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Freiheitsberaubung durch stationäre Pflegeeinrichtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiheitsberaubung durch stationäre Pflegeeinrichtung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe zwar nach ähnlichen Themen gesucht aber anscheinend ist derartiges noch nicht vorgekommen. Ich bin darüber ernsthaft ...


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Alt 26.10.2020, 23:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
Frage Freiheitsberaubung durch stationäre Pflegeeinrichtung

Hallo zusammen,

ich habe zwar nach ähnlichen Themen gesucht aber anscheinend ist derartiges noch nicht vorgekommen. Ich bin darüber ernsthaft ein wenig verwundert.


Kurz und knapp:

Die Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung ordnet an, dass Bewohner die Einrichtung seit heute nicht mehr verlassen dürfen.
Türen werden verschlossen gehalten.
Selbst im Garten zu flanieren ist untersagt.
Meine Betreute ist dort untergebracht.

Begründung: Man will die Gesundheit der Bewohner = Hochrisikogruppe schützen.

Begründete Verdachtsmomente einer Infektion oder gar ein Corona Fall liegen nicht vor.

Habe ich alles mit der Hausärztin (Visite am heutigen Tag) und dem zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt.

MEINE Rechtsauffassung: Das ist ein(?) Straftatbestand der erfüllt ist.
Seit wann kann irgendein Einrichtungsleiter Mustermann derartige Anordnungen treffen die ja dann Freiheitsentzug wären.

Freiheitsentziehungen sind alle der öffentlichen Gewalt zurechenbaren Maßnahmen, die unmittelbar die körperliche Bewegungsfreiheit gegen oder ohne den Willen der Person für eine gewisse Mindestdauer durch besondere Sicherungen allseitig bzw. auf einen engen Raum beschränken.
https://www.iurastudent.de/definitio...eitsentziehung

Zudem sind die Senatsverordnungen Berlin diesbzgl. verbindlich.
Werden also schlicht von der Einrichtungsleitung ignoriert und eigene Gesetze werden geschaffen.

Also ist es Freiheitsberaubung § 239 StGB. Das ist gut so. Denn schon der Versuch ist strafbar.


Kleine weitere Anmerkung:
Ab dem 19.10.2020 sollten alle Bewohner (44) um 8 Uhr gemeinsam im Speisesaal (ca. 70m²) frühstücken und um 17.30 Uhr Abendbrot einnehmen.
Hat eine Bekannte einer Bewohnerin (Ärztin) sofort unter Einschaltung des RKI unterbunden (Sie war schneller als ich)

Wie handelt/würdet ihr handeln zum Wohle Eures Betreuten???

Es grüßt

Ralph
niu12157 ist offline  
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Alt 27.10.2020, 06:40   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
Standard

Ist ein weiträumiges Problem: https://www.tagesschau.de/inland/cor...lagen-101.html

Die richtige Ansprechadresse wäre die örtliche Staatsanwaltschaft. Am besten machen das mehrere Betreuer gemeinsam, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 27.10.2020, 06:54   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung ordnet an, dass Bewohner die Einrichtung seit heute nicht mehr verlassen dürfen.
Türen werden verschlossen gehalten.
Selbst im Garten zu flanieren ist untersagt.
Meine Betreute ist dort untergebracht.
Untergebracht mit Beschluss oder wohnt sie "nur" dort?


Das entspricht so ziemlich den Rgelungen in Heimen beim Lock Down ab März/April. Die Begründung dazu setze ich als bekannt voraus.


Zitat:
MEINE Rechtsauffassung: Das ist ein(?) Straftatbestand der erfüllt ist.
Seit wann kann irgendein Einrichtungsleiter Mustermann derartige Anordnungen treffen die ja dann Freiheitsentzug wären.
Mache trotzdem mal langsam mit Straftat usw. einige Einrichtungen sind auch meiner Meinung nach etwas über`s Ziel hinausgeschossen in ihrer Angst vor den sog. italienischen Verhältnissen.


Zitat:
Wie handelt/würdet ihr handeln zum Wohle Eures Betreuten???
Ich würde umgehend persönlich mit der Heimleitung über die neuen Vorschriften sprechen und nachfragen warum jetzt diese rigide Massnahme einsetzt?
Daür würde ich mich selbst gut rüsten mit Infektionszahlen im Gebiet, Falllzahlen in Heimen usw. Ich würde auch nicht gleich mit der grossen Kanone Freiheitsberaubung kommen sondern sachlich bleiben.


Nach dem Ergebnis des Gesprächs wüde ich überlegen wie ich weiter verfahre. Sollten sich keine Änderungen abzeichnen wäre der nächste Schritt die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt sowie der Sozialdezernent. Aber soweit ist es noch nicht.


Das Gericht würde ich wertfrei und ohne Empörung darüber informieren und auf dem Laufenden halten.


