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Platz auf Warteliste, Gericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Platz auf Warteliste, Gericht im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr lieben, meine Mutter war bis heute in einer Psychiatrie untergebracht um ihren Allgemeinzustand zu untersuchen und ob und ...


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Alt 04.12.2020, 17:59   #1
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Registriert seit: 03.12.2020
Beiträge: 6
Standard Platz auf Warteliste, Gericht

Hallo ihr lieben,

meine Mutter war bis heute in einer Psychiatrie untergebracht um ihren Allgemeinzustand zu untersuchen und ob und wie man ihr von ärztlicher Seite aus her helfen kann.
Seid kurzem habe ich die Betreuungsaufgaben Gesundheit, Aufenthalt und Heilfürsorge übernommen.

Der Beschluss ist heute ausgelaufen. Das Gericht sieht keinen Grund momentan den zu verlängern, weil keine akute Gefährdungslage vorliegt. Alles gut soweit.
Da nach der Entlassung noch kein Pflegedienst zur Verfügung steht, haben sie mit ihr eine freiwillige Verlängerung ausgemacht für einen Zeitraum von einer Woche. Nächste Woche Donnerstag geleite ich sie nach Hause.

Nebenbei haben wir meine Mutter auf eine Warteliste für einen Platz in einer geschlossenen Gerontopsychiatrie setzen lassen.

Der vorhandene Behandlungserfolg beruht fast ausschließlich auf regelmäßiger Medikamenteneinnahme und Beisein vom Ärzteteam, da sie nicht Krankheitseinsichtig ist.

Ich weiß wie es vorher war und gehe davon aus, wenn sie wieder für sich is, wird sie den Pflegedienst nicht mehr in die Wohnung lassen und sie steht wieder wie am Anfang da und wird vor allem fremdgefährdend ihren Nachbarn gegenüber.

Wielange hat man so einen Warteplatz? Es kann ja gut sein, dass es ein paar Wochen oder Monate gut läuft, es dann aber doch wieder bergab geht. Sie ist an der Grenze wo man sagen kann, es reicht nicht mehr für zu Hause/ es reicht noch für zu Hause.

Ich bin durchaus dafür, die private Häuslichkeit solange wie möglich zu bewahren.

Wir sind da eure Erfahrungen mit Klienten die sich an der Grenze bewegen und wie denken da die Gerichte drüber?
Ganz ehrlich, niemand möchte einen Nachbarn haben, der Dement is, Halluzinationen hat und Wahnvorstellungen.
Das aber eben auch nicht immer, bis auf die Demenz.

Ich hoffe, das ich den aktuellen Stand einigermaßen sinnig rüber gebracht hab?!

Danke und Gruß
Michael
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Alt 04.12.2020, 21:42   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nebenbei haben wir meine Mutter auf eine Warteliste für einen Platz in einer geschlossenen Gerontopsychiatrie setzen lassen.
Du meinst mit Warteplatz sicher die Warteliste denke ich.

Wie lange das dauern wird kann keiner sagen.
Ich sehe bei eurer Entscheidung aber noch andere Probleme wie das reine Warten auf einen freien Platz.

Wenn die Einrichtung die ihr ins Auge gefasst habt wirklich eine geschlossenen Einrichtung ist, dann wird das ein harter Kampf werden.

Für geschlossenen Einrichtungen benötigt man als Betreuer die gerichtliche Genehmigung, ohne die geht eine Aufnahme nicht.
Das nennt sich dann (langfristige) Unterbringung.

Hier:
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Unterbringung
könntest du dich zu diesem Thema mal einlesen bzw. dazu gibt es bereits ganz viele Beiträge hier im Forum. Mit der Suchfunktion soltest du diese finden können.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.12.2020, 20:18   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.12.2020
Beiträge: 6
Standard

Hallo Michaela,

ich bin den Link mal durchgegangen.
In der Klinik waren sich die Oberärzte uneins. Der eine hat gesagt, ja, mit ihrem Krankheitsverlauf ist sie trotzdem noch gut zu Hause aufgehoben, ein anderer hat das vehement verneint. Generell unterstützen Sie aber einen, wenn auch späteren, Umzug ins Pflegeheim.
Sie haben auch bereits Kontakt hergestellt und das wäre nunmal die geschlossene Gerontopsychiatrie. In einem normalen wird sie wohl nicht angenommen werden, da sie teilweise auch fremdaggressives Verhalten zeigt.

