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Freiheitsberaubung durch stationäre Pflegeeinrichtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiheitsberaubung durch stationäre Pflegeeinrichtung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Meinst Du diese Diskussion: https://www.forum-betreuung.de/situa...en-corona.html genau den meine ich. Dort fahren wir, auf jeden Fall ich, jetzt mal gepflegt ...


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Alt 27.10.2020, 18:19   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Meinst Du diese Diskussion:


https://www.forum-betreuung.de/situa...en-corona.html

genau den meine ich. Dort fahren wir, auf jeden Fall ich, jetzt mal gepflegt fort.
Mich beschäftigt das schon und es wird sicher auch spannend werden die Fortschreibung der Regeln und Meinungen seit dem Frühjahr zu sehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2020, 20:34   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Hallo Imre,

ich kenne meine zu Betreuende Person seit November 2017. Wir haben uns seit dem täglich bis zum 13.03.2020 3-4 Stunden gesehen und über Gott und die Welt gesprochen.
Zuerst war ich VBV seit Februar 2019, seit Anfang September 2020 dann Betreuer.

Für mich ist es ohnehin eine selbstverständlichkeit ihre Meinung zu hören. Oft werde ich von ihr angsprochen ob und wie man möglichst massiv und effektiv gegen Verfehlungen vorgehen kann.

Sie weiß auch was im Heim nicht läuft. Und es ist keinesfalls von Kleinigkeiten die Rede.

Den Spruch...hole sie doch raus o.ä. Damit kann ich und meine Betreute Wände einer Villa tapezieren. Was soll das?
Erstens ist es in allen Heimen zumindest ähnlich wenn man ganz genau hinschaut und weiß worauf zu schauen ist.
Zweitens wenn man immer die Augen verschließt und ich meine ausdrücklich vor der Würde und dem Selbstbestimmungsrecht aller Menschen und nichts unternimmt leistet man denen die derartiges veranlassen oder meinen veranlassen zu dürfen Vorschub.

Das zumindest ist nicht mein Verständnis von Betreuung oder VBV.

Sowohl sie als Betreute als auch ich haben schon diverse Anzeigen am Laufen. Nach einem sehr langen Gespräch mit der entsprechenden Behörde soll das alles was sich bisher zugetragen hat, nachdem ich ersteinmal die Zusammenhänge erklärt habe an das LKA gegeben werden.
Bedeutet wir/ich sind auf dem richtigen Wege. Denn wegen vermeintlicher Pillepalle Dinge werden Anzeigen wohl nicht von dort bearbeitet.

Jeder Provinzfürst ist immerhin ein staatliches Organ wenn mich nicht alles täuscht. Wenn dieser begründet eine Quarantäne veranlasst ist das so.
Aber ein Heimleiter ist kein Provinzfürst und hat nicht das Recht freiheitsentziehende Maßnahmen anzuordnen. Selbst ein Bettgitter oder gar eine Fixierung muss richterlich genehmigt werden. Das setze ich hier mal als bekannt voraus.
Deshalb ist mir ein wenig unverständlich warum man den Ball flach halten sollte, wenn man ein Heim als Gefängnis deklariert. Schlimmer noch, Menschen in einer JVA haben Anspruch auf täglich 1 Stunde Ausgang an der frischen Luft. Selbst das wird in meinem beschriebenen Fall vom Heimfürsten den Bewohnern verweigert. Gerade wo frische Luft doch die Ansteckungsgefahr erheblich minimiert.
Oder warum wird denn in Schulen alle 20 Minuten stoßgelüftet für mindestens 5 Minuten?
Da sind wir beim gut geschützt. Nicht ein einziger Mitarbeiter/-innen dieser Einrichtung hat einen Corona-Test. Zudem wechseln fast täglich die Mitarbeiter weil ja Leasingkräfte eingesetzt werden.
Soviel zum Thema wir wollen die Bewohner schützen. Darum geht es denen doch gar nicht. Die wollen abgeschottet sein um sich nicht noch weiter in die gezinkten Karten schauen zu lassen.
Als Hinweis...das ist alles nicht gesetzeskonform und ehe jemand fragt, ja auch dagegen gehe ich vor.