In normalen Zeit wäre ich bei einem solchen Vorgehen bei weitem nicht so "gnädig" aber persönlich habe ich ebenfalls Angst vor einer weiteren Ausbreitung des Virus und habe in der Vergangenheit evtl. deswegen auch nicht ganz richtige Entscheidungen getroffen.
Da können schon auch falsche Entscheidungen getroffen werden- hauptsache nach Sachlage und nochmaliger Überlegung ist doch, dass dies dann auch wieder revidiert werden (können)
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2020, 07:07   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die richtige Ansprechadresse wäre die örtliche Staatsanwaltschaft. Am besten machen das mehrere Betreuer gemeinsam, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen.
Tut mir leid Horst, dabei würde ich mich nicht anschliessen wollen ohne zuvor den oben beschriebenen Weg gegangen zu sein.


Ich denke nicht dass in der derzeitigen gesellschaftlichen Situation aus einer Verhärtung der "Fronten" etwas Gutes für alle entstehen kann.
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Alt 27.10.2020, 07:59   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,792
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Michaela, ich gehe bei allen Anfragen stets davon aus, dass man vorher versucht hat, „wie unter normalen Menschen üblich“ miteinander zu reden, dass das aber zu keinem akzeptablen ergebnis geführt hat.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 27.10.2020, 08:54   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
Standard

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für das Feedback.

Die Betreute kam nach OS- Halsbruch im November 2017 in die einrichtung. Hat trotz ihres Alters (über 90) einen Flutlichtscheinwerfer im Kopf. das ist natürlich in einer derartigen Einrichtung nicht von Vorteil. Alt, denken können, Zusammenhänge verstehen und begreifen und dann auch noch den Mund von sich aus aufmachen. Wird gar nicht gerne gesehen.

Solch eine rigide Maßnahme steht lediglich dem "Staat" zu. Darüber gibt es keine Diskussion. Von wegen schützen. Keiner der ständig wechselnden (Leasing/freiberuflichen) Mitarbeiter (gesetzlich gar nicht zulässig weil Personenbezogene Pflege = Personalschlüssel) vorgeschrieben ist um ein Heim zu betreiben, hat einen Corona Test.
Nur letzt genanntes (Test) kann man schwer anwenden, weil es ja eigentlich kein Recht im Unrecht gibt.

Heimaufsicht etc. das ist hier wohl etwas anders als in anderen Teilen des Landes. Nur ein kleiner Hinweis: 21 Beschäftigte für die Heimüberprüfung. Bereits 2016/2017 2 Mitarbeiter der Korruption überführt und verurteilt.
Mir liegt schriftlich aufgrund einer Beschwerde die ich 2018 stellte vor, man möge das zivilrechtlich klären. Die Heimaufsicht hält sich da raus, wird nicht mehr antworten.
Und das obwohl es um Verletzung desWohnteilhabegesetzes (WTG) geht.
Ich hatte schon Gespräche mit der Staatssekretärin der Senatorin Kalayci, dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses etc.
Wird alles totgeschwiegen trotz erdrückender Beweise (u.a. Urkundenfälschung durch die Heimaufsicht!!!)
Soviel mal zu dem Gedanken der Vorgehensweise von Michaela.

Horst trifft alles wie den Nagel auf den Kopf.

Sprechen.....geht da nicht mehr. Schon lange nicht. Ich habe, weil ich am 10.08.2020 nach Besuchszeiten höflich schriftlich anfragte postwendend am 13.08.200 ein Hausverbot ohne jegliche Begründung erhalten.

Problem ist schlicht, ich = Querulant nach Auffassung des Betreibers bzw. der Heimleitung. Da ich bis März 2020 seit Oktober 2017! täglich 3-4 Stunden in diesem Heim war und sehr schnell erkannt habe, was da eigentlich läuft gab es seit je her Stress mit mir. Der immer berechtigt war und auch schon gerichtlich gegenüber der Heimleitung geahndet wurde. Scheint aber für das Heim eher Ansporn zu sein eigene Gesetze umzusetzen.

Meine Ausbildung und beruflicher Werdegang sind durchaus hilfreich über den Tellerrand zu schauen. Ich weiß schon lange was dort abgeht.
Nun ist man vollkommen von der Rolle, weil ich nunmehr auch noch der Betreuer bin und nicht nur ein guter Freund - also kein Angehöriger. Das wollte man seitens der Heimleitung u.a. selbst im Betreuungsverfahren mit allen Mitteln unterbinden.

Die Idee von Horst bzw. Anregung mehrere Betreuer sollten........

Seit Oktober 2017 habe ich persönlich und auch auf Nachfrage bei diversen Bewohnern mit denen ich täglichen Kontakt hatte bis 13.03.2020 die unter Betreuung stehen, nicht ein einziges Mal irgend einen Betreuer dieser Bewohner gesehen. Die Betreuten selbst gaben/geben an, dass ein Kontakt zu ihren Betreuern nur der "Antrittsbesuch" bisher war.
Als ich dann 2 dieser Betreuer mal im Namen ihrer Betreuten aufforderte im Rahmen ihrer Bestellung tätig zu werden gab es "giftige" teils unsachliche Antworten (zum Glück schriftlich).

Nachdenkenswert für Nichtinvolvierte ist auch, dass über 80% der Bewohner (44) unter Betreuung stehen. Jedoch nach meinem Wissen es neben mir nur 4 Betreuer gibt.

