. Daher ist es sinnvoll, die Ansteckungsrate abzufedern, aber weiterhin stattfinden zu lassen, schön unterhalb der Belastungsgrenze der Intensivmedizin. Darum macht es natürlich absolut Sinn, dass bestimmte Berufsgruppen, z.B. Polizei und Zoll, Mundschutz tragen, da sie eine Vielzahl von Menschen täglich anstecken können würden, für den Normalbürger beim Einkaufen wäre das aber demzufolge kontraproduktiv. Es wird sich zeigen, ob es nicht in den Ländern, die sehr schnell ein rigoroses Kontaktverbot erlassen haben und damit die Infektionszahlen schnell runter fahren konnten, nicht das dicke Ende nach kommt, sobald die Massnahmen gelockert werden. Ich wünsche uns allen nach wie vor das Beste. |
Moin moin
Hier ist mal ein Artikel zum Umgang mit dem aktuellen Virus in Singapur, Taiwan und Südkorea. Dort hat man aus der letzten SARS-Epidemie eine Menge gelernt und umgesetzt, weshalb die aktuellen Zahlen dort passabel in Grenzen halten. https://www.sueddeutsche.de/politik/...orea-1.4845234 In Südkorea haben zwar viele Menschen infiziert, da es in einem Flächenstaat nicht so schnell geht, die Kontaktlinien nachzuvollziehen und einzugrenzen, wie in einem Stadtstaat, aber die Anzahl bleibt einigermaßen konstant, wovon wir in Europa noch meilenweit entfernt sind. Wenn man sich die Zahlen von dort ansieht, dann muss man für hier (Deutschland/Europa) davon ausgehen, dass erst es mindestens 2-3 Wochen nach Einführung der Ausgangsbeschränkungen dauert, bis eine Abschwächung der Ansteckungs-Geschwindigkeit auch dokumentieren läßt. Das ist aber noch nicht der Rückgang der Ansteckungszahlen!!! Der wird wohl noch weitere 6-8 Wochen auf sich warten lassen. Also: Do not panic!!! In jeder Krise steckt auch eine Chance. Deshalb hier noch mal für diejenigen, die allzuschwarz sehen: https://www.horx.com/48-die-welt-nach-corona/ Ich wünsche Euch allen Gesundheit UND gute Laune. MfG Imre |
Das örtliche Verwaltungsgericht hat soeben entschieden, dass weder das Coronavirus noch eine Ausgangssperre ein Grund für die Unterbringung von Obdachlosen ist. Die hätten halt eben gelitten.
Was soll man dazu noch sagen? |
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Es ist im Zusammenhang nicht klar wie hier der Begriff Unterbringung zu verstehen ist. Wenn damit eine gerichtlich genehmigte Unterbringung gemeint ist dann wäre das völlig logisch und auch richtig. Wenn damit das Zuweisen einer Unterkunft gemeint sein soll dann halte ich es im Moment nicht für denkbar. Heute wird über eine allgemeine Ausgangssperre beraten und Obdachlose würden da nicht drunter fallen und könnten weiter in Gruppen draussen rumspazieren und den Virus verbreiten? Bekämen am Ende dafür noch eine Sondergenehmigung? Never ever!:nein: An dieser Meldung kann einfach so etwas nicht stimmen. |
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