Schutzkonzept. Muss sich an den gesetzlichen bzw. Senatsvorgaben - hier Berlin - orientieren. Ich bin da recht fit drin und verfolge all diese Dinge fast täglich. Was Regelungen, besonders Besuchsregelungen angeht haben die sich seit dem Frühjahr zig-fach geändert. Aber Besuch ist nicht mit Ausgang gleich zusetzen.
Nicht zu vergessen, dass Betreute grundsätzlich geschäftsfähig sind und ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie können hingehen wann und wo sie wollen. Abmelden vom Essen und gut ist.In heutiger Zeit Voraussetzung dafür = keine Anzeichen die einen Verdacht auf eine Infektion begründen. Und diese sind abschließend durch das RKI geregelt.

Kurzes Beispiel zum Schutzkonzept: Heim händigt entsprechende Regelungen (Hygienekonzept/Besuchsregelung) etc. erst auf massives Drängen (Anwalt erforderlich!) aus.
Stand uralt. Dennoch zumindest enthalten: Besuch von einer bis drei Personen täglich ohne zeitliche Begrenzung in vorgegebenen Bereichen.(bis 22.07.2020 wurden nur nahen Angehörigen!! von Bewohnern und nur auf schriftliche Einladung durch die Heimleitung Besuch von Bewohner gewährt!!!!= Bewohner ohne Angehörige mit lediglich engen Bindungen zu nicht Angehörigen erhalten keinerlei Besuch)
Gehandelt wird wie folgt: Ich, meine Mutter und all die Personen, die seit 2017 regelmäßig Kontakt zu meiner Betreuten hatten dürfen alle 8 Tage für maximal 45 Minuten sie besuchen.
Und wenn ich z.B. kurzfristig den mindestens 1 Woche im Voraus genehmigten Termin absagen muss, dafür jedoch meine Mutter hingeht, wird sie schlicht weg aus der Einrichtung hinaus komplimentiert. Sie sind nicht angemeldet. Ihr Sohn kann das nicht tun, das müssen sie selbst machen.

Alles rechtens wenn man den Ball flach halten soll???

Andere Bewohner erhalten, wie durch Senat vorgegeben, wesentlich häufiger Besuch und teilweise bis um 21 Uhr. Der Clou, sogar auf dem Zimmer der Bewohner wird dies einigen gestattet. Keiner dieser Bewohner liegt im Sterben oder ist vollkommen bettlägerig. Senatsverordnung verbietet Besuche auf den Zimmern.

So, nun Du/ihr. Soll man da wirklich den Ball flach halten und den Bewohnern eine vollkommene Isolation weiterhin zumuten nur weil ein Heimfürst mal eben seine Willkür ausübt??

Ich zumindest sage nein und werde auch so handeln. Immer in Absprache mit meiner Betreuten. Und da das nächste. Es wird ja behauptet meine Betreute sei mir hörig. Ja, ist klar. Was tut man nicht alles um mich zu diskreditieren. Klar, ich komme denen und deren Machenschaften schlicht zu nahe.

Es gibt hier einige Beiträge im Forum wo Betreuer beschreiben oder zumindest kurz mitteilen, dass sich die Isolation von Betreuten aufgrund der Besuchsbeschränkungen negativ auf die Psyche auswirkt. Das würde uns genauso gehen wenn wir 18m² hätten, lange Flure und das seit nunmehr seit 7 Monaten. Und ab 26.10.2020 nicht mal raus dürfen.
Alle 8 Tage 45 Minunten mal ein!!!!!! anderes Gesicht. Und dann wird noch unterbunden, dass weitere Bewohner die unsere Familie seit 2017 kennen, sich trotz ausreichendem Abstand im freien!! an dem Besuch meiner Betreuten und den Gesprächen beteiligen dürfen.
Die werden schlicht weggescheucht.

Und ja ich weiß....das hört sich alles maßlos übertrieben und unglaublich an. Ist jedoch Tatsache.
niu12157 ist offline  
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Alt 30.10.2020, 09:32   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard Polizei einschalten?

