Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich werde laut meinem Betreuer für ein Jahr geschlossen untergebracht. Ich habe dazu noch keinen Brief erhalten, gehe aber ...
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25.11.2020, 17:17 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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Unterbringungsbeschluss erhalten, was tun?
Hallo,
Ich werde laut meinem Betreuer für ein Jahr geschlossen untergebracht. Ich habe dazu noch keinen Brief erhalten, gehe aber leider davon aus dass dieser bald kommt. Kurz zu mir und meiner Problematik. Habe seit 4 Jahren mehr oder weniger starke Alkoholprobleme mit alle paar Monate Krankenhaus Aufenthalte, insgesamt mit 2012 eingerechnet ca. 10 Aufenthalte in der Entgiftungsstation. Ich sehe das durchaus als ein schwerwiegendes Problem. Beim letzten starken Alkoholkonsum hatte ich sehr viel Promille und musste vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden. Genaueres will ich nicht sagen aber es war durchaus kritisch. Ich sehe das ein und schäme mich auch dafür und bin schockiert darüber. Ich habe 2012 mal eine Therapie gemacht für die Dauer von 4 Monaten und dann eine Sozioptherapie für 2 Jahre. Die Sozioptherapie war absolut nichts für mich und ich hab mich sehr zurück gezogen. In dieser war ich offen untergebracht. Ok bevor es ein Roman wird komme ich zu meinen Fragen. Wer noch genaueres wissen will, kann mich per PN kontaktieren. Befinde mich seit diesem kritischen Rückfall seit 3 Wochen geschlossen im Krankenhaus kann aber bereits mit Mitpatienten unbegrenzt Ausgang haben. Ich hatte noch nie einen Beschluss bin kurz vor dem 30 Lebensjahr und jetzt haut man mir einen jahres Beschluss rein. Es wird mir keine Chance gegeben auf eine Langzeittherapie zu gehen, betreutes Wohnen auch nicht. Obwohl ich hier alle Therapien auf der Station mitmache, nicht agressiv bin und auch nie abhaue oder Anderes. Ich brauche wirklich guten Rat was ich von meiner Seite aus machen kann um einen Beschluss zu vermeiden oder wie ich am besten Widerspruch einlegen kann. Ich sehe einen Freiheitsentzug als übertrieben und nicht gerechtfertigt an. Ich hatte echt Motivation mir helfen zu lassen aber ich bin ein Mensch wie du, der das liest und möchte nicht eingesperrt sein. Das ist echt ungerecht da sollten eher andere Leute eingesperrt werden. Nun bin ich nervlich echt am Ende und weis nicht was ich machen soll. |
25.11.2020, 17:41 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Skyro,
Zitat:
zuerst einmal keine Panik. Auch wenn der Betreuer den Antrag auf eine geschlossene Unterbringung gestellt haben sollte kommen jetzt noch verschiedene Verfahrensschritte bevor es überhaupt einen Beschluss gibt. Zuerst müsste ein ärztliches Attest zur Unterbringung vorliegen. Da kannst du deinen Arzt ja mal fragen ob ein solches erstellt wurde. Darauf folgt dann die Anhörung durch das Betreuungsgericht. In dieser Anhörung kannst du natürlich deinen Standpunkt vertreten. Sollte dann wirklich ein Beschluss über eine langfristige Unterbringung erfolgen kannst du dagegen natürlich in das Rechtsmittel gehen. Also bis jetzt gibt es wohl lediglich die Absichtserklärung des Betreuers, dagegen kannst du keinen Widerspruch einlegen.
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25.11.2020, 17:48 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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So ein Beschluss ist immer ein Schock- ohne Zweifel.
Zitat:
Bevor ein Jahresbeschluss ergeht muss ein Gutachten erstellt werden welches du kennen solltest. Ein einfaches Attest reicht da nicht. Weiter hättest du einen Verfahrenspfleger vom Gericht bekommen der zum einen die Rechtmässigkeit der Vorgänge zu überprüfen hat aber der auch deinen Widerspruch dem Gericht weitergeben muss. Wurdest du also schon begutachtet und hast du mit dem Verfahrenspfleger gesprochen? Du schreibst nichts davon, also nehme ich an das ein Jahressbeschluss evtl. als Idee im Raum stehen könnte. Auch die Ärzte müssten mit dir darüber gesprochen haben. Beschlüsse fallen nicht einfach vom Himmel, von dem ganzen vorgeschrieben Vorlauf sollte man schon etwas mitbekommen haben. Zitat:
Zitat:
Einen Beschluss bekommt nur derjenige der sich selbst und alleine absolut nicht mehr weiterhelfen kann. Um da noch helfen zu können müssen die Türen zu sein aber das heisst nicht, dass es nicht freien Ausgang usw. gibt. Also los, mal Butter bei die Fische, erzähl mal bißchen mehr.
