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Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich fange mal ganz von vorne an, nämlich hiermit: Zitat: Ich habe gestern mit einem Betreuten telefoniert, der mir berichtete, ...


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Alt 07.11.2020, 06:50   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich fange mal ganz von vorne an, nämlich hiermit:
Zitat:
Ich habe gestern mit einem Betreuten telefoniert, der mir berichtete,
dass er mit Covid 19 infiziert ist.
Was heisst das genau? Nimmt er es an aufgrund bestimmte Symptome? Hat das Gesundheitsamt überhaupt die Quarantäne ausgesprochen?

Zitat:
Er hat keine starken Auswirkungen der Infektion und geht
daher auch noch Einkaufen und Spazieren.
Er vermummt sich dann und achtet auf die Abstände.
Mal abgesehen vom Rest, das müssen derzeit alle, die AHA Regeln beachten.

Zitat:
Er war an einer stärkeren Psychose erkrankt, ist jetzt aber gut eingestellt
Wie wäre es damit dese Frage als erstes mit seinem zuständigen Arzt/Neurolgen zu besprechen?
Als Nebeneffekt hätte man sich damit aus der Klemme: muss ich oder muss ich nicht? gebracht.

Zitat:
Das er durch sein Verhalten andere Menschen gefährdet und im schlimmsten Fall
sogar töten könnte.
Entschuldigung, das ist doch etwas übertrieben. Jemanden anstecken und jemanden töten sind zwei völlig unterschiedliche Tatbestände.

Zitat:
Sollte ich diesen Fall dem Gesundheitsamt melden?
Wieso denn? Die müssten das doch längst wissen wenn er unter Quarantäne gestellt wurde.

Ich möchte diesen Fall sicher nicht verharmlosen aber rate doch zu etwas genauerer Aufklärung des wirklichen Sachverhaltes bevor hier evtl. Aktionen gestartet würden.

Die Infektion mit dem Virus müsste ärztlich diagnostiziert sein, private Vermutungen und Befürchtungen zählen hier nicht. Der betreffende Arzt müsste den neuen Infektionsfall gemeldet haben.

Das Gesundheitsamt überwacht die angeordneten Massnahmen.

Ich möchte den Fall nicht klein reden, dieses Problem werden wir in Kürze oder nicht evtl. immer wieder oder noch öfter haben.
Ich rate hier von "Eigenhandlungen" ab und meine dass die (Fach)Ärzte als erstes zu Rate gezogen werden sollten.

Hier gehen mal wieder zwei Ebenen ineinander über. Die eigene (berechtigte) Angst vor diesem Drecksding und die Verpflichtung, auch in dieser Frage als Betreuer. Florian und HorstD haben das bereits erläutert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.11.2020, 15:29   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das Gesundheitsamt überwacht die angeordneten Massnahmen.
Überwachen bedeutet, dass das GA die Quarantäne, bzw. Isolation anordnet und den Betroffenen darüber infomiert und die Konsequenzen bei einem Quarantänebruch aufzeigt.
Eine Kontrolle, ob der Betroffene die angeordneten Maßnahmen einhält, findet nicht statt. Hier ist das GA auf Meldungen aus dem Umfeld angewiesen.
Pigeon ist gerade online  
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Alt 07.11.2020, 16:49   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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@Pigeon: bei uns ruft das GA hin und wieder an. Aber das nutzt ja auch nichts. Viele haben nur ein Handy. Und selbst beim Festnetzanschluss kann man sich ja rausreden, warum man nicht rangehen konnte.

@michaela: ich hab den Eingangsbeitrag aber schon recht eindeutig so verstanden, dass derjenige nachweislich erkrankt ist und die Quarantäne offiziell angeordnet.

Man fühlt sich ja immer gleich als Denunziant. Ich hab noch nie jmd. wegen irgendwas wo angeschissen. Aber bekäm ich mit, dass ein Infizierter durch die Gegend rennt, würde für mich das Allgemeinwohl schwerer wiegen als das des einzelnen.

Einkaufen geht gar nicht. Und wenn er unbedingt seinen täglichen Spaziergang braucht - versteh ich und ist ja auch gesund - soll er ihn in dieser Ausnahmesituation in die Nacht verlegen, wenn das Risiko, jmd. zu begegnen, gering ist.

Natürlich MUSS ein Betreuer sowas nicht melden, aber ich finde, er sollte.
Stefanie78 ist offline  
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Alt 07.11.2020, 19:52   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

schuld an der misere ist letztlich die renitente verweigerungshaltung in diesem land auch mal konsequent und hart durchzugreifen. dabei ermöglicht es der gesetzgeber doch?! 25,000 euro bußgeld ersatzweise 5,000 sozialstunden ersatzweise 833 tage freiheitsstrafe. wenn das endlich mal zur anwendung käme bei jedem der erwischt wird (da spielt es dann kaum eine rolle mehr wie hoch das entdeckungsrisiko ist) würden sich fragen wie die des threadstarters gar nicht erst stellen.

STINK SAUER.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 09.11.2020, 08:28   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Verstöße gegen Coronaquarantänemaßnahmen sind (nach landesrechtlichen Bestimmungen) lediglich Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG. Dort gibt es (wie auch bei den meisten geplanten Straftaten) keine Anzeigepflichten
Hiermit ist meine ursprüngliche Frage beantwortet.
Danke!
marza ist offline  
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Alt 09.11.2020, 16:32   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
Standard Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten

Skyler Hope - kranke Menschen kann man nicht wirklich nochmal bestrafen wollen. Das wäre in meinen Augen auch krank !!!!!



Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 09.11.2020, 16:52   #17
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

motzerella,


und was können diejenigen, die sich potienell dabei anstecken dafür?


ML
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.11.2020, 17:24   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

ist er schuldunfähig, kann er natürlich nicht belangt werden. in so einem fall wäre dann aber präventiv eine unterbringung angezeigt. krankheit oder der umstand, dass man unter betreuung steht allein bergen jedenfalls keine immunität vor strafverfolgung, wär ja auch zu schön.
naja, in deutschland ruiniert man lieber ganze existenzen anstatt einfach mal die basisregeln durchzusetzen... jüngstes beispiel leipzig.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 09.11.2020, 18:00   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin



Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
motzerella,
und was können diejenigen, die sich potienell dabei anstecken dafür?
ML

Nix.


Aber sie können sich mit Maskern und mit Abstandhalten selbst schützen.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.11.2020, 18:04   #20
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin



Zitat:
Zitat von Skyler_Hope Beitrag anzeigen
ist er schuldunfähig, kann er natürlich nicht belangt werden. in so einem fall wäre dann aber präventiv eine unterbringung angezeigt.

Dann würden wir aber reichlich viele Unterbringungsplätze benötigen...



Zitat:
Zitat von Skyler_Hope Beitrag anzeigen
naja, in deutschland ruiniert man lieber ganze existenzen anstatt einfach mal die basisregeln durchzusetzen... jüngstes beispiel leipzig.



...auf denen sich der eine oder andere Leipziger Demogast auch passend eingeparkt sein dürfte.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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