Ich würde mal ganz blond bei der örtlichen Polizei vorsprechen, ob es sich hier um Freiheitsberaubung handelt.

Grüße

Anette
Manavgat ist offline  
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Alt 30.10.2020, 11:50   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
Standard

Habe nicht vorgesprochen sondern via Internetwache Anzeige erstattet.

Natürlich wird versucht werden seitens der Einrichtung als vermutl. auch seitens der Heimaufsichtsbehörde das irgendwie mit
"wir schützen ja dadurch die Riskogruppe etc.pp." zu dementieren.

Sowohl die Sentasverordnungen als auch die Regierungserklärung vom 28.10.2020 sprechen da eine andere Sprache.
(Lesen bildet bekanntlich, davon scheint aber der Heimbetreiber
nicht wissen zu wollen)

Kurz, es ist Freiheitsberaubung.

Ich warte noch max. bis Samstag, bekommt meine Betreute dann nicht die Möglichkeit das Heim zu verlassen fahre ich hin um sie abzuholen.
Geht das nicht hole ich die Polizei und bitte den Zustand der Freiheitsberaubung sofort zu beenden.

Liebe Grüße

Ralph
niu12157 ist offline  
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Alt 30.10.2020, 19:02   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin



Zitat:
Zitat von niu12157 Beitrag anzeigen
Ich warte noch max. bis Samstag, bekommt meine Betreute dann nicht die Möglichkeit das Heim zu verlassen fahre ich hin um sie abzuholen.
Geht das nicht hole ich die Polizei und bitte den Zustand der Freiheitsberaubung sofort zu beenden.

Liebe Grüße

Ralph

Dann berichte doch mal, wie es gelaufen ist.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.11.2020, 08:31   #16
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
Standard

Moin,

am 27.10.2020 stellte ich ja die erste Anzeige wegen Freiheitsberaubung.
Zuvor stellte ich sicher, dass keine zuständige Behörde irgendeine Quarantäne oder Ausgangssperre veranlasst hat (hier also das zuständige Gesundheitsamt)

Dies checkte ich gegen, indem ich mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde Kontakt aufnahm und nachfragte, ob entweder von der Einrichtung oder dem zuständigen Gesundheitsamt besondere Vorkommnisse gemeldet wurden.
(Dies alles ist gesetzlich vorgeschrieben)

Auch die Heimaufsicht verneinte dies.
Zuletzt hielt ich Rücksprache mit der behandelnden Hausärztin. Diese bestätigt mir, dass in der Einrichtung keinerlei begründeter Verdacht auf irgendeine Infektion besteht.(Stand 26.10.2020)
Explizit auch nicht bei der von mir betreuten Person.

Somit also sichergestellt, dass es Freiheitsberaubung ist.

Beide Behörden wies ich daraufhin, diesen Zustand unverzüglich zu unterbinden. Ggf. unter zur Hilfenahme der Polizei mittels eines entsprechenden Amtshilfeersuchens, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. (natürlich alles per e-mail UND Fax mit entsprechendem Sendebericht = erste Seite des Faxes mit Bestätigung der Sendung ausgedruckt)

Ich also gestern, Sonntag 01.11.2020 um 10 Uhr in die Einrichtung gefahren. Meine Betreute bat mich in den Tagen zuvor ihr einige Dinge zu besorgen.
Als ich dort ankam, war sowohl meine Betreute als auch zwei weitere Bewohner an der sich normalerweise automatisch öffnenden Schiebetür. Jedoch öffnete diese nicht. Grund...Automatik war auf AUS und GESCHLOSSEN gestellt. Schließmechanismus befindet sich in über 2m Höhe. Also nicht erreichbar für meine Betreute.

Ich klingelte. Nach ca. 1 Minute meldete sich eine Mitarbeiterin. Ich teilte mit, dass Bewohner in den Garten gehen möchten und vor verschlossener Türe stehen. Zudem, dass ich meiner Betreuten gewünschte Einkäufe übergeben möchte. Man sagte zu, zu öffnen.