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26.11.2020, 08:37 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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Hallo,
2012 war ich das erste mal auf Entgiftung dann 4 Jahre nicht und dann wieder ab 2016 so ca 2-3 mal im Jahr grob gesagt. Die Ärztin wollte mir nichtmal einen Beschluss geben hat aber dann so wie der Betreuer es wollte, gemeint, sie schreibt kein Gutachten aber einen "Dreizeiler". Ich hatte noch keine Anhörung. Die sitzen doch sowieso am längeren Hebel und winken das durch. Denke ein Widerspruch wird da fast nichts bringen. Wie soll ich mich denn in einem Gutachten verhalten? Werde ich informiert wann ich angehört werde oder kommt da einfach jemand vom Gericht? Wie schnell geht ein Betreuerwechsel? Kann ich sonst noch irgendwas tun? Danke für die Antworten. Momentan geht es mir echt schlecht das kreist mir natürlich ständig im Kopf herum. |
26.11.2020, 13:06 | #5 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jetzt verfalle erst mal in nicht in völlig sinnlose Panik und verliere den Kopf.
Du solltest auch lesen was geschrieben wurde trotz aller Aufregung. Da steht nämlich schon dass ein "Dreizeiler" für einen Jahresbeschluss nicht ausreicht. Dafür braucht es ein Gutachten und nix von den Klinikärzten. Zitat:
Ein Jahresbeschluss wird nicht "durchgewunken". Zitat:
Zitat:
Angekündigt wird dir das Gespräch auf jeden Fall vorher! Ebenso das Gespräch mit dem Verfahrenspfleger der mit Sicherheit kommen wird. Auch der kündigt sich meistens vorher an. Zitat:
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26.11.2020, 18:52 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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So,
Gutachter war heute hier, hat mich ausgefragt und würde eine Unterbringung befürworten. Man hat absolut keine Chance, egal was man sagt. Ich habe meinen Wunsch angebracht auf eine Langzeittherapie zu gehen.. und nun? Ich hab doch als Mensch keine Chance gegen diese Mühlen anzukommen. Menschenleben werden einfach zerstört... traurig. Was kann ich jetzt noch machen? |
27.11.2020, 07:02 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Jetzt kommt das grosse Aber dabei. Das kommt einem deswegen oft so vor weil man sich nicht wirklich vorbereitet auf ein solches Gespräch. Es reicht nicht zu sagen Nein, wenn der andere Ja sagt. Man sollte seine Position erklären. Man sollte dazu weiter deutlich erklären wo man die Unterschiede zwischen einer Langzeit und einer Unterbringung sieht. Ab dem Punkt wo du nur schreibst der Gutachter war da und will Unterbringung und ich habe von der Langzeit geredet kann dir hier keiner mehr wirklich weiterhelfen. Um jemanden von etwas zu überzeugen braucht es Sachargumente, nicht das reine Gegenüberstellen von unterschiedlichen Positionen. Verstehst du von was ich rede? Solange du nur sagen kannnst: will ich nicht, kommst du nicht weiter. Was jeder will oder besser nicht will ist nicht die entscheidende Frage. Bei sowas gehts darum was ist angebracht, was sinnvoll? Überlege dir doch mal wirklich wie dein bisheriges Säuferleben verlaufen ist? Sei ehrlich dir selbst gegenüber. Ging es grundsätzlich aufwärts oder abwärts? Welche Gründe, besser wie könntest du begründen dass du dich nicht in der Abwärtsspirale befindest? Sollte jetzt der Satz fallen: ich habe es jetzt verstanden, es wird nicht wieder vorkommen, dann bist du damit auf dem falschen Dampfer. Eine Langzeit geht "nur" 3 Monate aber der Zeitrum indem man etwas unternimmt ist nicht das alleine entscheidende für oder gegen eine sog. Massnahme. Dazu gehört die Einschätzung der Ärzte ob man z.B. die Langzeit nur aussitzt damit die 3 Monate hoffentlich bald um sind oder ab man die Langzeit ernst nimmt mit den Inhalten. Das nennt man dann Krankheitseinsicht. Zitat:
Ohne eine Unterbringung wären viele Kandidaten inzwischen noch schwerer krank, vielleicht im Pfegeheim oder sogar tot. Punkt. Zitat:
Ich frage mich die ganze Zeit über, über was du mit deinem Betreuer bisher geredet hast? Der ist und wäre für solche Situationen nämlich der wichtigste und erste Ansprechpartner! Mit welcher Begrpndung dir gegenüber bzw. aus welchem Grund scheint er denn den Antrag gestelllt zu haben? Wenn du das noch nicht wissen solltest- was ich kaum glauben kann- dann bitte ihn um ein Gespräch und vor allem eine Erklärung. Die hörst du dir erst mal in aller Ruhe an und denkst vor allem darüber nach. Womit hat er recht und was könntest du dagegen sagen ausser: will ich nicht. Hattest du z.B. regelmässig an einer Selbsthilfegruppe teilgenommen?