Ich finde es auch gut, dass es hohe Hürden gibt für einen Unterbringungsbeschluss und selbst wenn für „gesunde“ so einiges im Argen liegt, dass es nicht gleichbedeutend ist mit einem zwingenden Umzug ins Heim.

Da meine Mutter sich wie gesagt an der Grenze bewegt und die dementiert erkrankt ist, müssten wir praktisch „nur“ warten, bis die Zeit alles von alleine regelt und der Verlauf sich verschlimmert. Das hört sich vielleicht blöd an, aber meine Mutter ist leider sehr widerspenstig und überhaupt nicht Krankheitseinsichtig. Sollte sie den Pflegedienst ab nächster Woche nämlich nicht in ihre Wohnung lassen, sieht es schlecht aus mit der Versorgung medikamentös. Das ist meine Sorge, dass es ihr dann wieder schlechter geht, sie aggressiv auf ihre Nachbarn losgeht und und und.
Ich achte natürlich auf das was sie will. Perspektivisch wäre es für sie aber gesünder und sicherer, wenn sie irgendwann auch wieder in ruhige Fahrgewässer kommt. Ich denke nicht, dass sie noch lange in der privaten Häuslichkeit verbleiben kann.
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Alt 05.12.2020, 22:09   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Da meine Mutter sich wie gesagt an der Grenze bewegt und die dementiert erkrankt ist, müssten wir praktisch „nur“ warten, bis die Zeit alles von alleine regelt und der Verlauf sich verschlimmert.
Naja, ob das wirklich das Gelbe vom Ei ist?


Vielleicht irre ich mich ja aber deine Haltung finde ich etwas bedenklich.
Als Betreuer z.B. "wartet man nicht nur ab" bis es schlimmer wird und du solltest dir dies vielleicht auch nicht zu eigen machen als Grundhaltung.
Besprich dich mit den Ärzten konkret über das sinnvollste weitere Vorgehen und dann entscheidet euch für das eine oder das andere. Danach kommt die Umsetzung.



Egal für welche Lösung die Entscheidung fällt- die sollte dann aber auch von Mut und Überzeugung getragen werden.

Wer dement ist verschuldet hierbei gar nichts selbst, es ist eine grauenvolle Krankheit. Bei Demenz auch noch krankheitseinsicht zu erwarten ist von der Sache her schon ziemlich unmöglich.


Wenn ein Pfegedienst halbwegs engagiert ist, der Betreuer nicht gleich beim ersten "Fehler" die Flinte ins Korn schmeisst dann könnte sich evtl. doch noch etwas ändern lassen.

Das lässt sich aus der Ferne aber schlecht beurteilen.
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Alt 05.12.2020, 22:42   #5
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Beiträge: 6
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Hallo und danke für deine Antwort.
Is teilweise schwer zu formulieren weil da soviel mit rein spielt zur Zeit.
Der vorherige Betreuer hat vorher noch einen Antrag gestellt, auf geschlossene Unterbringung bis ein Pflegeplatz gefunden wurde.
Das Gericht lässt den Beschluss offen, hat jetzt aber keinen Grund gesehen sie nicht nach Hause zu lassen, weil eben keine Akute Gefahr besteht.
Wir haben uns gemeinsam entschieden, das wir das mit dem Pflegedienst versuchen. Wenn es klappt, wunderbar. Aus der Erfahrung heraus mit ihr und dem Verlauf Zweifel ich einfach. Wir gucken uns das ganz Wertfrei an. So hin und her gerissen waren eben aber auch die Oberärzte. Das meine ich sinngemäß mit abwarten, dass sich mehr herauskristallisiert ob sie zu Hause bleiben kann oder nicht.
Die letzten Tage waren für alle Schwierig. Hast du mit dem gesprochen, hast du das gehört wie es weitergeht. Hast du mit jemand anders gesprochen war es auch wieder anders.
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Alt 05.12.2020, 23:31   #6
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Besprich dich mit den Ärzten konkret über das sinnvollste weitere Vorgehen und dann entscheidet euch für das eine oder das andere. Danach kommt die Umsetzung.
Wenn’s gut läuft, wissen wir nächste Woche mehr und können danach handeln. Ob nun so oder so.

