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Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, wenn ich das so hart sage, aber diese Betreuerbestellung und der Unterbringungsantrag dürfte hier der letzte Versuch sein, dir ...


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Alt 28.11.2020, 17:17   #21
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Benutzerbild von HorstD
 
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Sorry, wenn ich das so hart sage, aber diese Betreuerbestellung und der Unterbringungsantrag dürfte hier der letzte Versuch sein, dir das Leben zu retten. Die Alternative heißt, sich zu Tode zu saufen. Im Land der Freien würdest du jetzt bereits unter einer Brücke oder auf dem Friedhof liegen.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 29.11.2020, 10:26   #22
Stammgastanwärter
 
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Beiträge: 492
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Sorry, wenn ich das so hart sage, aber diese Betreuerbestellung und der Unterbringungsantrag dürfte hier der letzte Versuch sein, dir das Leben zu retten. Die Alternative heißt, sich zu Tode zu saufen. Im Land der Freien würdest du jetzt bereits unter einer Brücke oder auf dem Friedhof liegen.
Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber diese Betreuerbestellung und der Unterbringungsbeschluss dürften rechtswidrig sein, auch wenn ich deiner Aussage im Grundsatz zustimme.

Gem. BGH Beschluss vom 18.10.2017 zu Az. XII ZB 186/17 ist die Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden nur dann zulässig, wenn zuvor gutachterlich festgestellt worden ist, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden.

Da der Threadstarter sich vehement gegen einen Unterbringungsbeschluss ausspricht, gehe ich davon aus, dass hieraus auch analog eine Ablehnung der Betreuung geschlussfolgert werden kann.

Der Threatstarter kann nicht durch einen einjährigen Unterbringungsbeschluss dazu gezwungen werden eine nicht so deklarierte "Langzeittherapie" durchzuführen.

Jeder hat das Recht, sich auch seine letzten "grauen Zellen" aus dem Schädel zu saufen.
Schnieder ist offline  
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Alt 29.11.2020, 10:50   #23
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Gem. BGH Beschluss vom 18.10.2017 zu Az. XII ZB 186/17 ist die Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden nur dann zulässig, wenn zuvor gutachterlich festgestellt worden ist, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden.
jo, bestimmt war der richter nur so unerfahren und hat daran halt einfach nicht gedacht.
Skyler_Hope ist offline  
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Alt 29.11.2020, 11:05   #24
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Dafür muss der/die RichterIn nicht unerfahren gewesen sein.

Was meinst du, aus welchem Grund höhere Instanzen Entscheidung der Vorinstanz aufheben?
Schnieder ist offline  
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Alt 29.11.2020, 11:13   #25
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Ich gehe mal davon aus, dass der Richter das schon alles kennt - und sich s.E. auch nicht darüber hinweggesetzt hat, sondern den freien Willen hier - in Bezug auf die Notwendigkeit von Betreuung und Unterbringung - halt anders eingeschätzt hat, ob zu Recht oder zu Unrecht, steht uns nicht zu zu beurteilen. Sondern der nächsthöheren Instanz (danach ggf sogar erneut dem BGH), sofern der Theeadstarter diesen Weg geht. Das geht ja auch gänzlich alleine, dafür (jedenfalls für das Landgericht) braucht man weder Anwalt noch Verfahrenspfleger (obwohl ich das natürlich für sinnvoll halte).

Noch eine Anmerkung: dass sich jemand gegen eine Anwendung - mit noch so klugen Worten wehrt (was ja sein gutes Recht ist), heißt aber nicht automatisch, dass er die medizinische Lage, die Erfolgsaussichten der Therapie, die Alternativen bei Unterbleiben richtig einschätzt. Bei zig fehlgeschlagenen Entzugsversuchen wie hier zeigt sich doch die Macht des Alkohols - und die der negativen Entzugserscheinungen - ziemlich deutlich.

Mit (mangelnder) Intelligenz hat das gar nichts zu tun, sondern mit dem psychischen und körperlichen Zwang der Sucht, der verhindert, das zu tun, was die eigene Einsicht nahelegt. Bevor sich der unglückliche Begriff der Einwilligungsfähigkeit eingebürgert hat, hieß das Ganze Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. U.U. (Ich will ja keine Ferndiagnose tätigen) fehlt es hier am Zweiten dieser beiden Komponenten.
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Horst Deinert

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Alt 29.11.2020, 12:44   #26
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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Danke für die Antworten, ich kann das alles auch nicht beurteilen hoffe aber dass das Beste dabei herrauskommt für mich und meine Zukunft. Egal wie es jetzt läuft halte ich eine geschlossene Einrichtung für sehr kontraproduktiv. Das beseutet nicht dass ich meinen Alkoholkonsum nicht als großes Problem ansehe. Es ist nur komisch, jeder sagt was anderes. Als ich auf der Soziotherapie war und auch in Krankenhausaufenthalten hat man mich kopfschüttelnd gefragt warum ich denn eine Sozio und keine Langzeittherapie mache. Bei Gesprächen mit meinem Zuständigen in der Sozio hat der gemeint Alkohol sei bei mir eher kein Problem sondern Ängste und Depression. Klar ist das Gesaufe ein Problem, keine Frage. Ich habe nur noch NIE eine Langzeittherapie wegen Alkohol gemacht.. ich finde das ist schon fast ein ärztlicher Skandal. Ich kann also auch selbst einen Widerspruch schreiben? Ist das nicht erfolgsversprechender und eigenständiger als über einen Anwalt?

