Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es geht nicht darum, ob wir dir glauben oder nicht.
Es geht darum, dass wir dir anhand deiner Informationen - ...
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30.11.2020, 12:57 | #31 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es geht nicht darum, ob wir dir glauben oder nicht.
Es geht darum, dass wir dir anhand deiner Informationen - egal ob vollständig oder geschönt - aufzeigen, welche Möglichkeiten du hast. Sofern ein Unterbringungsbeschluss ergangen ist, muss dieser dir auch zugestellt werden - auch im Krankenhaus. Gegen diesen Beschluss kannst du schriftlich Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen. Es ist ausreichend, wenn du dem Gericht mitteilst, dass du Beschwerde gegen den Beschluss einlegst und beantragst, dass ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) zurr Wahrung deiner rechtlichen Interessen bestellt wird. Die Begründung des Widerspruchs erfolgt dann nach Rücksprache mit dir durch den Verfahrenspfleger. Ich hoffe, mit dieser Information kannst du etwas anfangen und entsprechend handeln. Sollte dir kein Beschluss vorliegen, frag auf der Station nach, ob dort ein Beschluss vorliegt; du kannst natürlich auch deinen Betreuer darauf ansprechen oder ihm mailen. |
30.11.2020, 14:35 | #32 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 20.01.2013
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Beiträge: 56
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Hallo Skyro,
du hast tatsächlich auf all deine Fragen hier bereits Antworten bekommen. Sowohl über den Ablauf des Verfahrens, was in welcher Reihenfolge passiert, wenn dein Betreuer eine Unterbringung für dich beantragt hat, als auch über die Rolle derer, die sich darüber mit dir unterhalten haben oder werden. Dir wurde auch bereits erklärt, was ein Verfahrenspfleger ist, was seine Aufgabe ist und wann und wofür du einen Rechtsanwalt beauftragen könntest. Deine Fragen sind alle beantwortet. Vielleicht scrollst du nochmal zurück, liest es dir von Anfang an nochmal in Ruhe durch und versuchst, das nachzuvollziehen. Ansonsten wiederholt sich ab jetzt nämlich alles wieder. |
08.12.2020, 17:30 | #33 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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So, mal wieder ein Update: Gutachter war da und Kontakt mit dem Verfahrenspfleger hatte ich auch schon. Jetzt folgendes Problem. Ich bin schon wieder total überfordert und weiß nicht wo hinten und wo vorne ist. Beschluss erhalte ich laut Verfahrenspfleger und Sozialarbeiter nicht, da ich ja momentan freiwillig auf Station bzw. Im Krankenhaus bin, allerdings bekomme ich, laut Aussagen von hier, einen Beschluss sobald man eine Einrichtung für mich gefunden hat. Ich habe dazu nichts schriftliches vom Richter. Kurze Frage, ist das so überhaupt möglich? Ich will eine geschlossene Unterbringung ja vermeiden. Jetzt sitze ich da und habe keine Ahnung. Wenn ich auf eine offene oder etwas ganz anderes beharre bekomm ich dann erst recht einen Beschluss? Warum gibt man mir nicht gleich einen Beschluss sondern erst wenn man eine Einrichtung hat oder ist das nur gerede? Blicke langsam nicht mehr durch. Einen Beschluss kann man doch nicht willkürlich irgendwann fassen wenn eine Einrichtung gefunden wurde? Hört sich für mich eher nach einer Strategie meines Betreuers an mich freiwillig in eine Einrichtung zu bringen.
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08.12.2020, 19:16 | #34 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
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Zitat:
vom rechtsgeber gemeint ist neben dem kognitiven verständnis (=intelligenz) wohl der umgang mit der krankheit (=fähigkeit zur organisation+beschaffung von hilfen) auf basis der derselben. |
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08.12.2020, 20:20 | #35 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da geht etwas durcheinander
Du schreibst einmal Zitat:
Zitat:
Zitat:
Stell dir vor du hättest heute, dem 8.12. 2020 den Beschluss für ein Jahr bekommen, also bis zum 8.12.2021. Dann dauert die Einrichtungssuche aber vielleicht ein halbes Jahr, also bis zum 06. 2021. Damit wäre der halbe Beschluss bereits "verbraucht". Das will das Gericht gerne vermeiden. Nicht weil es dich unbedingt ein ganzes Jahr lang "quälen" will sondern weil man denkt, dass du von einem ganzen Jahr letztlich mehr Gewinn hättest wenn du die Massnahme ernst nehmen könntest.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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09.12.2020, 03:57 | #36 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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Bin trotzdem freiwillig hier, geschlossen hin oder her. Ist ja super mit dem Datum nur leider hab ich nichts schriftliches dazu das bedeutet man sucht jetzt gegen meinen Willen eine Einrichtung und wenn ich dann eine habe kommt ein Beschluss gegen den ich Einspruch erheben kann. Oder auf was soll ich mich jetzt da mündlich verlassen?
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09.12.2020, 07:14 | #37 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du wirst den Beschluss noch schriftlich bekommen wenn er gefasst und geschrieben ist.
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