Son Austausch hilft das eine oder andere zu sortieren. Ich muss noch ein wenig an der Formulierung feilen, wird auf jeden Fall besser.

Danke schon Mal und ich Berichte wenn es was neues gibt.
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Alt 06.12.2020, 12:26   #7
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Benutzerbild von mimi91
 
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Es gibt oft Verwechselungen zwischen "geschlossener" und "beschützender" Einrichtung. Viele gerontopsychiatrische Stationen sind beschützende und für diese wird kein Unterbringungsbeschluss benötigt. bis du sicher, dass sie auf der Warteliste einer "geschlossenen" steht?. Du kannst auch bei derEinrichtung nachfragen.
mimi91 ist offline  
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Alt 06.12.2020, 12:41   #8
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Es gibt oft Verwechselungen zwischen "geschlossener" und "beschützender" Einrichtung. Viele gerontopsychiatrische Stationen sind beschützende und für diese wird kein Unterbringungsbeschluss benötigt. bis du sicher, dass sie auf der Warteliste einer "geschlossenen" steht?. Du kannst auch bei derEinrichtung nachfragen.
"Beschützend" ist doch meist nur ein verharmlosender Begriff für "geschlossen". Wenn die Tür zu ist und die betroffene Person nicht raus kann, wenn sie es möchte, ist es eine Unterbringung, die einen Beschluss benötigt.
Pigeon ist offline  
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Alt 06.12.2020, 12:55   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ob eine Einrichtung als "nur" beschützend und geschlosse angesehen werden muss ist oft nicht wirklich klar oder umfassend geklärt.


Eine Einrichtung deren Tür in Form eines grossen Bücheregals eingebettet ist (Wandmalerei) kann man unterschiedlich sehen.
Einnerseits ist die defintiv vorhandene Türklinke vorhanden, theoretisch lässt sie sich problemlos öffen- nur nicht für die (meisten) Bewohner die in dem Bild einfach nur eine grosse Regalwand erkennen und keinesfalls den Ausgang damit asooziieren.


Theoretisch ist die Abteilung offen, aber krankheitsbedingt ist sie geschlossen. Zu Genehmigungen hierfür gibt es an ein und demselben Gericht unterschiedliche Auffassungen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2020, 22:40   #10
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Hallo ihr lieben,

sie ist schon ein paar Tage zu Hause und wird Teilstationär vom Krankenhaus einmal am Tag angefahren zur Med-Gabe, die sie verweigert weil sie dem Personal nicht vertraut. Ab Januar habe ich einen Pflegedienst organisiert der einmal am Tag vorbeikommt. Wahrscheinlich wird sie diesen nicht in die Wohnung lassen. Der Behandlungserfolg beruht auf die regelmäßige Medikamenteneinnahme.
Nimmt sie diese nicht ein, ist es sehr wahrscheinlich das sie wieder fremdaggressiv wird. Sie könnte auch Obdachlos werden da ihre Hausverwaltung natürlich auch eine Fürsorgepflicht den anderen Mietern gegenüber hat. Ich habe ihr versprochen das sie so lange zu Hause wohnen bleiben kann, solange es möglich ist. Nun ist es aber so, dass die Krankheitsbedingt ihre Lage nicht einschätzen kann. Mutter hin oder her, würdet ihr sie ins Pflegeheim umziehen lassen, wenn es wirklich nicht mehr geht? Das sie, bzw. ein jeder ein Recht auf Krankheit hat, weiß ich. Es ist halt ein schmaler Grad. Das Krankenhaus hat sie für einen normalen Pflegeheimplatz angemeldet. Sollte es nicht ausreichen, könnte sie in die Gerontopsychiatrie umziehen.
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