Gruß
Skyro ist offline  
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Alt 29.11.2020, 13:42   #27
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Liebe Leute, denkt ihr wirklich dass der Threatstarter mit Begrifflichkeiten und juristischen Feinheiten wie dem freien Willen, dem § xyZ umgehen kann oder ihm damit auf irgendeine Art weitergeholfen wird? Ich denke das nicht.

Wir wissen hier nicht wenig bis gar nichts über die Vorgeschichte die sicherlich zu einer Meinungsfindung und Berücksichtigung bei Gericht geführt haben könnte.

Zu Skyro:

Zitat:
Als ich auf der Soziotherapie war und auch in Krankenhausaufenthalten hat man mich kopfschüttelnd gefragt warum ich denn eine Sozio und keine Langzeittherapie mache.
Bist du dir dabei sicher? Aus welchen Gründen hätte man dich das fragen sollen? Du selbst hast meiner Einschätzung nach weder das eine noch das andere selbst für dich beantragt. Aber du hast zugestimmt!

Langzeit und Sozio sind dem Grunde nach 2 verschiedene Dinge die zur selben Sache gehören.
Eine Langzeit setzt sich intensiv mit der Sucht direkt auseinander und versucht insoweit aufzuklären dabei, dass der Mechanismus erkannt werden könnte der einen immer wieder zur Flasche greifen lässt.

In der Langzeit gibt es insoweit keinen "Alltag". Da gibt es den ganzen Tag üüber Programm, Essen und auch Freizeit.
Es ist ja klar das die Langzeit wieder endet und erst danach das eigentliche Leben wieder neu beginnen könnte oder sollte. Ohne Alkohol.

Wenn in der Langzeit der Kandidat, also in dem Falle du, für "wackelig" im Bezug auf die Erkenntnis eingeschätzt wird, wenn es zuvor bereits deutliche Hinweise darauf gab das jemand im Leben und im Alltag nicht alleine zurechtkommt - das ist bei dir der Fall auch ohne dich zu kennen da du nach der Spielsuchttherapie nicht begriffen hast was Sucht eigentlich ist und dich in die nächste Sucht gestürzt hast (das nennt man Suchtverlagerung)- dann wird empfohlen ein suchtmittelfreies Leben erst mal wieder völlig "neu" zu erlernen.

Dieses Erlernen findet in soziotherapeutischen Einrichtungen statt.
Dort lernt man wieder seinen sog. suchtmittelfreien Alltag sich aufzubauen, dort gibt es ein Beschäftigungsprogramm (ähnlich den Zeiten eines Jobs), dort muss man sein Zimmer selbst wieder sauber halten (ähnlich einer Wohnung) , man lernt Termine einzuhalten und nicht bis in die Endlosigkeit zu verschieben usw. usw.

Wer das alles vorher verlernt hat wegen dem spielen/daddeln oder saufen der muss einfach wieder von ganz vorne das Leben starten. Das sog. Stufenprogramm der Soziotherapie hilft dir auch dabei dich selbst über die Fortschritte zu kontrollieren. Wenn du Monate lang auf Stufe 1 rumdümpelst dann weisst du selbst, dass du zu wenig aktiv bist.

Die Regeln dazu sind durchsichtig und klar.

Wenn du im Monat 4 aber schon auf Stufe 9 bist- dann kannst du selbst merken dass du was kapiert hast bei dem was und wie du es machst.


Klar gibt es auch immer kleine Schlau`le die sich dabei selbst bescheissen. Die drehen dann u.U. noch ne dritte und ne 4. Runde bis sie verstanden haben dass es nicht um Trickserei sondern um ein "sauberes" Leben, um ihre Zukunft geht.

Du magst das jetzt mit Sicherheit nicht gerne hören aber eine Unterbringung ist vom Thema her nix anderes wie eine Soziotherapie mit anfänglich verschlossenen Türen. Da ist halt -meist auch zu recht- das Vertrauen in denjenigen nicht gross genug.

