Dies ist ein Beitrag zum Thema Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich fange mal ganz von vorne an, nämlich hiermit:
Zitat:
Ich habe gestern mit einem Betreuten telefoniert, der mir berichtete,
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07.11.2020, 06:50 | #11 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich fange mal ganz von vorne an, nämlich hiermit:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Als Nebeneffekt hätte man sich damit aus der Klemme: muss ich oder muss ich nicht? gebracht. Zitat:
Zitat:
Ich möchte diesen Fall sicher nicht verharmlosen aber rate doch zu etwas genauerer Aufklärung des wirklichen Sachverhaltes bevor hier evtl. Aktionen gestartet würden. Die Infektion mit dem Virus müsste ärztlich diagnostiziert sein, private Vermutungen und Befürchtungen zählen hier nicht. Der betreffende Arzt müsste den neuen Infektionsfall gemeldet haben. Das Gesundheitsamt überwacht die angeordneten Massnahmen. Ich möchte den Fall nicht klein reden, dieses Problem werden wir in Kürze oder nicht evtl. immer wieder oder noch öfter haben. Ich rate hier von "Eigenhandlungen" ab und meine dass die (Fach)Ärzte als erstes zu Rate gezogen werden sollten. Hier gehen mal wieder zwei Ebenen ineinander über. Die eigene (berechtigte) Angst vor diesem Drecksding und die Verpflichtung, auch in dieser Frage als Betreuer. Florian und HorstD haben das bereits erläutert.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.11.2020, 15:29 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Überwachen bedeutet, dass das GA die Quarantäne, bzw. Isolation anordnet und den Betroffenen darüber infomiert und die Konsequenzen bei einem Quarantänebruch aufzeigt.
Eine Kontrolle, ob der Betroffene die angeordneten Maßnahmen einhält, findet nicht statt. Hier ist das GA auf Meldungen aus dem Umfeld angewiesen. |
07.11.2020, 16:49 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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@Pigeon: bei uns ruft das GA hin und wieder an. Aber das nutzt ja auch nichts. Viele haben nur ein Handy. Und selbst beim Festnetzanschluss kann man sich ja rausreden, warum man nicht rangehen konnte.
@michaela: ich hab den Eingangsbeitrag aber schon recht eindeutig so verstanden, dass derjenige nachweislich erkrankt ist und die Quarantäne offiziell angeordnet. Man fühlt sich ja immer gleich als Denunziant. Ich hab noch nie jmd. wegen irgendwas wo angeschissen. Aber bekäm ich mit, dass ein Infizierter durch die Gegend rennt, würde für mich das Allgemeinwohl schwerer wiegen als das des einzelnen. Einkaufen geht gar nicht. Und wenn er unbedingt seinen täglichen Spaziergang braucht - versteh ich und ist ja auch gesund - soll er ihn in dieser Ausnahmesituation in die Nacht verlegen, wenn das Risiko, jmd. zu begegnen, gering ist. Natürlich MUSS ein Betreuer sowas nicht melden, aber ich finde, er sollte. |
07.11.2020, 19:52 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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schuld an der misere ist letztlich die renitente verweigerungshaltung in diesem land auch mal konsequent und hart durchzugreifen. dabei ermöglicht es der gesetzgeber doch?! 25,000 euro bußgeld ersatzweise 5,000 sozialstunden ersatzweise 833 tage freiheitsstrafe. wenn das endlich mal zur anwendung käme bei jedem der erwischt wird (da spielt es dann kaum eine rolle mehr wie hoch das entdeckungsrisiko ist) würden sich fragen wie die des threadstarters gar nicht erst stellen.
STINK SAUER. |
09.11.2020, 08:28 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
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Beiträge: 98
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09.11.2020, 16:32 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 196
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Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten
Skyler Hope - kranke Menschen kann man nicht wirklich nochmal bestrafen wollen. Das wäre in meinen Augen auch krank !!!!!
Motzerella |
09.11.2020, 16:52 | #17 |
"Nervensäge" vom Dienst
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Beiträge: 755
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motzerella,
und was können diejenigen, die sich potienell dabei anstecken dafür? ML |
09.11.2020, 17:24 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
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Beiträge: 86
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ist er schuldunfähig, kann er natürlich nicht belangt werden. in so einem fall wäre dann aber präventiv eine unterbringung angezeigt. krankheit oder der umstand, dass man unter betreuung steht allein bergen jedenfalls keine immunität vor strafverfolgung, wär ja auch zu schön.
naja, in deutschland ruiniert man lieber ganze existenzen anstatt einfach mal die basisregeln durchzusetzen... jüngstes beispiel leipzig. |
09.11.2020, 18:00 | #19 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
Nix. Aber sie können sich mit Maskern und mit Abstandhalten selbst schützen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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09.11.2020, 18:04 | #20 | ||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin moin
Zitat:
Dann würden wir aber reichlich viele Unterbringungsplätze benötigen... Zitat:
...auf denen sich der eine oder andere Leipziger Demogast auch passend eingeparkt sein dürfte. MfG Imre
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