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27.11.2020, 08:25 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2020
Beiträge: 13
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Ja sorry wenn ich nicht weiß wie man sich in einem Gutachten verhalten muss. Mein Argument war dass ich noch relativ jung bin und noch nie eine Langzeittherapie wegen Alkohol gemacht habe und das ich ja etwas ändern will aber mir keine Chance gegeben wird. Ich hab außerdem gesagt dass ich einen Jahresbeschluss krass finde. Was kann denn ein Verfahrenspfleger machen und was ist eigentlich seine Aufgabe? Dieser Beschluss geht ja rein von meinem Betreuer aus also was soll ich mit ihm reden? Es betrübt mich gerade wirklich extrem, ich bin ein Mensch der einfach Freiheit braucht, ich gehe unter wenn ich eingesperrt bin. Schade dass man mir keine Chance gibt und eine mildere Option wählt. Wäre echt dankbar wenn mir jemand konstruktive Tipps gibt wie ich da jetzt doch noch irgendwie rauskomme. Bei mir besteht Krankheitseinsicht aber ich habe 2 Jahre Soziotherapie gemacht und das war überhaupt nichts für mich und jetzt will man mich da reinsperren. Danke für die bisherigen Antworten.
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27.11.2020, 08:58 | #9 | ||||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der überprüft die Rechtmässigkeit des sog. Verfahrens und nimmt deine Beschwerden entgegen und gibt diese an das Gericht weiter. Je nach dem Verlauf des Geprächs (mit dir) teilt er mit ob er deiner Beschwerde beitritt, also ob er die Beschwerde unterstützt oder nicht. Zitat:
Der Betreuer stellt "nur" den Antrag- wenn alles andere nichts hilft, bzw. nicht geholfen hat. Wenn du nicht erfahren willst was er sich dabei dachte, vor allem warum er diesen Antrag stellte dann kannst du das Gespräch natürlich lassen. Zitat:
Was ist Freiheit? Freiheit ist wenn jemand machen könnte was er wil ohne sich oder anderen Schaden zuzfügen. Bis zu einem gewissen Punkt darf man sich auch selbst schaden- nämlich bis dahin wo man den Schaden geistig noch überblicken kann. Freiheit heisst auch sich jederzeit für oder gegen etwas entscheiden zu können. Wieviel "Freiheit" hast du wirklich gegenüber dem Bier oder Schnaps oder sonstwas? So wie du es schilderst wenig bis gar keine! Denn sonst wärst du nicht mit gefährlich hoher Promillezahl in der Klinik gelandet. Wer wirklich frei ist, entscheidet sich in der Regel klar dagegen sich zu Grunde zu richten. Der Begriff "Freiheit" ist keine Einbahnstrasse. die man nur dann betritt wenn dabei rauskommt was man möchte. "Freiheit" muss man lernen bzw. verantwortungsvoll damit umgehen können. Zitat:
Du redest viel aussenrum aber beantwortest z.B. die Frage nach deinen genauen Vorstellungen wie du dein Problem los werden willst nicht. Auch nicht die Frage nach den Selbsthilfegruppen.
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27.11.2020, 12:08 | #10 |
Einsteiger
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Beiträge: 13
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Die Langzeittherapie damals war mit dem Schwerpunkt pathologisches Spielen. An einer Selbsthilfegruppe nehme ich momentan nicht teil bin ja im Krankenhaus aber natürlich wäre ich bereit dazu. Jetzt mach mich mal nicht gleich so runter, das machen schon viele Andere mit Erfolg. Ich hab viele Fehler gemacht, keine Frage, aber ich finde man könnte gerade bei mir noch relativ jungem Menschen noch andere Optionen ausschöpfen bevor man mich ein Jahr unterbringt. Da gäbe es viele Optionen aber mir wird keine Chance gegeben. Ãœber eine Hilfe hier im Forum wäre ich echt dankbar und bitte glaubt mir das ich etwas ändern will. Es sollte aber auch ganz klar sein dass ein Beschluss der Horror ist. Ich möchte damit keinen Beschluss umgehen sondern eine Option finden mit der ich besser zurecht komme. Ich melde mich ja nicht in diesem Forum an weil es mir egal ist, ich erkenne ein Problem für mich und versuche zu handeln. Ich bin seit über drei Wochen in dieser geschlossenen Station, habe auch jederzeit Ausgang und darf raus. Ich mach die Therapien hier mit und hab mir nichts zu Schulden kommen lassen während die anderen hier saufen und ich durchaus auch die Möglichkeit dazu hätte, aber ich lehne ab. Ich bin halt in der Position dass ich einen Jahresbeschluss als ungerecht erachte und suche nach Möglichkeiten die Verantwortlichen zu überzeugen dass es nicht richtig ist, dass ich mein Problem erkenne, aber gerne eine Langzeittherapie oder eine offene Einrichtung vorziehen würde, man kann mich gerne einsperren wenn ich dort Rückfällig werde aber wie gesagt wird mir keine Chance gegeben.
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