2 Minuten ca. es passierte nichts. Ich klingelte erneut. Nunmehr anderer Mitarbeiter an der Gegensprechanlage. Auch er sagte zu zu öffnen. Ca. eine weitere Minute später kamen 2 Mitarbeiterinnen. eine davon eine zusätzliche Betreuungskraft, die andere Mitarbeiterin der Küche. Also weder irgendeine Fachkrft schon gar nicht eine Mitarbeiterin in leitender Funktion. Klar, war ja sonntag.

Sie öffneten die Türe und fuhren mich sofort an "...was ich hier zu suchen hätte..." Ich ignorierte erstmal den Ton und bat meine Betreute, die im Rollstuhl saß, raus in den Garten zu kommen. Ein wenig plauschen und zudem die Einkäufe in Empfang zu nehmen.

In Sekunden "Tumult". Gekeife von den Mitarbeiterinnen. Zudem stellten sie sich vor den Rollstuhl meiner Betreuten und hinderten Sie die Einrichtung zu verlassen. Drohten mir mit der Polizei was ich ausdrücklich erbat, sogar deren Eintreffen abwarten wolle.
Angerufen haben sie die Polizei leider nicht.

"Die Einrichtung ist geschlossen. Niemand darf raus, niemand darf rein" wurde mir an den Kopf geworfen.
Ich schaffte es meiner Betreuten die Einkäufe zukommen zu lassen und wies ausdrücklich und vernehmbar daraufhin, sollte irgendjemand Hand an meine Betreute legen, werde ich mehr als ungemütlich.

Anschließend fuhr ich unverzüglich zur Polizei und stellte somit zum wiederholten Male eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.

Ich fragte zudem nach, ob ggf. aufgrund meiner Mitteilungen an die zuständigen Behörden ein entsprechendes Amthilfeersuchen vorliegt. Dies wurde nach Prüfung verneint.

Somit werde ich im Laufe der nächsten stunden beim zuständigen Bezirksstadtrat für Gesundheit und Soziales mal nachfragen, ob er seine "Truppenteile" = Gesundheitsamt nicht im Griff hat. Kurz gesagt eine Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin des Gesundheitsamtes, die Leiterin der Gesundheitsaufsicht und die Fachbereichsleiterin fertigen.
Während des schreibens werde ich überlegen, ob ich zusätzlich gegen diese Personen eine Anzeige erstatte wegen Strafvereitelung im Amt.

Gleiche Verfahrensweise bei der Heimaufsicht. Da bekommt der Präsident eine entsprechende Mitteilung.

Schaun wa mal was passiert. Ich denke jedoch wenig. Denn es scheint, dass wer auch immer dermaßen großen Einfluss zu haben scheint, dass trotz beweisbarer Straftaten keiner etwas dagegen unternimmt.

Ich werde ggf. weiter berichten.

Liebe Grüße




Ralph
niu12157 ist offline  
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Alt 02.11.2020, 12:20   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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mein lieber Ralph (wir kennen uns ja seit Jahren)

Deeskalation ist das Zauberwort! Ich weiß, das fällt Dir schwer, aber grade deshalb. Durchbrich doch mal Dein übliches Muster des Frontalangriffes, die veränderte Taktik könnte Dein Gegenüber verwirren!

Kein Berufsbetreuer könnte es sich leisten, sich so für einen Klienten einzusetzen, weil er dann überall "verbrannt" wäre.

Du hast in ganz vielen Punkten (und das nicht nur aus dieser Geschichte, siehe Zeile 1) Recht - nur Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zwei ganz verschiedene Dinge.

Die Konzentration auf einige wenige aber wichtige Punkte könnte vielleicht auch eher zum Erfolg führen, als wenn Du jeden (sicherlich vorhandenen) Missstand aufgreifst und gnadenlos angehst.
Und zumindest meine unmaßgebliche Lebenserfahrung zeigt, dass man mit einem gelegentlichen Schritt zurück manchmal weiter kommt, als wenn man immer nur auf dem Kickdown steht.

Im übrigen halte ich die von Dir angegriffene Regelung dieses Heimes (und vergleichbare Regelungen, die ich hier aus dem Landkreis kenne) ebenfalls für sachlich unbegründet und damit für strafrechtlich relevant.

