Dies ist ein Beitrag zum Thema Personensorge , Frage nach Vorgehen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin als rechtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute( Diagnose paranoide Schizophrenie) und diese wird durch ein Familienmitglied in ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.03.2019
Beiträge: 12
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Ich bin als rechtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute( Diagnose paranoide Schizophrenie) und diese wird durch ein Familienmitglied in der Wohnung gehalten. Sämtliche Versuche mit Anrufen, persönlicher Kontakt , Briefe etc werden durch das Familienmitglied unterbunden. Ich habe ein Attest vorliegen das besagt das meine betreute in der Situation nicht ihren freien Willen bilden kann und es zu einer erblichen gesundheitlichen Schädigung führen kann. Es finden keine Kontakte zum ABw statt und die Medikamente werden auch nicht mehr genommen . Durch das Attest habe ich jetzt die Personensorge als Aufgabenkreis dazu bekommen und die Richterin sagte mir nur dass ich den Umgang bestimmen kann. Ich habe auch den sozialpsychiatrischen Dienst eingeschaltet, dieser sieht aber keine Fremdgefährdung. Ich mache mir große Sorgen , da dies schon seid guten 3 Wochen so ist und das Familienmitglied meine Betreute weiterhin bei sich festhält . Ich kann nicht einschätzen wie der Zustand der Betreuten aktuell ist.
Meine Frage ist; was habe ich für Möglichkeiten? Polizei ? Weiteren Beschluss auf Herausgabe der Betreuten? Etc Ich wäre sehr dankbar für Antworten, wie ich vorgehen kann |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wohnt deine Betreute offziell dort oder hat sie eine eigene Wohnung und wird aber in der anderen Wohnung festgehalten? Was wäre der Plan wenn du sie dort wegholst? |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.03.2019
Beiträge: 12
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Sie hat eine eigene Wohnung . Ich möchte sie aus der Wohnung raus haben weil ich ja den Umgang bestimmen kann und es gefährdend wird aber ich habe keinen Zugang zu ihr weil alles von dem Familienmitglied ungebunden wird
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.03.2019
Beiträge: 12
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Sie sehen um einzuschätzen ob ich Sie mit Attest und Unterbringsbeschluss in die Klinik bringen muss .
Bzw auch der Faktor was habe ich für rechtliche Möglichkeiten gegenüber dem Familienmitglied? |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dann solltest du einen enstprechenden Antrag bei Gericht stellen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1632.html und hier: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Umgangsbestimmung https://www.soldan.de/media/pdf/40/1...0213920_LP.pdf Man geht zwar davon aus, dass es um den Umgang geht aber ich denke, das ist analog zu sehen. Zumindest im letzten Link wird die Herausgabe explizit erwähnt. Solange das Attest als zeitnah gelten kann müsstest du dich in deinem Antrag darauf berufen. Fehlende Medikamente bzw. eine grundsätzlich fehlende Behandlung können sich zweifelsfrei als Eigengefährdung darstellen. Wie ist das Aztest eigentlich zustande gekommen? Der Facharzt müsste die Betreute doch persönlich gesprochen haben dazu. Derart schwierige Fälle besprechen wir hier- um sicher in der Entscheidung/den Anträgen zu gehen- zuerst ausführlich mit den Richtern. |
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