Zitat:
Ich kann also auch selbst einen Widerspruch schreiben? Ist das nicht erfolgsversprechender und eigenständiger als über einen Anwalt?
In aller Ehrlichkeit: so wie du selbst argumentierst und erklärst (besser nicht erklärst) solltest du das lassen.
Du hast bis jetzt nicht ein einziges Sachargument gebracht warum deine Ideen für dich die besseren wären! Ich hatte dir bereits geschrieben, nur zu sagen, will ich nicht, reicht einfach nicht aus. Das überzeugt keinen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.11.2020, 10:28   #28
Einsteiger
 
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Hallo,

Ich hab ja 2 Jahre Soziotherapie gemacht aber leider machte es mir 0 Spaß und die Tätigkeiten waren für mich sinnlos. Es gab auch viel zu wenig Angebote, Therapien oder Gruppen, bzw. gar keine. Ich war dort offen in einer WG. Warum man mich jetzt wieder in eine Sozio stecken will und auch noch geschlossen, macht für mich keinen Sinn. Ich kann es halt leider nur so sagen. Da macht eine Langzeittherapie viel mehr Sinn. Dann helft mir doch ein wenig auf die Sprünge. Ich habe den Thread eigentlich gestartet um Möglichkeiten für mich zu finden mein Leben in die Hand zu nehmen und einen anderen Weg zu finden als eine weitere Soziotherapie. Hier wird einfach über meinen Kopf hinweg irgendetwas beschlossen was mich sehr runterzieht und mir nicht weiterhilft. Deswegen war ja meine Frage was ich denn tun kann, wie ich aktiv werden kann und gegen einen Beschluss Einspruch einlegen kann. Das wisst ihr wahrscheinlich besser als ich, der das erste mal in dieser üblen Lage ist. Ich brauche keine Moralapostel die mir sagen wie blöd denn meine Süchte sind oder die sogar behaupten eine geschlossene Sozio ist das Richtige für mich. Ich will aufhören, wieder selber Wohnen und eine Arbeit die Sinn macht. Um dorthin zu kommen will ich Therapie machen, aber keine geschlossene Soziotherapie. Ersetzt ein Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt oder soll ich beides beanspruchen?

Edit: werden die Umlaute in meinem Post bei euch auch so komisch angezeigt? Schreibe vom Handy.
Skyro ist offline  
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Alt 30.11.2020, 11:00   #29
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Benutzerbild von mimi91
 
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber diese Betreuerbestellung und der Unterbringungsbeschluss dürften rechtswidrig sein, auch wenn ich deiner Aussage im Grundsatz zustimme.

Gem. BGH Beschluss vom 18.10.2017 zu Az. XII ZB 186/17 ist die Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des zu Betreuenden nur dann zulässig, wenn zuvor gutachterlich festgestellt worden ist, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden.

Da der Threadstarter sich vehement gegen einen Unterbringungsbeschluss ausspricht, gehe ich davon aus, dass hieraus auch analog eine Ablehnung der Betreuung geschlussfolgert werden kann.

Der Threatstarter kann nicht durch einen einjährigen Unterbringungsbeschluss dazu gezwungen werden eine nicht so deklarierte "Langzeittherapie" durchzuführen.

Jeder hat das Recht, sich auch seine letzten "grauen Zellen" aus dem Schädel zu saufen.

Ich gehe davon aus, es ist bei den am Verfahren beteiligten Personen sicherlich bekannt, das Rückfälle bei einem Alkoholiker, der noch dazu laut eigener Aussage zu einer Langzeittherapie bereit ist, nicht in einem Unterbringungsbeschluss über ein Jahr münden können/dürfen, allenfalls für eine Entgiftung bei Gefährdung, so er dazu nicht bereit wäre.


Daher glaube ich, dass wir hier von Skyro nicht die ganze Geschichte/Diagnosen hören, so er sie denn mitteilen kann bzw. selbst versteht. Das erschwert natürlich sinnvolle Hilfestellung und führt evtl zu einem ungerechtfertigten Misstrauen seinem Betreuer und anderen Beteiligten gegenüber.
mimi91 ist offline  
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Alt 30.11.2020, 12:10   #30
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Die Diagnosen sind pathologisches Spielen, Alkohol, depressive Störung. Ich hab bei ein paar Leuten hier auf Station die Gutachten gelesen und diese waren ziemlich krass für mein Verständnis. Ich hatte den selben Gutachter. Ich hab das Gefühl die suchen nur deine Schwächen und legen es zu deinem Nachteil aus. Wer überprüft denn das alles? Am Ende ist man als Patient der Depp denn wer glaubt einem. Ihr könnt aus der Ferne sowieso nicht wirklich beurteilen ob ein Beschluss in meinem Fall gerechtfertigt ist oder nicht. Entweder ihr glaubt mir und erachtet es als ungerecht oder ihr denkt etwas anderes. Falls ihr auf meiner Seite seit wäre ich froh über ein paar Tipps was ich denn so tun kann um dem zu Widersprechen.
Skyro ist offline  
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