Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung einer Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Es wäre wohl besser ich kläre das mit unserem Betreuer.
Ich ging bisher davon aus dass dein Bruder betreut ...
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26.07.2020, 23:11 | #11 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wirst du vom selben Betreuer betreut weil du "unser" Betreuer schreibst?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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27.07.2020, 08:40 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Bei einer PsychKG-Unterbringung ist der Betreuer zwar nicht Antragsteller, ist aber ein sonstiger Verfahrensbeteiligter (§ 315 FamFG) und kann ebenfalls Beschwerde gegen einen von ihm als falsch empfundenen Unterbringungsbeschluss einlegen. Dieser kann aber dennoch durchgeführt werden. Lediglich das Landgericht könnte das dann wieder aufheben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.07.2020, 11:00 | #13 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Ja mein Bruder und ich haben den selben gesetzlichen Betreuer vom Gericht.Ich bin aber der Meinung an dem Verfahren kann ich jetzt wenig machen.
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