Bevor ich heute hier geantwotet habe, habe ich eine bereits gestern Abend vorbereitete Strafanzeige gefertigt und via Internetwache versandt.

Ich werde von Zeit zu Zeit berichten bzw. Fragen stellen, wenn ich etwas unsicher bin.

Bis dahin grüßt


Ralph

Geändert von niu12157 (27.10.2020 um 09:11 Uhr)
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Alt 27.10.2020, 09:32   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wird alles totgeschwiegen trotz erdrückender Beweise (u.a. Urkundenfälschung durch die Heimaufsicht!!!)
Soviel mal zu dem Gedanken der Vorgehensweise von Michaela.
Zitat:
Da ich bis März 2020 seit Oktober 2017! täglich 3-4 Stunden in diesem Heim war und sehr schnell erkannt habe, was da eigentlich läuft gab es seit je her Stress mit mir.
Michaela klinkt sich hier völlig neutral mal aus.

Und sucht stattdessen eine ähnlichen Thread von Carlos denn das Problem an sich ist durchaus diskussionswürdig- meiner Ansicht nach.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2020, 12:27   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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[QUOTE=michaela mohr;130313
Und sucht stattdessen eine ähnlichen Thread von Carlos denn das Problem an sich ist durchaus diskussionswürdig- meiner Ansicht nach.[/QUOTE]


Meinst Du diese Diskussion:


https://www.forum-betreuung.de/situa...en-corona.html


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 27.10.2020, 15:20   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.07.2020
Beiträge: 40
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Ich habe mal in diesen Beitrag geschaut.

Da geht es um BESUCHsrechte. Hat nichts AUSGANG zu tun.

2 Wochen Quarantäne bzw. Quarantäne an sich geht nur über den Weg Arzt und Gesundheitsamt.

einzig begründeter Verdacht auf eine Infektion (ist abschließend vorgegeben was das bedeutet durch das RKI) berechtigt einen Corona-Test zu FORDERN. Bis zum Eingang des Testergebnisses ist der Gestete in Quarantäne zu stecken = darf sein Zimmer nicht verlassen.
Test negativ = er darf sich wieder frei bewegen
Test positiv = Info sofort an Gesundheitsamt UND Heimaufsicht;
Gesundheitsamt gibt weitere Schritte vor = Quarantäne des gesamten Heimes.
= KEIN Freiheitsentzug weil durch entsprechende Behörde(Staat) erteilt.

Hat nichts mit meinem Fall zu tun. Da spielt das Heim "Staat".
niu12157 ist offline  
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Alt 27.10.2020, 18:01   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Wenn das Heim wg. einer Reihe von anderen Sachen einen Haufen Dreck am Stecken hat, dann kannst Du Dir gerne überlegen, ob Du deshalb eine Anzeige erstattest oder Deine Betreute besser dort herausholst.



Wenn Deine Betreute noch so fit im Kopf ist, dann solltest Du Dich als allererstes mal mit ihr selber über die Situation unterhalten und wie ihre Meinung dazu ist. Nach der kannst Du Dich dan richten.




Was der Umgang mit Corona und den Regeln in den verschiedenen Heimen angeht, so würde ich auch erst mal den Ball flach halten und mit meinen Betreuten sprechen, wie sie das sehen.


Die Heime sind in der bescheidenen Situation Menschen zu beherbergen, die in überproportionalen Fällen Risikopatienten und damit besonders gefährdet sind. Darüber hinaus finden in Heimen viele persönliche und körperliche Kontakte statt. Mehr als in einem Umfeld ausserhalb von Heimen (mal abgesehen von Swingerclubs...)

Und vielfach können die Bewohner Abstandsgebote kaum verstehen oder im praktischen Alltagsleben selbstverantwortlich umsetzen.

Deshalb haben Heimbetreiber eine Riesenangst davor, dass sich jemand im Heim infiziert und machen ihre Regeln strenger als die offiziellen Vorgaben sind.



Damit riskieren die Heime natürlich auch schnell mal den Vorwurf der Freiheitsberaubung. Da sind sie auch nah dran. Sie sind aber auch ganz nah an der Verantwortung und schweren Vorwürfen dran, wenn sich doch jemand infiziert hat. Was habt ihr zum Schutz der infizierten Person getan? etc.

Und natürlich ist der Laden dann erst mal zu, der Ruf geschädigt und der wirtschaftliche Schaden dann nah.

Aber am wichtigsten: Welcher Wert wird denn der Gesundheit der Bewohner gegeben, wenn sie nicht so gut wie möglich geschützt wird.

Auch deshalb würde erst einmal den Ball flach halten und genau hinsehen, was das Heim an Schutzkonzepten entwickelt hat und wie sie diese umsetzt.


Von der Staatsseite wird es ja nicht gerade vorbildlich betrieben: Ganz oben wird gesagt, wir brauchen ein bundesweit einheitliches Konzept. Und jeder Provinzfürst handelt so, als wäre sein Konzept dasjenige, das bundesweit einheitlich einzuhalten ist. Egal wieviele Provinzfürsten eigene Vorstellungen haben. Zumindest in dem Handeln sind sie alle gleich.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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