Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

PsychKG oder BGB Unterbringung und Zwangsbehandlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema PsychKG oder BGB Unterbringung und Zwangsbehandlung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Oder was mir zum Zuletzt genannten noch einfällt: nach PsychKG kann immer nur eine Zwangsbehandlung der psychischen Anlasserkrankung genehmigt werden ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 30.08.2020, 11:25   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Oder was mir zum Zuletzt genannten noch einfällt: nach PsychKG kann immer nur eine Zwangsbehandlung der psychischen Anlasserkrankung genehmigt werden (also der, die auch der Unterbringungsgrund selbst war). Muss die ZB einer anderen Krankheit (auch somatische) genehmigt werden, geht das nur nach § 1906a BGB. Allerdings muss dafür die Unterbringung als solche nicht zwingend von PsychKG auf BGB umgewandelt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2020, 18:29   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Übrigens zu Imre und der ZB in Niedersachsen: die (tatsächlich umständlichen) Regeln dazu entsprechen in allen Bundesländern dem § 1906a BGB. Daran kanns also auch nicht gelegen haben. Entweder war das etwas von vor sept. 2017 oder die hatten da einen veralteten Gesetzestext.
Das war 2019 und wahrscheinlich am Wochenende mit einem Richter, der im Betreuungsrecht und PsychKG nicht so ganz zu Hause ist.

Unabhängig davon habe ich den Eindruck, dass der §1906a mit seinem ganzen Tamtam hier in der Region nicht so ganz ernst genommen wird. Leider nicht zum Schutz und Vorteil der betroffenen Patienten. Da habe ich mir mehr von erhofft, auch wenn es mir mehr Arbeit machen würde.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39