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AK: Entscheidung über die Unterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema AK: Entscheidung über die Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie Flafluff sagt, Unterbringung als AK ist ein Teil der Aufenthaltsbestimmung. Für eine U nach § 1906 Abs. 1 ...


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Alt 03.06.2020, 08:25   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,785
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Hallo, wie Flafluff sagt, Unterbringung als AK ist ein Teil der Aufenthaltsbestimmung.

Für eine U nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB reicht das übrigens. Allerdings kann dann keine Behandlung gegen den Willen des Betreuten stattfinden.

Für eine U nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird auch die Gesundheitssorge benötigt.

Und zum Procedere: es ist, wenn der Betreute nicht freiwillig mitgeht, IMMER eine Gewaltanwendungsgenehmigung des Gerichtes (im Rahmen einer EA) nach § 326 Abs. 2 FamFG nötig. Nur damit kann der Betreuer die Betreuungsbehörde um Vollzugshilfe bitten und diese wiederum die Polizei.

Direkt hat der Betreuer ggü der Polizei keinerlei Weisungsbefugnis. Wenn die Polizei eine akute Lebensgefahr sieht (dazu kann der Betreuer natürlich eine Meinung äußern) kann die Polizei nach dem jeweiligen Polizeigesetz eine sofortige Unterbringung durchführen (analog zum PsychKG). Das ist dann aber KEINE betreuungsrechtliche Unterbringung. Ist der Betreute dann bereits schon in der Psychiatrie, kann sich der Betreuer quasi „dranhängen“ und die Genehmigung des Gerichtes nach § 1906 BGB beantragen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 03.06.2020, 19:58   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin

Vielen Dank an Horst der die kleinen gesetzlichen Feinheiten klargestellt hat. So sollte es sein, das Bundesgesetz.

Und weil es ein Bundesgesetz ist, wird es in jedem Sprengel nach eigenem Gusto behandelt. Etwaige Meinungsverschiedenheiten werden gelegentlich über Einsprüche, Widersprüche, Beschwerden oder sonst was durch die nächste Instanz geklärt.

In meinem Bereich könnte ich nie jemand aus der freien Wildbahn in einem Krankenhaus unterbringen, ohne den nötigen Beschluss schon vorher in der Tasche zu haben (ggf. mit der Genehmigung bzgl. der Unterstützung durch die Polizei etc.).
Dafür würde hier die Gesundheitssorge schon alleine für einen Antrag auf Unterbringung reichen, wenn gleichzeitig die Entscheidung über die U mitbeantragt wird.
Eine Unterbringung nur mit der Aufenthaltssorge könnte hier Probleme geben. Habe ich noch nicht gesehen.

Deshalb sollte jeder sehen, wie die spannendsten §§ des Betreuungsrechtes im eigenen Revier gehandhabt werden und seine Arbeit danach ausrichten. Das macht die wenigsten Probleme. Und wo es welche geben sollte, da kann man sich ja im Vorfeld/Nachgang (merke: nach dem Problem ist vor dem Problem) mit dem Gericht auf ein Procedere einigen.

MfG

Imre
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Alt 03.06.2020, 22:32   #13
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Beiträge: 757
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Ok,
dann habe ich das hoffentlich verstanden, mit dem AK Aufenthaltsbestimmung incl. Gesundheitssorge ist dann alles abgegolten was geht, entscheidung über Unterbringung klingt ganz dolle, bringt mich aber an sich keinen Meter weiter nach "vorne".
zwerg1978 ist offline  
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Alt 03.06.2020, 22:38   #14
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
In meinem Bereich könnte ich nie jemand aus der freien Wildbahn in einem Krankenhaus unterbringen, ohne den nötigen Beschluss schon vorher in der Tasche zu haben (ggf. mit der Genehmigung bzgl. der Unterstützung durch die Polizei etc.).
Dafür würde hier die Gesundheitssorge schon alleine für einen Antrag auf Unterbringung reichen, wenn gleichzeitig die Entscheidung über die U mitbeantragt wird.
Eine Unterbringung nur mit der Aufenthaltssorge könnte hier Probleme geben. Habe ich noch nicht gesehen.

Im Bundesanzeiger steht dazu folgendes :

Das OLG Hamm stellte anläßlich einer Schadensersatzforderung gegen einen Betreuer fest, dass der Aufgabenkreis Gesundheitssorge für eine Unterbringung nicht ausreichend ist (OLG Hamm FamRZ 2001, 861 m. Anm. Beck in BtPrax 2001, 195).
zwerg1978 ist offline  
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Alt 04.06.2020, 07:25   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
entscheidung über Unterbringung klingt ganz dolle, bringt mich aber an sich keinen Meter weiter nach "vorne".
Doch, im allgemeinen Verlauf einer Betreuung insofern als z.B. andere Pflichten die sich aus dem AK Aufenthaltsbestimmung ergeben wie z.B. die Ummeldung beim Umzug wegfallen würden.
Ich bezweifle allerdings stark dass das im praktischen Alltag auch Gültigkeit haben würde. Erkläre mal diese rechtliche Feinheit einem Mitarbeiter beim EWM. Viel Spass dabei aber sei`s drum.


Deutlicher finde ich das von dir zitierte Urteil noch in einem anderen Sache:
Zitat:
Deshalb sollte jeder sehen, wie die spannendsten §§ des Betreuungsrechtes im eigenen Revier gehandhabt werden und seine Arbeit danach ausrichten. Das macht die wenigsten Probleme.
Zitat:
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2001 - 29 U 56/00, FamRZ 2001,861 (mit Anm. Bienwald S. 863) = RdLH 2001,180; m.Anm. Beck BtPrax 2001,195
  1. Ist dem Betreuer nur der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge, nicht jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Betreuten übertragen, steht ihm die Unterbringung des Betreuten i. S. von § 1906 I BGB und die Beantragung der vormundschaftsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigung nicht zu.
  2. Der Betreuer, der über die freiheitsentziehende Unterbringung des Betreuten entscheidet und dementsprechend die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung beantragt, ohne dass ihm der dafür erforderliche Aufgabenkreis übertragen worden ist, handelt pflichtwidrig.
  3. Ist dieser Betreuer ein Rechtsanwalt, so handelt dieser jedenfalls fahrlässig, wenn er seine Entscheidungszuständigkeit nicht hinreichend, unter Zuhilfenahme der anwaltsüblichen Kommentarliteratur, prüft, sondern unreflektiert unterstellt.
  4. Verlässt sich dieser Betreuer-Anwalt auf eine - angeblich - anders lautende örtliche Praxis, so entlastet ihn das nicht, weil von ihm die allgemein übliche Sorgfalt - ohne lokalen Bezug - erwartet werden muss
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.06.2020, 09:25   #16
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Unter #3 habe ich bereits den BGH-Beschluss genannt, der die OLG-Entscheidung ausdrücklich bestätigt.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 04.06.2020, 20:18   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Danke für die Infos. Wieder was gelernt. Dann werde ich mal darauf achten, dass ich bei Bedarf sowohl Gesundheits- als auch Aufenthaltssorge habe.


Ein solches Problem habe ich in über 20 Jahren Praxis in meinem Revier nicht ein einziges mal gehabt oder auch nur davon gehört.
Aber auch für ein Bundesgesetz, das überall unterschiedlich gehandhabt wird, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
So viel zum Lokalcolorid...
...deshalb kann man hier ja auch so vieles lernen.

MfG

Imre
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