Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf ein gesetzlicher Betreuer das im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend liebe Leser/erinnen
Ist dies erlaubt von einen Gesetzlicher Betreuer/in den Klienten wegen Figur Sachen behauptet wie die sich ...
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01.11.2020, 18:35 | #1 |
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Beiträge: 4
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Darf ein gesetzlicher Betreuer das
Guten Abend liebe Leser/erinnen
Ist dies erlaubt von einen Gesetzlicher Betreuer/in den Klienten wegen Figur Sachen behauptet wie die sich ernähren sollen obwohl dies nicht stimmt und darf ein gesetzlicher Betreuer dagegen sein wenn sein Klient in ein anderes Bundesland ziehen möchte der aber nicht Entmündigt ist und der Klient selbst Entscheiden kann über Aufenthalt? Hoffe ich bin hier richtig. Liebe Grüße Vampyr |
01.11.2020, 19:02 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,716
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Hallo Vampyr (was fürn skurriler Nutzername). An sich ist das hier ein ernsthaftes Forum und deine Frage klingt nicht wirklich so.
Ich will sie mal so ernsthaft es mir möglich ist, beantworten. Also: darf der Betreuer dem Betreuten Ernährungsvorgaben machen: klar doch, muss er ggf sogar, wenn sich der Betreute zB nur von Zigaretten und Schnaps ernährt oder als Diabetiker die Torten nur so reinschaufelt. Denn der Betreuer soll ja das Wohl des Betreuten im Auge haben. Was der Betreuer nicht kann, ist solches durchzusetzen. Wie auch, wenn er den Betreuten nur einmal im Monat sieht. Selbst wenn Leute Lebensmittelgutscheine vom Sozialamt bekommen (aus gutem Grund) schaffen sie es, das doch im Alk umzutauschen. Und wer sich nur von Müll (damit meine ich jetzt nicht Containern, sonden MC Donald und Konsorten) ernährt, wird kein Betreuer ihn davon abhalten können. Videotipp dazu: „Supersize me“.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.11.2020, 20:09 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ausserdem- gegen etwas sein darf man immer! Wenn der Betreute z.b. von Sozialhilfe (ALG II) lebt kann es schon sein dass das Wunsch- Bundesland den Umzug ablehnt. Beispiel: der Kandidat wohnt in Stuttgart oder sonst einem Gebiet wo es noch (relativ) "viel" Arbeitsplätze gibt. Jetzt will der Kandidat aber nach Meck-Pom wo es so gut wie keine Arbeitsplätze gibt. Damit der Kandidat dann aber auch weiterhin sein Essen, die Miete und die KV gezahlt bekäme müsst der Betreuer in Meck-Pom einen Antrag auf Leistung stellen- der dann (wegen der Arbeitplatzsituation) abgelehnt würde. Wenn der Kandidat aber nicht vom Amt abhägig ist und sich selbst erhalten kann, kann er hinziehen wo er möchte. Zitat:
Wenn ein Betreuer so etwas bemerkt sollte er (unbedingt) auf die Schädlichkeit von Ziggis und Schnaps als alleinge "Nahrung" hinweisen. Es gibt aber das Recht auf Selbstschädigung und Verwahrlosung-Zumindest solange wie keine Folgeschäden vorhanden sind. (Worauf man aber bei dieser Erährungsart nicht lange warten muss) Etwas anderes wäre u.U. der Diabetiker mit den Torten, das könnte aktuell lebensgefährlich sein bzw. werden. Aber mehr wie Hinweise geben geht nicht. Die Torte dürfte er ihm auch nicht wegnehmen.
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01.11.2020, 22:59 | #4 | |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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Zitat:
Folgen hätte das dann aber allenfalls für die Umzugskosten. Wenn es der Betreute irgendwie auf eigene Faust in sein neues Zuhause schafft (und sei es per Anhalter) wird er auch in M-V sein Geld bekommen, nur Möbel bräuchte er ggfs. dann neue. |
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02.11.2020, 01:30 | #5 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Ein gesetzlicher Betreuer behauptet das ich mich nur von Cola, Chips und Schokoriegel ernähre was aber Überhaupt nicht stimmt aber die ist total der Meinung, hat aber null Ahnung was ich jede Woche an Lebensmittel einkaufe und zu dem Esse ich eher vernünftige Sachen.
