Dies ist ein Beitrag zum Thema praktische Umsetzung des § 1906a BGB im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Das ist die Chaosfrau aus deiner Fallschilderung oder?
Du hattest nach der praktischen Umsetzung gefragt, ...
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27.08.2020, 14:03 | #11 | |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Zitat:
Ja genau, um sie geht es. Neuer Op-Termin diese Woche wieder geplatzt, da sie verschwunden war. Es würde sich letztendlich wohl nicht dem Grunde nach um eine Zwangsbehandlung handeln (sie will wie gesagt weder sterben noch ist sie grundsätzlich gegen die OP, wir haben es auch schon 2x zu den Voruntersuchungen geschafft), aber der Jägermeister und Cannabis scheinen inzwischen so notwendig zu sein, dass sie einen stationären KH-Aufenthalt meidet. Was es bräuchte wäre wohl zunächst eine Entgiftung und dann aus dem PKH eine direkte Verbringung unter Begleitung in die Gynäkologie....aber selbst dann wäre nicht gesichert, dass sie dort nicht noch am selben Abend aus dem Bett klettert. Eine Entgiftung lehnt sie ab, PKH auch. Hier kann ich nur auf einen "günstigen Moment" warten. |
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27.08.2020, 15:53 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Den letzten Satz kann ich nur doppelt unterstreichen. Du könntest aber vor bereits nach einer Klinik schauen die ne Gyn und Pychiatrie gleichzeitig hat. Nicht dass der günstige Moment kommt und sie dann in der falschen Klinik landet.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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