Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung einer Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann der Betreuer auch eine Unterbringung vorzeitig beenden.Ist er dabei eng an die Entscheidung des Gerichtes gebunden oder besitzt er ...
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26.07.2020, 14:59 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Unterbrechung einer Unterbringung
Kann der Betreuer auch eine Unterbringung vorzeitig beenden.Ist er dabei eng an die Entscheidung des Gerichtes gebunden oder besitzt er da einen breiten Spielraum ?.
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26.07.2020, 15:42 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
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26.07.2020, 16:05 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Aber wenn das Gericht so entschieden hat.Das die Gründe gegeben sind so kann ein Betreuer doch nicht einfach so über das Urteil des Gerichtes hinwegsetzten und eine Unterbringung beenden oder etwa doch ?.Oder wer stellt während der Unterbringung so etwas fest ?.Was passiert dann genau ?
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26.07.2020, 16:38 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Das Gericht GENEHMIGT die Entscheidung des Betreuers ja nur, es ordnet sie nicht selbst an (nicht verwechseln mit der Unterbringung nach § 284 FamFG). Also kann der Betreuer davon Gebrauch machen oder es sein lassen. Sollte die Unterbringung nach gerichtlicher Sicht unumgänglich und der Verzicht des Betreuers daher eine Pflichtwidrigkeit sein, kann das Gericht den Betreuer entlassen. Dieser hat natürlich das Recht seinen Standpunkt einzubringen (ggf im Rahmen einer Beschwerde gegen die Entlassung).
Praktisch gesehen dürfte obiges aber kaum vorkommen: die Praxis ist: Ärzte erklären defacto eigenmächtig den Wegfall der med. Voraussetzungen und entlassen den Betreuten (manchmal sogar ohne Info an den Betreuer). Immer mit dem Scheinargument, sie hätten die höhere Fachkompetenz und lassen sich nicht auf eine Diskussion ein, da sie es seien, über denen das Damoklesschwert der Freiheitsberaubung schwebe. Besonders charmant ist das dann, wenn weder die weitere Medikamentierung noch sonstige ambulante Anschlussversorgung gesichert sind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.07.2020, 16:49 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Entschuldige wenn ich so doof frage.Aber in den Fällen wo das Gericht gegen die Meinung des Betreuers gehandelt hat und den Betroffenen aufgrund von anderen Erwägungen,Faktoren untergebracht hat.In solchen Fällen kann der Betreuer doch nicht die gerichtliche Unterbringungsentscheidung umgehen und eine Aufhebung,Verkürzung etc der Unterbringung veranlassen oder ?.Das Gericht gilt dann als oberste Instanz oder ?
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26.07.2020, 16:56 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das Gericht "handelt" nicht. Handeln macht der Betreuer mit seinem Antrag auf Unterbringung. Ohne den Antrag des Betreuers macht das Gericht überhaupt nichts. Von einem Fall wo ein Gericht einen Betreuten ohne Antrag untergebracht hätte, sozusagen selbstständig, habe ich noch nicht gehört. Ausser natürlich es wäre Gefahr im Verzug gewesen oder etwas strafrechtlches. PS: ich bitte dich jetzt nicht alle Forenbereiche mit dem Thema der Unterbringung deines Bruders regelrecht zu überschwemmen. Ein Thread reicht!
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26.07.2020, 17:04 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf heraus ob der Betreuer den Antrag zur Unterbringung wegen meinem Bruder gestellt hat oder ob es die Ärzte im Krankenhaus gewesen sind.Weil derzeit läuft da ein verfahren vor dem Amtsgericht.Der Betreuer meinte er weiß nicht wie das Gericht sich jetzt verhalten wird.Ob wir bescheid bekommen werden oder nur er oder ob wir doch etwas schriftliches erhalten werden.Weiß jemand ob auch Ärzte aus dem Krankenhaus einen Antrag auf Unterbringung stellen dürfen ?.Ich werde jetzt vornehmlich diesen Thread verwenden bezüglich meines Bruders.Können auch Ärzte medizinisches Personal einen Antrag auf Unterbringung stellen ?.
Geändert von Fun1987 (26.07.2020 um 17:32 Uhr) |
26.07.2020, 17:50 | #8 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Ärzte stellen allerdings evtl. ein Attest aus, oft wird auch ein Gutachten erstellt, in welchem die Unterbringung befürwortet oder angeraten wird. Dieses Attest benötigt der Betreuer um überhaupt einen Antrag bei Gericht stellen zu können. Zitat:
Du weisst ausserdem doch wer den Antrag gestellt hat: Zitat:
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26.07.2020, 18:15 | #9 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Alternativ gibt es aber auch noch die Unterbringung nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG). Die wird von der örtlich zuständigen Behörde veranlasst. Sie ist auch bei Fremdgefährdung möglich. Der Betreuer ist daran nicht unmittelbar beteiligt und kann die Unterbringung auch nicht beenden. Zitat:
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26.07.2020, 19:14 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Ja es könnte eine Unterbringung nach dem PsychKG Gesetzt sein.Das weiß ich jetzt aber nicht aus dem Kopf heraus.Es wäre wohl besser ich kläre das mit unserem Betreuer.Ob er noch Einfluss darauf hat beziehungsweise nehmen kann.
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