Dir und den Deinen alles Gute,
Christian
Christian Martens ist offline  
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Alt 02.11.2020, 20:43   #18
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Hallo Christian,
hallo Forengemeinde,

auch wenn Du es nicht glaubst Christian, dies Deeskalationsschiene habe schon versucht und hinter mich gebracht.

Gesprächsangebote unterbreitet,mehrfach. Sogar im Beisein von Polizei vereibart (nachdem die Polizei einen anderthalbstündigen Vortrag bzgl. Hausrecht/Hausverbot der Heimleitung/Geschäftsführung/Heimverwaltung gehalten hat.)

Nein, keinerlei Bedarf mehr. Ich erlebe seit dem 26.10.2020 dass obwohl der Polizei die Feiheitsberaubung angezeigt ist, diese nochmals am 01.11.2020 erneut durch persönliche Vorsprache und Schilderung des an diesem Tage geschehenen eine weitere Anzeige aufnehmen musste seitens der Polizei NICHTS!!!! passiert.
Da fährt keiner hin. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!

Das heißt, seit dem 26.10.2020 bis laufend werden 44 Personen am Verlassen der Einrichtung gehindert. Sie werden schlicht eingeschlossen. Nein, sie werden tatsächlich eingeschlossen!!!!!

Ich habe einen dermaßenen Hals........ Und auch da will ich mich nicht mehr mit Streichelkurs auseiandersetzen.

Zusammengefasst: Zuständige Behörden (Gesundheitsamt/Heimaufsicht) handeln nicht.
Richten auch kein Amtshilfeeruchen an die Polizei.
Die Polizei selbst hat 2 Anzeigen wegen Freiheitsberaubung - aktuell immer noch bestehend - auf dem Tisch.

Ergo....für mich ganz einfach Strafvereitelung im Amt. Trifft für die benannten Behörden und die Polizei zu.

Also wird morgen der Polizeipräsident bzw. die Präsidentin ein entsprechendes Fax von mir auf dem Tisch haben.Zusätzlich selbstverständlich Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gegen die mir namentlich bekannten Mitarbeiter/-innen der entsprechenden Behörden.
Und mal sehen, was mir noch so einfällt. Irgendwann kann keine dieser Behörden das mehr deckeln.
Spätestes dann nicht, wenn ich diverse Aktenordner mit entsprechenden Beweisen der Staatsanwaltschaft Sonderstelle = Korruptionsverdacht übergebe.
Das ganze unter Berücksichtung des Datenschutzes dann zusätzlich an renomierte Printmedien und an investigative Journalisten senden werde.

Zum verbrannt mal meine Auffassung.
erstens....Augen auf bei der Berufswahl
zweitens....er hat zu Wohle des Betreuten zu handeln. Egal ob er sich dabei verbrennt oder nicht.
Täten alle oder zumindest der überwiegende Teil der Betreuer das machen, kann sich keiner verbrennen bzw. verbrannt sein.
Macht doch kaum einer. Ich erlebe es zumindest in diesem Heim. Ich weiß dass sich einige Betreute an ihre Betreuer wegen diverser Dinge gewandt haben.
Nichts passiert. Gar nichts. Schön still.

Verbrannt sein bedeutet für mich, er hat es mehr als schwer. Also Klappe halten und mit den Wölfen heulen? Scheint ja so.

Ich wurde ja in diesem Forum gleich zu Anfang mit Verschwörungstherortiker ansatzweise tituliert.(Habe breite Schultern wie Du weißt, auch wenn es mich ärgert. Kann es noch ab) Vorallem, alles was ich wiedergebe kann ich im Zweifel beweisen!

Warum machen denn anscheinend einige Betreuer keinen Wind? Weil es Arbeit macht sage ich schlicht weg.

Sorry Christian, Du kennst mich gut und lange genug um zu wissen wie ich ticke. Insbesondere wenn es Ungerechtigkeiten geht und darunter dann Menschen täglich 24 Stunden in diesem Fall leiden.

