Dies ist ein Beitrag zum Thema Nichteinhaltung der Corona Quarantäne durch Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
die quote von schuldunfähigen unter straftätern liegt bei knapp 0,3%. das wären übertragen auf derzeit vielleicht 150 000 quarantänepflichtige positivgetestete ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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die quote von schuldunfähigen unter straftätern liegt bei knapp 0,3%. das wären übertragen auf derzeit vielleicht 150 000 quarantänepflichtige positivgetestete bundesweit ca. 400 unterbringungen. tatsächlich dürfte der anteil psychisch schwer kranker menschen an der gesamtbevölkerung und damit auch coronainfizierten aber deutlich niedriger sein. zudem leben jene oft in besonderen wohnformen oder mit anderen zusammen, die die einhaltung der quarantäne kontrollieren können.
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#22 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Kommt mal bitte alle bißchen wieder "runter".
Auch das was in Leipzig z.B. stattfindet gehört mit zur Demokratie- ob es jemanden jetzt persönlich gefällt oder nicht. Teilweise kann ich die Wut, vor allem aber das Unverständnis einiger gut nachvollziehen. (Nicht der "Querdenker" Trittbrettfahrer) Es git auch eine Menge an Menschen die z.B. versuchen die angeordneten Massnahmen einfach zu verstehen und die diese teilweise zu recht in Frage stellen. Z.B. die Regelung dass Gottesdienste stattfinden und Kirchenchöre proben und auftreten dürfen. Kinos, und sonstige Veranstaltungsorte mit Plexiglastrennscheiben, Hygienekonzepten usw. aber geschlossen bleiben müssen. Es muss oder sollte mindestens erlaubt sein auf sochle Widersprüche hinzuweisen, sich Gedanken darüber zu machen und auch laut nach den Gründen dafür zu fragen. Ohne Zweifel, persönlich habe ich ebenfalls Angst. Ich versuche aber trotzdem nicht alles nur schwarz-weiss zu sehen, geschweige denn dass ich jemals dafür plädieren würde "Ausreisser" alle untergebracht sehen zu wollen. |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 122
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Also selbst bei Menschen mit freiem Willen und ohne Betreuung bietet das IFSG die Möglichkeit der Zwangsabsonderung zur Einhaltung der Isolation. Dies wird auch umgesetzt, sofern es bekannt wird. Bei uns sind hier nicht die Betreuungs-, bzw. Familienrichter, sondern die Strafrichter zuständig. Unsere Gebietskörperschaft hat hierzu ein eigenes Objekt angemietet, dass auch bewacht wird.
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#24 | ||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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die numerisch größte gefahr geht natürlich weiterhin von der gruppe der "verständigen" rücksichtslosen aus... Geändert von Skyler_Hope (10.11.2020 um 13:48 Uhr) |
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