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Unterbrechung einer Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung einer Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann der Betreuer auch eine Unterbringung vorzeitig beenden.Ist er dabei eng an die Entscheidung des Gerichtes gebunden oder besitzt er ...


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Alt 26.07.2020, 14:59   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
Standard Unterbrechung einer Unterbringung

Kann der Betreuer auch eine Unterbringung vorzeitig beenden.Ist er dabei eng an die Entscheidung des Gerichtes gebunden oder besitzt er da einen breiten Spielraum ?.
Fun1987 ist offline  
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Alt 26.07.2020, 15:42   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Fun1987 Beitrag anzeigen
Kann der Betreuer auch eine Unterbringung vorzeitig beenden.Ist er dabei eng an die Entscheidung des Gerichtes gebunden oder besitzt er da einen breiten Spielraum ?.
Der Betreuer kann die Unterbringung jederzeit beenden. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen der Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 BGB) weiter bestehen oder nicht. Sind die Voraussetzungen weggefallen, hat der Betreuer die Unterbringung zu beenden. Das Gericht muss er darüber unverzüglich informieren, aber nicht vorher fragen (§ 1906 Abs. 3 BGB).
FFB ist offline  
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Alt 26.07.2020, 16:05   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
Standard

Aber wenn das Gericht so entschieden hat.Das die Gründe gegeben sind so kann ein Betreuer doch nicht einfach so über das Urteil des Gerichtes hinwegsetzten und eine Unterbringung beenden oder etwa doch ?.Oder wer stellt während der Unterbringung so etwas fest ?.Was passiert dann genau ?
Fun1987 ist offline  
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Alt 26.07.2020, 16:38   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Das Gericht GENEHMIGT die Entscheidung des Betreuers ja nur, es ordnet sie nicht selbst an (nicht verwechseln mit der Unterbringung nach § 284 FamFG). Also kann der Betreuer davon Gebrauch machen oder es sein lassen. Sollte die Unterbringung nach gerichtlicher Sicht unumgänglich und der Verzicht des Betreuers daher eine Pflichtwidrigkeit sein, kann das Gericht den Betreuer entlassen. Dieser hat natürlich das Recht seinen Standpunkt einzubringen (ggf im Rahmen einer Beschwerde gegen die Entlassung).

Praktisch gesehen dürfte obiges aber kaum vorkommen: die Praxis ist: Ärzte erklären defacto eigenmächtig den Wegfall der med. Voraussetzungen und entlassen den Betreuten (manchmal sogar ohne Info an den Betreuer). Immer mit dem Scheinargument, sie hätten die höhere Fachkompetenz und lassen sich nicht auf eine Diskussion ein, da sie es seien, über denen das Damoklesschwert der Freiheitsberaubung schwebe.

Besonders charmant ist das dann, wenn weder die weitere Medikamentierung noch sonstige ambulante Anschlussversorgung gesichert sind.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.07.2020, 16:49   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
Standard

Entschuldige wenn ich so doof frage.Aber in den Fällen wo das Gericht gegen die Meinung des Betreuers gehandelt hat und den Betroffenen aufgrund von anderen Erwägungen,Faktoren untergebracht hat.In solchen Fällen kann der Betreuer doch nicht die gerichtliche Unterbringungsentscheidung umgehen und eine Aufhebung,Verkürzung etc der Unterbringung veranlassen oder ?.Das Gericht gilt dann als oberste Instanz oder ?
Fun1987 ist offline  
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Alt 26.07.2020, 16:56   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber in den Fällen wo das Gericht gegen die Meinung des Betreuers gehandelt hat und den Betroffenen aufgrund von anderen Erwägungen,Faktoren untergebracht hat
Du hast alle bisherigen Antworten nicht wirklich verstanden
Das Gericht "handelt" nicht.
Handeln macht der Betreuer mit seinem Antrag auf Unterbringung.

Ohne den Antrag des Betreuers macht das Gericht überhaupt nichts.
Von einem Fall wo ein Gericht einen Betreuten ohne Antrag untergebracht hätte, sozusagen selbstständig, habe ich noch nicht gehört. Ausser natürlich es wäre Gefahr im Verzug gewesen oder etwas strafrechtlches.