Mach doch mal den Selbstversuch. 1 Woche auf 18m². 1 Schritt aus dem Zimmer und Du wirst angeschnautzt. Deine Wäsche wird seit 3 Wochen nicht gewaschen, geduscht nicht wie vorgeschrieben mindestens 1x wöchentlich sondern nur auf massiven Druck von Dir wenn sich überhaupt mal jemand in Deinem Zimmer sehen lässt.
Reinigung des Zimmers/Flure ist täglich zwingend vorgeschrieben. Alle 7-9 Tage erfolgt es. Dir wird Kontakt zu anderen Bewohnern verboten etc. pp.
Mittagessen im 14 Tage Wechsel seit Dezember 2017 der gleiche Essensplan. Fast Food schmeckt besser und ist gesünder.
Berichte wie Du Dich nach 1 Woche fühlst. Ach ja, nicht vergessen. Das ganze dann für 2640 €/Monat aus Deiner eigenen Tasche
Die Leute dadrin ertragen das und vieles andere was ich hier gar nicht berichte teilweise seit Jahren.
Psychischer Druck jeden Tag. Erinnert die meisten die eine bestimmte Zeit des vorigen Jahunderts in Deutschland als Jugendliche erlebt haben genau an Diese. Geiler Lebensabend. Oder???

Und bitte nicht ...dann wechsel doch das Heim. Du weißt, ich habe eine große Familie. Diverse Onkel/Tanten sind in verschiedensten Heimen in Berlin untergebracht. Auf den Punkt...marginale Unterschiede. Aber nur erkennbar, wenn man wirklich hinschaut und vor allem weiß worauf zu schauen ist. Und daran wirkliches Interesse hat, etwas verändern zu wollen.

Da soll ich allen ernstes über Deeskalation nachdenken??????

Ich lasse mich definitiv nicht einschüchtern und ziehe mich zurück. Egal was "die" noch so vorhaben und umsetzen werden.
Heute z.B. hat eine Bekannte einer weiteren Bewohnerin der Einrichtung ein halbes frisch gebratenes Hähnchen und frisches Obst etc. bringen wollen.
Die Bewohnerin hat man nicht raus gelassen, die mitgebrachten Dinge nicht abgenommen und der Bewohnerin übergeben...NEIN, man hat die Bekannte mit samt ihren Sachen unter Androhung von körperlicher Gewalt vom Gelände der Einrichtung vertrieben.

Verschont mich mit Sätzen: Du übertreibs aber wohl, oder das ist ja unglaublich, das glauben wir nicht.

Jeden lade ich gerne dazu ein mit mir mal einen "Besuch inkognito" zu machen.

Ich bleibe da dran, festgebissen wie ein Terrier. Solange man mir nicht rechtlich an den Wagen karren kann werde ich alles tun, damit es den Menschen in dieser Einrichtung endlich so geht, wie es zumindest gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ach ja, ehe ich es vergesse. Wegen andere Dinge die ich angezeigt habe, die ihr hier nicht in aller Ausführlichkeit kennt wurden nach Sichtung und Durcharbeiten durch das Abschnittskommisariat an das LKA Berlin weitergereicht. U.a. wegen Korruptionsverdacht im Gesundheitswesen.
Ich soll mich für weitere Fragen zur Verfügung halten. Nun ja, Papier ist geduldig. Für mich zählen nur noch Taten/Tatsachen in diesem Fall.

Liebe Grüße



Ralph
(bleibt vor allem alle gesund!!)
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Alt 04.11.2020, 15:40   #19
Stammgast
 
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Ort: NRW
Beiträge: 669
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Hallo Ralph,


leider konnte ich nun aufgrund des Umfangs nicht alle Infos in diesem Strang vollständig lesen, sondern alles nur "überfliegen".


Der Straftatbestand der Freiheitsberaubung ist diffiziler, als Du ihn, das entnehme ich Deinen Ausführungen, verstehst. Möchte Deine Betreute überhaupt im Garten flanieren pp.? Ist es ihr tatsächlicher (oder nach sorgfältiger Prüfung) mußmaßlicher Wille, mit Dir umher zu spazieren bzw. das Heim zu verlassen und so ihr Infektionsrisiko möglicherweise zu erhöhen? Ist sie, wie Du eingangs schriebst, im engeren Sinne "untergebracht"? Und anderes mehr ist im Einzelfall von Bedeutung.


