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Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
die quote von schuldunfähigen unter straftätern liegt bei knapp 0,3%. das wären übertragen auf derzeit vielleicht 150 000 quarantänepflichtige positivgetestete ...


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Alt 09.11.2020, 18:52   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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die quote von schuldunfähigen unter straftätern liegt bei knapp 0,3%. das wären übertragen auf derzeit vielleicht 150 000 quarantänepflichtige positivgetestete bundesweit ca. 400 unterbringungen. tatsächlich dürfte der anteil psychisch schwer kranker menschen an der gesamtbevölkerung und damit auch coronainfizierten aber deutlich niedriger sein. zudem leben jene oft in besonderen wohnformen oder mit anderen zusammen, die die einhaltung der quarantäne kontrollieren können.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 10.11.2020, 07:25   #22
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Kommt mal bitte alle bißchen wieder "runter".
Auch das was in Leipzig z.B. stattfindet gehört mit zur Demokratie- ob es jemanden jetzt persönlich gefällt oder nicht.

Teilweise kann ich die Wut, vor allem aber das Unverständnis einiger gut nachvollziehen. (Nicht der "Querdenker" Trittbrettfahrer)

Es git auch eine Menge an Menschen die z.B. versuchen die angeordneten Massnahmen einfach zu verstehen und die diese teilweise zu recht in Frage stellen. Z.B. die Regelung dass Gottesdienste stattfinden und Kirchenchöre proben und auftreten dürfen. Kinos, und sonstige Veranstaltungsorte mit Plexiglastrennscheiben, Hygienekonzepten usw. aber geschlossen bleiben müssen.

Es muss oder sollte mindestens erlaubt sein auf sochle Widersprüche hinzuweisen, sich Gedanken darüber zu machen und auch laut nach den Gründen dafür zu fragen.

Ohne Zweifel, persönlich habe ich ebenfalls Angst.
Ich versuche aber trotzdem nicht alles nur schwarz-weiss zu sehen, geschweige denn dass ich jemals dafür plädieren würde "Ausreisser" alle untergebracht sehen zu wollen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.11.2020, 10:46   #23
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Also selbst bei Menschen mit freiem Willen und ohne Betreuung bietet das IFSG die Möglichkeit der Zwangsabsonderung zur Einhaltung der Isolation. Dies wird auch umgesetzt, sofern es bekannt wird. Bei uns sind hier nicht die Betreuungs-, bzw. Familienrichter, sondern die Strafrichter zuständig. Unsere Gebietskörperschaft hat hierzu ein eigenes Objekt angemietet, dass auch bewacht wird.
Pigeon ist offline  
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Alt 10.11.2020, 13:36   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Auch das was in Leipzig z.B. stattfindet gehört mit zur Demokratie- ob es jemanden jetzt persönlich gefällt oder nicht.

Teilweise kann ich die Wut, vor allem aber das Unverständnis einiger gut nachvollziehen. (Nicht der "Querdenker" Trittbrettfahrer)
es geht darum, dass von den teilnehmenden durch die bank weg die auflagen, also mindestabstände und masken, vorsätzlich missachtet und polizeibarrikaden durchbrochen worden, und die "ordnungshüter" das bunte treiben tatenlos gewähren ließen bis sich irgendwann in den abendstunden der veranstaltungsleiter, wohl einer der chefgurus, doch dazu herabließ seinen jüngern den heimweg anzuempfehlen.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich versuche aber trotzdem nicht alles nur schwarz-weiss zu sehen, geschweige denn dass ich jemals dafür plädieren würde "Ausreisser" alle untergebracht sehen zu wollen.
es war die rede von menschen, die aufgrund einer psychischen erkrankung oder geistigen behinderung die quarantäne nicht selbst oder unterstützung ihres umfelds einhalten können. nur dann kommt die unterbringung als präventive maßnahme in betracht.

Zitat:
Zitat von NPsychKG § 16
"Die Unterbringung einer Person ist nach diesem Gesetz nur zulässig, wenn von ihr infolge ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nrn. 2 und 3 NPOG) für sich oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann."
—>
Zitat:
Zitat von NPOG § 2
3.
erhebliche Gefahr:

eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut wie Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Leben, Gesundheit, Freiheit, nicht unwesentliche Vermögenswerte sowie andere strafrechtlich geschützte Güter von vergleichbarem Gewicht
also kein pandemiespezifikum und 10d unter medizinischer obhut mit rundum-versorgung sind eher nicht als unbillige härte einzuschätzen. nicht wenige würden sich in so einer situation vermutlich freiwillig darauf einlassen.


die numerisch größte gefahr geht natürlich weiterhin von der gruppe der "verständigen" rücksichtslosen aus...

Geändert von Skyler_Hope (10.11.2020 um 13:48 Uhr)
Skyler_Hope ist offline  
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