PS: ich bitte dich jetzt nicht alle Forenbereiche mit dem Thema der Unterbringung deines Bruders regelrecht zu überschwemmen. Ein Thread reicht!
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2020, 17:04   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
Standard

Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf heraus ob der Betreuer den Antrag zur Unterbringung wegen meinem Bruder gestellt hat oder ob es die Ärzte im Krankenhaus gewesen sind.Weil derzeit läuft da ein verfahren vor dem Amtsgericht.Der Betreuer meinte er weiß nicht wie das Gericht sich jetzt verhalten wird.Ob wir bescheid bekommen werden oder nur er oder ob wir doch etwas schriftliches erhalten werden.Weiß jemand ob auch Ärzte aus dem Krankenhaus einen Antrag auf Unterbringung stellen dürfen ?.Ich werde jetzt vornehmlich diesen Thread verwenden bezüglich meines Bruders.Können auch Ärzte medizinisches Personal einen Antrag auf Unterbringung stellen ?.

Geändert von Fun1987 (26.07.2020 um 17:32 Uhr)
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Alt 26.07.2020, 17:50   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ob wir bescheid bekommen werden oder nur er oder ob wir doch etwas schriftliches erhalten werden
Jeglichen Schriftverkeh,r ob jetzt Antrag oder Stellungnahme erhalten mit Sicherheit alle Beteiligten. Also auch dein Bruder.

Zitat:
Weiß jemand ob auch Ärzte aus dem Krankenhaus einen Antrag auf Unterbringung stellen dürfen ?
Nein, das kann nur der Betreuer.

Ärzte stellen allerdings evtl. ein Attest aus, oft wird auch ein Gutachten erstellt, in welchem die Unterbringung befürwortet oder angeraten wird. Dieses Attest benötigt der Betreuer um überhaupt einen Antrag bei Gericht stellen zu können.

Zitat:
Können auch Ärzte medizinisches Personal einen Antrag auf Unterbringung stellen ?.
Nochmals: nein!


Du weisst ausserdem doch wer den Antrag gestellt hat:
Zitat:
Zu erst war der Betreuer für eine Unterbringung.Nach dem Tod unserer Mutter hat sich aber alles geändert.Der Betreuer zieht vor Gericht nicht den Unterbringungsantrag zurück obwohl er es meiner Meinung nach tun könnte.Ein Bekannter hat mir geraten das er das tun soll
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2020, 18:15   #9
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Zitat von Fun1987 Beitrag anzeigen
Aber in den Fällen wo das Gericht gegen die Meinung des Betreuers gehandelt hat und den Betroffenen aufgrund von anderen Erwägungen,Faktoren untergebracht hat.In solchen Fällen kann der Betreuer doch nicht die gerichtliche Unterbringungsentscheidung umgehen und eine Aufhebung,Verkürzung etc der Unterbringung veranlassen oder ?.Das Gericht gilt dann als oberste Instanz oder ?
Geht es im Fall deines Bruders überhaupt um eine Unterbringung nach § 1906 BGB? Die veranlasst eigentlich immer der Betreuer; das Gericht genehmigt sie nur. Diese rechtliche Art der Unterbringung ist nur bei Selbstgefährdung zulässig.

Alternativ gibt es aber auch noch die Unterbringung nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG). Die wird von der örtlich zuständigen Behörde veranlasst. Sie ist auch bei Fremdgefährdung möglich. Der Betreuer ist daran nicht unmittelbar beteiligt und kann die Unterbringung auch nicht beenden.

Zitat:
Zitat von Fun1987 Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf heraus ob der Betreuer den Antrag zur Unterbringung wegen meinem Bruder gestellt hat oder ob es die Ärzte im Krankenhaus gewesen sind.Weil derzeit läuft da ein verfahren vor dem Amtsgericht.Der Betreuer meinte er weiß nicht wie das Gericht sich jetzt verhalten wird.Ob wir bescheid bekommen werden oder nur er oder ob wir doch etwas schriftliches erhalten werden.Weiß jemand ob auch Ärzte aus dem Krankenhaus einen Antrag auf Unterbringung stellen dürfen ?
Ärzte könnten eine Unterbringung nach § 1906 BGB zwar anregen. Sie wäre aber nicht gegen den Willen des Betreuers möglich, denn der muss sie letztlich veranlassen. Eine Unterbringung nach PsychKG ginge dagegen weitgehend ohne Mitwirkung des Betreuers.
FFB ist offline  
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Alt 26.07.2020, 19:14   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
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Ja es könnte eine Unterbringung nach dem PsychKG Gesetzt sein.Das weiß ich jetzt aber nicht aus dem Kopf heraus.Es wäre wohl besser ich kläre das mit unserem Betreuer.Ob er noch Einfluss darauf hat beziehungsweise nehmen kann.
Fun1987 ist offline  
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