Die Polizei schreitet bei Gefahr im Verzug oder bei anders gestalteter polizeirechtlicher Notwendigkeit ein, ansonsten ist hier die zuständige Behörde gefragt. Die wäre dann auch der Adressat für Deine beabsichtigte Beschwerde, nicht jedoch der Polizeipräsident. Du hast, so meine ich, Deinen Part mit der merhfachen Information der Behörde/n und gar der Anregung von strafrechtlichen Maßnahmen (durch Deine Strafanzeige) über das Maß erfüllt. Mit Verlaub: Du bist gesetzlicher Betreuer, nicht mehr und nicht weniger...auch kein Terrier!
Zitat:
Ich bleibe da dran, festgebissen wie ein Terrier.
Im Übrigen steht hier zunächst ohnehin nicht zwingend eine von Dir angesprochene "Strafvereitelung" im Raum, solange ein Strafverfahren grundsätzlich betreiben wird. Davon gehe ich aus, Beamte waren ja nach Deiner Auskunft w. o. gar vor Ort.
Du meinst wohl eher, dass die BeamtInnen Deiner Ansicht nach die Betreute zum Gartenspaziergang mit Dir hätten befreien sollen. Dass sie dies nicht getan haben, ist möglicherweise der Situation vor Ort geschuldet; vielleicht war ja gar kein Interesse des betreuten Menschen ersichtlich, mehr Freiheiten zu erlangen, als sie im konkreten Fall vor Ort hatte (s. o. "wollte sie überhaupt..." usw.).



Um das auch klar zu schreiben: M. E. hast Du richtigerweise erkannt, dass privatrechtliche Akteure (hier das Heimpersonal) nicht ohne Weiteres eine freiheitsentziehende Maßnahme willkürlich um- und durchsetzen dürfen (übrigens auch häufig der Fall bei Bedarfsmediaktionen und oft recht willkürlichen "medikamentösen Freiheitsentziehungen". Möglicherweise liegt in dem von Dir gechilderten Fall auch eine Straftat vor, das muss die staatsanwaltliche Prüfung ergeben. Sollte von dort kein Handlungsbedarf gesehen werden, steht es Dir frei, bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Dein Ersuchen anzubringen.


Gruß
Florian
Florian ist offline  
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Alt 04.11.2020, 18:40   #20
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 40
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Hallo Florian,

meine Betreute will jeden Tag zumindest in den Garten gehen. Das hat sie ja seit Jahren gemacht.Bisher waren wir gemeinsam mindestens 3x in der Woche gänzlich "aushäusig" unterwegs.
Sie hat mir von dem Ausgangsverbot ab 26.06.2020 bereits am 22.10.2020 berichtet und mich gebeten ggf.etwas zu unternehmen wenn sich die Flurparole dann ab 26.10.2020 bestätigt.

Am 01.11.2020 standen mehrere Bewohner die in den Garten wollten bei meinem Eintreffen vor verschlossenen Türen und kamen nicht raus. Sie wurden schlicht auf ihre Zimmer geschickt.

Meine Betreute ist nicht untergberacht (worden) sondern sie hat sich gezwungener Maßen nach einem Krankenhausaufenthalt dazu selbst mit freiem willen dazu entschieden.
Nach der OP war es ihr nicht möglich in das 2.OG des Mietshauses zu gehen.
Polizei und Deine Ausführungen dazu. Ich habe am 26.06.2020 via Fax und e-mail die gesamte Obrigkeit des zuständigen Gesundheitsamtes über das Ausgangsverbot unterrichtet. Habe gefragt, ob eine entsprechende Anordnung aufgrund eines besonderen Ereignisses gegenüber der Einrichtung erlassen wurde.
Habe zudem deutlich ausgedrückt, wenn dies nicht der Fall ist, liegt eine Freiheitsberauibung vor die die Behörde unverzüglich unterbinden soll.
Sollte diese dazu nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage sein, möge sie bitte unverzüglich ein Amtshilfeersuchen bei dem zuständigen Polizeiabschnitt stellen um die Situation der Freieheitsberaubung unverzüglich zu beenden.

