Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es geht nicht darum, ob wir dir glauben oder nicht. Es geht darum, dass wir dir anhand deiner Informationen - ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.11.2020, 12:57   #31
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Es geht nicht darum, ob wir dir glauben oder nicht.

Es geht darum, dass wir dir anhand deiner Informationen - egal ob vollständig oder geschönt - aufzeigen, welche Möglichkeiten du hast.
Sofern ein Unterbringungsbeschluss ergangen ist, muss dieser dir auch zugestellt werden - auch im Krankenhaus.

Gegen diesen Beschluss kannst du schriftlich Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen.

Es ist ausreichend, wenn du dem Gericht mitteilst, dass du Beschwerde gegen den Beschluss einlegst und beantragst, dass ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) zurr Wahrung deiner rechtlichen Interessen bestellt wird.

Die Begründung des Widerspruchs erfolgt dann nach Rücksprache mit dir durch den Verfahrenspfleger.

Ich hoffe, mit dieser Information kannst du etwas anfangen und entsprechend handeln.

Sollte dir kein Beschluss vorliegen, frag auf der Station nach, ob dort ein Beschluss vorliegt; du kannst natürlich auch deinen Betreuer darauf ansprechen oder ihm mailen.
Schnieder ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2020, 14:35   #32
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
Standard

Hallo Skyro,
du hast tatsächlich auf all deine Fragen hier bereits Antworten bekommen.
Sowohl über den Ablauf des Verfahrens, was in welcher Reihenfolge passiert, wenn dein Betreuer eine Unterbringung für dich beantragt hat, als auch über die Rolle derer, die sich darüber mit dir unterhalten haben oder werden.
Dir wurde auch bereits erklärt, was ein Verfahrenspfleger ist, was seine Aufgabe ist und wann und wofür du einen Rechtsanwalt beauftragen könntest.
Deine Fragen sind alle beantwortet.
Vielleicht scrollst du nochmal zurück, liest es dir von Anfang an nochmal in Ruhe durch und versuchst, das nachzuvollziehen.
Ansonsten wiederholt sich ab jetzt nämlich alles wieder.
phantasmagoria ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2020, 17:30   #33
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
Standard

So, mal wieder ein Update: Gutachter war da und Kontakt mit dem Verfahrenspfleger hatte ich auch schon. Jetzt folgendes Problem. Ich bin schon wieder total überfordert und weiß nicht wo hinten und wo vorne ist. Beschluss erhalte ich laut Verfahrenspfleger und Sozialarbeiter nicht, da ich ja momentan freiwillig auf Station bzw. Im Krankenhaus bin, allerdings bekomme ich, laut Aussagen von hier, einen Beschluss sobald man eine Einrichtung für mich gefunden hat. Ich habe dazu nichts schriftliches vom Richter. Kurze Frage, ist das so überhaupt möglich? Ich will eine geschlossene Unterbringung ja vermeiden. Jetzt sitze ich da und habe keine Ahnung. Wenn ich auf eine offene oder etwas ganz anderes beharre bekomm ich dann erst recht einen Beschluss? Warum gibt man mir nicht gleich einen Beschluss sondern erst wenn man eine Einrichtung hat oder ist das nur gerede? Blicke langsam nicht mehr durch. Einen Beschluss kann man doch nicht willkürlich irgendwann fassen wenn eine Einrichtung gefunden wurde? Hört sich für mich eher nach einer Strategie meines Betreuers an mich freiwillig in eine Einrichtung zu bringen.
Skyro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2020, 19:16   #34
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Mit (mangelnder) Intelligenz hat das gar nichts zu tun, sondern mit dem psychischen und körperlichen Zwang der Sucht, der verhindert, das zu tun, was die eigene Einsicht nahelegt. Bevor sich der unglückliche Begriff der Einwilligungsfähigkeit eingebürgert hat, hieß das Ganze Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. U.U. (Ich will ja keine Ferndiagnose tätigen) fehlt es hier am Zweiten dieser beiden Komponenten.
mal abgesehen vom vorliegenden fall könnte man nach der definition ja jedem psychisch kranken den freien willen absprechen, sobald sich die symptomatik in irgendeiner form nach außen zeigt und er nicht ausdrücklich "freiwillig krank" bleiben möchte (ein solcher wunsch wiederum ließe sich leicht selbst pathologisieren).
vom rechtsgeber gemeint ist neben dem kognitiven verständnis (=intelligenz) wohl der umgang mit der krankheit (=fähigkeit zur organisation+beschaffung von hilfen) auf basis der derselben.
Skyler_Hope ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2020, 20:20   #35
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da geht etwas durcheinander
Du schreibst einmal
Zitat:
Befinde mich seit diesem kritischen Rückfall seit 3 Wochen geschlossen im Krankenhaus kann aber bereits mit Mitpatienten unbegrenzt Ausgang haben.
und dann wieder was ganz anderes nämlich:
Zitat:
da ich ja momentan freiwillig auf Station bzw. Im Krankenhaus bin,
Wat nu?

Zitat:
Warum gibt man mir nicht gleich einen Beschluss sondern erst wenn man eine Einrichtung hat oder ist das nur gerede? Blicke langsam nicht mehr durch.
Das ist eine reine Sache des Datum.
Stell dir vor du hättest heute, dem 8.12. 2020 den Beschluss für ein Jahr bekommen, also bis zum 8.12.2021.
Dann dauert die Einrichtungssuche aber vielleicht ein halbes Jahr, also bis zum 06. 2021.
Damit wäre der halbe Beschluss bereits "verbraucht". Das will das Gericht gerne vermeiden.

Nicht weil es dich unbedingt ein ganzes Jahr lang "quälen" will sondern weil man denkt, dass du von einem ganzen Jahr letztlich mehr Gewinn hättest wenn du die Massnahme ernst nehmen könntest.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2020, 03:57   #36
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
Standard

Bin trotzdem freiwillig hier, geschlossen hin oder her. Ist ja super mit dem Datum nur leider hab ich nichts schriftliches dazu das bedeutet man sucht jetzt gegen meinen Willen eine Einrichtung und wenn ich dann eine habe kommt ein Beschluss gegen den ich Einspruch erheben kann. Oder auf was soll ich mich jetzt da mündlich verlassen?
Skyro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2020, 07:14   #37
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Oder auf was soll ich mich jetzt da mündlich verlassen?
Mündlich geht bei Gericht gar nichts.
Du wirst den Beschluss noch schriftlich bekommen wenn er gefasst und geschrieben ist.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39