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Heimeinweisung gegen den Willen des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimeinweisung gegen den Willen des Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, da bin ich schon wieder Ein Betreuter, fast 90 Jahre alt, hat den Pflegegrad vier und lebt dennoch ...


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Alt 17.09.2020, 17:13   #1
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard Heimeinweisung gegen den Willen des Betreuten

Hallo zusammen,

da bin ich schon wieder

Ein Betreuter, fast 90 Jahre alt, hat den Pflegegrad vier und lebt dennoch allein, da er sich mit seinem Sohn -bei dem er bislang gewohnt hatte- zerstritten hat.

Es wurde eine vaskuläre, beginnende Demenz festgestellt. Zudem hat er relativ stark Diabetes.

Seitdem er alleine lebt, ist er in kurzer Zeit zweimal in ein Krankenhaus mit stark entgleistem Zucker eingeliefert worden. Im Anschluss wurde jeweils ein Pflegedienst beauftragt. Beide Dienste wurden jeweils beim zweiten Besuch der Wohnung verwiesen, so dass sich niemand medizinisch kümmern kann.

Macht eine vorsorgliche Genehmigung zur Unterbringung gem. §1906 Sinn, da es nach einem zu erwartenden dritten KH-Aufenthalt schnell gehen sollte?

Ich bin gespannt auf die Antworten.
HKN ist offline  
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Alt 18.09.2020, 20:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Wie weit ist die demenz denn fortgeschritten? Kann der Betreute seinen Willen noch frei bilden oder ist der Wille durch die Demenz schon eingeschränkt?

Einen Unterbringungsantrag rein "vorsorglich" zu stellen halte ich zumindest für wenig erfolgversprechend. freiwillig wäre etwas anderes...

Daher würde ich den nächsten zu erwartenden Krankenhausaufenthalt zunächst abwarten und dann das Krankenhaus zu einem psychiatrischen Konsil bitte, in dem die Fähigkeit zu einem freien Willen abgeprüft wird. Wenn der nicht mehr da sein sollte, würde ich ihn nicht mehr nach Hause lassen, sondern erst einmal in Kurzzeitpflege geben. vielleicht gefällt es ihm da ja und er bleibt zur Vollzeitpflege dort.
Wenn nicht, dann hätte ein Unterbringungsantrag dann zumindest mehr Chancen auf Erfolg.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.09.2020, 22:05   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Einen Unterbringungsantrag rein "vorsorglich" zu stellen halte ich zumindest für wenig erfolgversprechend. freiwillig wäre etwas anderes...
Imre hat völlig recht mit seinem Einwand. Im Grunde ist ein vorsorglicher Unterbringungsantrag überhaupt nicht möglich.
Der einzig vom Gericht akzeptierte Grund diesen zu genehmigen besteht in einer konkreten, nicht angenommenen oder vermutlichen Gefahr für denjenigen.


Schnell wird es eh nicht gehen könnnen da du vermutlich von einer langfristien Unterbringung auszugehen scheinst und dafür braucht es ein Gutachten.


Ich möchte auch einen anderen Aspekt bei der Sache zur Geltung bringen: denkst du wirklich dass eine langfristige Unterbringung bei einem fast 90jährigen angebracht ist?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.09.2020, 09:20   #4
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard

Guten Morgen und danke für beide Antworten.

Für Imre Holocher:
Zitat:
Wie weit ist die Demenz denn fortgeschritten?
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, aber das kennt Ihr bestimmt. Mal werden Zusammenhänge verstanden, mal sind selbst einfache Dinge nicht zu vermitteln.

Zitat:
Daher würde ich den nächsten zu erwartenden Krankenhausaufenthalt zunächst abwarten
Das Problem dabei ist, dass es dem Zufall überlassen ist, ob eine Krankenhauseinweisung stattfindet, da der Herr allein lebt, keinen Pflegedienst akzeptiert und somit auch bei komatösem Zustand niemand sicher aufmerksam wird. Bislang hatte der Vermieter zufällig die KH-Einweisung veranlasst.

Für Michaela Mohr:
Zitat:
Ich möchte auch einen anderen Aspekt bei der Sache zur Geltung bringen: denkst du wirklich dass eine langfristige Unterbringung bei einem fast 90jährigen angebracht ist?
Nein, da hast Du völlig Recht. Im Sinne des Betreuten wäre mir ein Aufenthalt in seinem neuen Zuhause am Liebsten. Dies allerdings unter der Prämisse, dass mindestens einmal am Tag jemand nach ihm schauen kann. Das lässt er aber nicht zu.