Als weitere Behörde nahm ich Kontakt mit der zuständigen Heimaufsichtbehörde auf. Besondere Vorkomnisse (und das schließen einer Einrichtung ist ein besonderes Vorkommniss) sind der von der Einrichtung der Heimaufsicht unverzüglich mitzuteilen.
Zudem ist das Gesundheitsamt verpflichtet, bei einem besonderen Ereignis unverzüglich die zuständige Heimaufsichtsbehörde darüber zu informieren.

Mir wurde von der Heimaufsicht bestätigt, das weder das Gesundheitsamt noch die Einrichtung irgend etwas mitgeteilt hat.
Auch hier mein Hinweis bzgl. Amtshilfeersuchen.

Zuletzt erkundigte ich mich bei der behandelnden Hausärztin ob ein begründeter Verdacht einer Infektion meiner Betreuten von ihr festgestellt wurde und dementsprechend eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgte im Falle sich derartiger Verdacht darstellt.

Auch hier erhielt die Auskunft, das nichts derartiges bekannt ist. (Letzte Visite 23.10.2020)

Ergo hat die Einrichtung von sich aus schlicht mal "die Schotten dicht gemacht". Keiner rein, keiner raus. Besucher wurden sogar unter Androhung von Gewalt vom Gelände gejagt.

Bei meiner 2. Anzeige am 01.11.2020 bat ich den die Anzeige aufnehmenden Beamten zu prüfen, ob von dem G-amt und oder der Heimaufsichtsbehörde ein Amtshilfeersuchen in der Zeit vom 26.06.2020 bis 01.11.2020 der Polizei vorliegt. Wurde nach Prüfung verneint

Einschränkung von Grundrechten steht in keinem Fall einer Pflegeeinrichtung zu. Somit Straftatbestand der Freiheitberaubung erfüllt. Auch schon deshalb, weil keiner der Bewohner in der Lage ist, auch wenn er weiß wie die Tüe zu öffnen ist, diese zu öffnen.
Der Schließmechanismus befindet sich in ca. 2m Höhe. Da kommt keiner der Bewohner heran. Dreist wenn es ginge... der benötigte Schlüssel steckt nicht.

Und nein, die Polizei schreitet nicht nur bei Gefahr im Verzug ein.
Insbesondere geht ein Nichteinschreiten nicht, wenn ich der Polizei die Freiheitsberaubung anzeige und um sofortige Beendigung dieses Zustand auffordere. da hat sie ersteinmal zu handeln und mal nachzufragen bei der einrichtung warum sie die Bewohner einsperren und Besucher nicht rein lassen.

Zudem kann die Polizei bzw. eine Behörde überhaupt, sich nicht hinter "Unkenntniss der Rechtslage" verstecken. Ich bin ja noch nett, nehme die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen mit zur Polizei um solch Blödsinn wie Hausrecht und Infektionsschutz deshalb darf das Heim das, mir nicht weiter anhören zu müssen.

Vor Ort war die Polzei in der Zeit vom 26.10.2020 (erste Anzeige wegen Freiheitsberaubung) bis heute nicht. Das sogar obwohl am 01.11.2020 eine weitere Anzeige persönlich beim pol. Abschnitt von mir erstattet wurde mit der Bitte, diesen Zustand sofort zu beenden.

Morgen oder Übermorgen mache ich das anders. Lässt man die Betreute nicht raus, rufe ich die Polzei unter 110, statt netter Weise hinzugehen. Spätestens dann müssen sie handeln. Habe diesbzgl. die entsprechende Verfahrensweise mit einer Pol.Kommisarin des betreffenden Abschnitts besprochen. Sie gab mir die Durchwahlnummer. Die soll ich ggf. den eintreffenden Beamten geben und um Anruf bitten, falls diese sich der Rechtslage nicht sicher sind.

Na schaun wa mal. Ich werde berichten.


Beste Grüße


Ralph
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