Und was dem Umzug betrifft war sie ja erst dagegen aber dann kam sie mit den Spruch raus das die mich dort in Sauerland nicht haben wollen da ich dem Staat Geld koste und dann sagte sie das die keine Wollen die von der Grundsicherung bekommen obwohl die nie mit den dort Telefoniert hat aber ich dagegen schon und der hat mir ja selbst gesagt das ich hinziehen kann. Und meine gesetzliche Betreuerin ( die hab ich mir selbst mal beantragt ) meinte noch wüten zu mir das sie mich dabei nicht Unterstützt. |
02.11.2020, 03:10 | #6 | |
Routinier
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Beiträge: 1,224
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Zitat:
Wenn es da keine gute Entschuldigung gibt wäre das ein Grund für einen Betreuerwechsel, denn beleidigen lassen muss sich sicher kein Betreuter. |
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02.11.2020, 09:11 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das ist nicht der erste und nicht der letzte Fall in dem die (persönlichen) Einschätzungen divergieren. Im Fall, der Betreuer schreibt seinen Jahresbericht kann er nur das mitteilen was er bei seinen Kontakten sieht/erfährt. Zitat:
Zitat:
Dein grundsäztzliches Misstrauen gegenüber Betreuern in allen Ehren, aus welchem Grund sollte ein Betreuer so etwas schreiben wenn es nicht den Tatsachen entspricht? Gauben kann man in der Kirche, in Betreuungen geht es hauptsächlich um überprüfbare Fakten.
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02.11.2020, 10:41 | #8 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Ganz Einfach Michaela, wie soll es eine Tatsache sein und was wahres dran sein wenn die Person nie gesehen hat wie man sich ernährt und so etwas einfach behaupten ohne zu wissen was man immer Einkaufen tut, da die es nicht weiß wie ich mich Ernähre. Die hat keine Ahnung wie ich mich ernähren tue aber behauptet es. Das was du da geschrieben hast ist Bullshit. Sorry aber es ist keine Tatsache das sie so was sagen darf, den jeder der mit mir jede Woche Einkaufen fährt kann dies bestätigen das man überhaupt von Cola, Chips und Schokoriegel sich ernähren tut. Das ist von der gesetzlichen Betreuerin eine Unterstellung und hat mit der Wahrheit nichts am Hut.
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02.11.2020, 11:17 | #9 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Dieser Satz „jemand ernähre sich nur von Chips und Cola“ oder so ähnlich ist üblicherweise eine etwas flapsige Umschreibung für eine eher ungesunde Ernährungsweise. Das soll dann doch nicht heißen, dass nicht auch mal ein Doppelwhopper, ein Döner oder eine Pizza drin sind (die jedenfalls einen gewissen Gemüseanteil haben, bei letzterem zumindest, wenn Tomaten und Zwiebeln dabei sind). Und eine Fanta oder ein Energydrink darf dann auch zur Diät gehören. Aber alle gemeinsam fallen sie unter die Kategorie „Müllfress“, von dem sich wohl keiner gänzlich freisprechen kann (auch ich nicht).
Jetzt mal ernsthaft: einen solchen Satz würde ich nicht als Formalbeleidigung auffassen, sondern als einen Ausdruck der Besorgtheit. Wenn man so etwas von keinem mehr gesagt bekommt, dann sollte man sich eher sorgen. Denn dann gibts keinen mehr, der sich um einen sorgt.
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02.11.2020, 11:43 | #10 |
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Horst, so was sagt man dennoch nicht, wenn man nicht weiß wie eine Person sich ernährt und nicht weiß was man einkaufen tut. Und bevor ich zu McDonalds oder Burger King fahre koche ich lieber selbst und ich ernähre mich ja schon gut und Gesund.
Sorgen macht die sich aber nicht sondern stellt nur Falsche Behauptungen in die Welt die überhaupt nicht Stimmen |
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