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Aufenthaltsrecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsrecht im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein B, polnischer Staatsbürger, bekam Ablehnungsbescheid vom JC, sein Aufenthaltsrecht in der BRD gelte allein zum Zwecke der Arbeitssuche (§7 ...


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Alt 09.04.2020, 15:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
Standard Aufenthaltsrecht

Mein B, polnischer Staatsbürger, bekam Ablehnungsbescheid vom JC, sein Aufenthaltsrecht in der BRD gelte allein zum Zwecke der Arbeitssuche (§7 Abs1 S2 SGBII). Ich habe widersprochen mit der Begründung:
"Der Ausschluss, den Sie zitieren, steht in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Der Ausschluss gilt jedoch nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Hs. 1 SGB II nicht für EU-Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, solange die Ausländerbehörde nicht feststellt, dass es sich dabei um einen illegalen Aufenthalt handelt.
Für meine Begriffe müsste meinem Betreuten daher ALG II gewährt werden. Herr X hat seit mindestens Mai 2011 seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hamburg. Er habe diesen zwischenzeitlich nicht verlassen. Dafür spricht: Von 06/2013-02/2016 war Herr W. sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 2016 wurde für 12 Monate ALGI bewilligt. Einem Antrag vom 22.2. 2017 auf ALGI wurde nicht stattgegeben. Seit dem 16.12.2018 besteht bei der AOK Nordwest ein Krankenversicherungsverhältnis. Seit Januar 2020 ist Herr X im Asklepios Krankenhaus/Reha. Herr W. habe in Polen keine Familie. Er hatte eine c/o Adresse in unmittelbarer Nähe seiner Meldeadresse von 2011."
Derm Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Ich meine, der Nachweis Meldung 5/2011 ALGI danach müsste reichen, um nachzuweisen, dass der B fünf Jahre in Deutschland war.
Die ÖRA nimmt wegen Corona keine neuen Fälle. B hat kein Geld. Caritative Organisationen verweisen an ÖRA. Drehe mich im Kreis. Betreuter braucht Anwalt, oder? Was kann ich tun?
Birte ist offline  
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Alt 09.04.2020, 17:07   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Wenn der Widerspruch durch ist bleibt ja nur noch der Klageweg, und für den kann man in jedem Fall einen Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beiordnen lassen, auch in Hamburg.
Pichilemu ist offline  
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Alt 09.04.2020, 21:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die ÖRA nimmt wegen Corona keine neuen Fälle. B hat kein Geld. Caritative Organisationen verweisen an ÖRA.
Was ist denn ÖRA?

Wegen dem Rest kann ich dir nur raten einen Anwalt zu suchen und diesen klagen zu lassen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.04.2020, 22:17   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Was ist denn ÖRA?
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96...rgleichsstelle

Ist ein hamburgischer Sonderweg, der für dieses Bundesland die Beratungshilfe vollständig ausschließt. Gibt es unter anderem Namen auch in Bremen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 09.04.2020, 22:17   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
Standard

Danke für Eure Antworten.
ÖRA ist öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle..
Birte ist offline  
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