Hinzu kommt noch, dass der Herr im Sinnes des Gesetzes vermögend ist und jetzt den Beschluss über die Betreuerkosten bekommen hat. Seitdem habe ich jeglichen Zugang verloren. Schon vorher hatte er sich geweigert seine Medikamente aus der Apotheke holen zu lassen, da er nicht einsieht hierfür den Zuzahlungsbetrag zu übernehmen und ihm dies auch nicht zu vermitteln ist. Er lebt in einer Welt, in dem jeder ihm an das Portemonnaie möchte.
HKN ist offline  
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Alt 21.09.2020, 15:26   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bislang hatte der Vermieter zufällig die KH-Einweisung veranlasst.
Zitat:
dass mindestens einmal am Tag jemand nach ihm schauen kann. Das lässt er aber nicht zu.
Damit bist du letztlich am Ende deiner Möglichkeiten angelangt.
Eine vorsorgliche Unterbringung geht nicht. Ohne zynisch zu sein wird auch ein zweimalig entgleister Zucker nicht "ausreichen" dafür- nur meine Einschätzung.

Ab von dem Betroffenen jetzt zu deiner Sicherheit:
Zitat:
Beide Dienste wurden jeweils beim zweiten Besuch der Wohnung verwiesen, so dass sich niemand medizinisch kümmern kann.
Diese Tatsache ist hoffentlich ausreichend dokumentiert?
Zitat:
Schon vorher hatte er sich geweigert seine Medikamente aus der Apotheke holen zu lassen, da er nicht einsieht hierfür den Zuzahlungsbetrag zu übernehmen und ihm dies auch nicht zu vermitteln ist.
Dies hoffentlich ebenso wie die Versuche die Situation doch noch "rumzureissen"

Du hast die Vermögenssorge? Damit kann man schon mal die Situation auf die Spitze treiben indem man der Apo den Lastschrifteneinzug ermöglicht und ihm die Medis dann liefern lässt.

Zitat:
Er lebt in einer Welt, in dem jeder ihm an das Portemonnaie möchte.
Naja er ist 90 Jahre alt, wer weiss was er bis dahin alles erlebt hat.
Um dich abzusichern würde ich jeden Versuch ihm wieder näher zu kommen genauestens nach vollziehbar machen.
Eine Zeit lang würde ich mindestens allle 10 Tage kurz vor seiner Tür stehen, meine Visitenkarte an alle Nachbarn und Einkaufsläden verteilen und um Nachricht bitten falls er drei Tage nicht gesehen wird z.B.

Auch die Lösungsvorschläge die du ihm machst schriftlich fixieren, das Gesundheitsamt einschalten (dort würde ich zumindest die Probleme bekannt geben), den Kontakt mit dem Hausarzt suchen und diesen um Rat fragen.

Und das alles immer schön an das Gericht als aktuellen Sachstand weitergeben.
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Alt 21.09.2020, 16:31   #6
HKN
Einsteiger
 
Registriert seit: 31.01.2020
Ort: Buxtehude
Beiträge: 19
Standard

Hallo Michela,

KLASSE und DANKE! Deine Antwort ist sehr ausführlich und gibt mir ein deutlich sicheres Gefühl!

Ja, ich habe dem Gericht bereits einen Zwischenbescheid gegeben. Das war ganz praktisch, da die Betreuung zunächst vorläufig auf sechs Monate beschränkt ist und ich Stellung zu einer Verlängerung beziehen durfte. Da habe ich meine Perspektive und die von mir veranlassten Unternehmungen bereits schildern können.

Zitat:
das Gesundheitsamt einschalten (dort würde ich zumindest die Probleme bekannt geben)
Auf die Idee wäre ich überhaupt nicht gekommen. Kann das Gesundheitsamt denn überhaupt etwas machen oder sollte dies nur meiner Absicherung dienen?
HKN ist offline  
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Alt 21.09.2020, 16:53   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kann das Gesundheitsamt denn überhaupt etwas machen oder sollte dies nur meiner Absicherung dienen?
Mein Motto in solchen Situationen ist immer: jeden anquatschen-eher involvieren ob er wil oder nicht- der vielleicht etwas tun könnte oder der evtl. noch eine Idee haben könnte.
Sag doch du brauchst Beratung wegen der evtl. Gefahrenlage für den Kandidaten. Du selbst bist ja kein Arzt.

Zitat:
Da habe ich meine Perspektive und die von mir veranlassten Unternehmungen bereits schildern können.
Das reicht nicht- einmal schreiben.
Du darfst z.B. nicht übersehen dass jedes deiner Schreiben in der Sache einem Gutachter zugänglich gemacht wird. Das kann für eine spätere Begutachten einen grösseren Stellenwert haben.
Nur als Beispiel zur Verdeutlichung, du schreibst..... war in drei Monaten 3 Mal an der Wohnung. Er macht die Tür nicht auf.
Dann schlägt der Gutachter vor einer Unterbringungsempfehlung garantiert häufigere Besuche und das Hinzuziehen von BeWo vor.
Das kann man vermeiden


Ich verdiene mir damit bestimmt keine Fleisskärtchen aber ich verdeutliche damit dass, wenn ich einen Unterbringungsantrag stelle alles andere Denkbare bereits versucht wurde und jetzt effektiv ausgeschlossen ist.
Das macht dann unliebsame Entscheidungen nachvollziehbar.(Auch für mich selbst)
Für mich selbst ist das sowas wie mein eigenes reflektiertes Aktivitätsprotokoll in der Betreuung und damit auf jeden Fall hilfreich.
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