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Aufenthaltsbestimmung, Datenschutz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmung, Datenschutz im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das war das Gremium des SPD wegen Antrag auf betreutes Wohnen....


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Alt 05.05.2023, 10:16   #11
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Das war das Gremium des SPD wegen Antrag auf betreutes Wohnen.
Bine63 ist offline  
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Alt 08.05.2023, 16:07   #12
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
Unglücklich

Ich möchte meine Frage(n) nochmals hochschieben und aktualisieren.

Es handelt sich um das Gremium des Sozial-psychiatrischen Dienstes zur Koordination der Hilfen.

Heute erhielt ich eine Rückmeldung von der Sozialarbeiterin, dass ich die von mir angeforderte Protokollabschrift der Sitzung nicht erhalten würde, weil dies nur für den 'internen Gebrauch' sei.

Das verstehe ich nicht. Der Hilfesuchende wendet sich an einen Sozialarbeiter. Er bekommt die Rückmeldung, dass man sich darum kümmert. Es gibt dann eine Sitzung, zu der der Hilfesuchende seinen Betreuer quasi bevollmächtigt. Der Hilfesuchende möchte anonym bleiben. Nur aus diesem Grund geht der Betreuer dort hin und stellt dort fest, dass nichts anonym ist. (Ausrede des Protokollführers: "Das war wohl ein Übermittlungsfehler") Fakt ist, dass der Punkt Anonymität ausdrücklich schriftlich von der Sozialarbeiterin bestätigt wurde.

Was hätte der Betreuer in diesem Moment tun können/müssen?
Was ist mit den Persönlichkeitsrechten des Betreuten?

Bei dem eine Woche später folgenden Telefonat mit der Einrichtung, die das Hilfsangebot geben soll, wird deutlich, dass Informationen kursieren, die nicht vom Betreuer oder dem Betreuten in diesem Verfahren verbreitet wurden (u.a. Handynummer des Betreuten), sondern aus der Jugendakte des Betreuten kommen müssen.
Und auf Nachfrage bezüglich einer Protokollabschrift (wegen Fairness und Kommunikation auf Augenhöhe) kommt nun die Info, dass das nur für den internen Gebrauch sei.

Gibt es als Verfahrenbeteiligter nicht auch ein Recht auf Einsichtnahme in dieses Protokoll?
Gibt es nicht auch in diesen Hilfeverfahren so etwas wie ein Recht auf Waffengleichheit? Vielleicht heißt es hier nur anders.

In den Monaten davor wurden jedenfalls diese - ach so geheimen - Daten von unbekannten Dritten an den Betreuer weiter geleitet, und das nicht nur ein Mal. Da hieß es nur, bitte löschen. (Ja was denn auch sonst )

Wie verhalte ich mich als Betreuer rechtlich korrekt, wenn die Behörde wiederholt gegen den Datenschutz seines Betreuten (und offensichtlich auch anderer) verstößt? Wohin wendet man sich da?

Wie können die Rechte von Betreuten realisiert und gewahrt werden?
Bine63 ist offline  
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Alt 08.05.2023, 16:21   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,051
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Moin moin


Jede Behörde hat eine/n Datenschutzbeauftragten, der/die die erste Adresse ist, an die man sich wenden kann.

Wenn man etwas mehr auf die pauke hauen will, dann sollte das Schreiben an den/die DatenschützerIn gleichzeitig auch an den Landrat/-rätin gehen. Zusammen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung des SpsD, damit das Ganze auf Ratsebene nicht einfach nur abgeheftet wird.



Wenn der Betreute gesundheitliche Probleme (z.B. seelische Krise) wg. der Datenschmutzelei bekommt, dann gibt es auch noch eine Strafanzeige wg. Körperverletzung im Angebot. Da sollte man aber auch schon richtig gute und belegbare Argumente beibringen (Krisenintervention, Krankenhausaufenthalt deshalb, ärztliche Bescheinigungen etc.).


Neben dem Hinweis auf das Freihalten der rechtlichen Schritte sollte sollten auch die medialen Schritte nicht unerwähnt bleiben.

Man muss ja nicht alles veranstalten, aber die Optionen dafür offen halten, ist schon schick.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.05.2023, 13:33   #14
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 28
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Danke Imre.

Irgendwo hatte ich damals (als die ersten Fehlinformationen zu mir kamen) gelesen, dass die Behörde verpflichtet sei, ein bekanntes Datenleck dem Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Ähnlich einer Selbstanzeige. Deshalb habe ich hier nun gezögert.

Aber was hätten die Berufsbetreuer hier getan (abgesehen davon, dass vermutlich keiner persönlich zu so einem Gespräch hingegangen wäre)?
Hätte da jemand sofort den Raum verlassen? Erst Klärung usw?

Allerdings - die Informationen (Daten) waren ja nun schon verbreitet.
Reden geht immer - zurücknehmen nimmer.

Aber nun zu meinem zweiten Anliegen: Habe ich ein Einsichtsrecht oder gar Herausgabe des Sitzungsprotokolls?
Bine63 ist offline  
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Alt 10.05.2023, 01:12   #15
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Hallo Bine,
ich habe ein paar Verständnisfragen:


Meinst du mit "Gremium des SpD" die (mir bekannte) Fallkonferenz?


Ich frage deshalb, weil ich es als Fallkonferenz kenne, wo dann ein Vertreter des Sozialamtes (als Kostenträger), dann meine BEW-Helferin, meine Betreute und ich zusammen sitzen und das kommende Jahr oder für 2 Jahre über BEW ja/nein und wieviele Stunden genehmigt werden.


Puh ich überlege, kann mich aber grad nicht dran erinnern, dass da wer vom SpD mit bei sass.


Ich habe auch nicht verstanden, weshalb das bei dir/euch anonym stattfinden sollte?
Oder war das sowas wie eine "Fortbildung" oder dergleichen?


Viele Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 10.05.2023, 12:07   #16
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
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Hallo MurphysLaw!

Nein eine Fallkonferenz war das nicht. Es ist das Gremium, das darüber befindet, in welcher Hilfeeinrichtung die (Eingliederungs-)hilfe stattfinden wird. Da ist Sozialamt, Gesundheitsamt, Vertreter von verschiedenen Hilfeeinrichtungen und ein sogenannter Koordinator vertreten, die dann über mehrere Fälle entscheiden wer wie helfen könnte. Die Hilfesuchenden sind entweder nicht oder persönlich oder durch Bevollmächtigten anwesend.

Mein Betreuter wollte anonym bleiben. Denn sein Name ist nur für diejenige Einrichtung relevant, die ihn dann als Fall übernimmt. So jedenfalls war unser Denken.

Beim Sozialamt läuft das ganze unter Eingliederungshilfe.
Bine63 ist offline  
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Alt 11.05.2023, 00:45   #17
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
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Beiträge: 915
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Danke für deine Erklärung!


P.S.: Mein ambulantes BEW läuft auch unter Eingliederungshilfe
MurphysLaw ist offline  
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Alt 11.05.2023, 12:11   #18
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
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Beiträge: 114
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Zitat:
Zitat von Bine63 Beitrag anzeigen
Was hätte der Betreuer in diesem Moment tun können/müssen?
Zwar nur ein Teilaspekt, aber für mich pragmatisch einfach zu lösen:
Direkt ansprechen, dass Anonymität erwartet wurde.

Dann gibt es (zumindest theoretisch) die Möglichkeit, den Moment und damit auch die Zukunft zu klären.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
lupuss ist offline  
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Alt 12.05.2023, 13:07   #19
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
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Zitat:
Zitat von lupuss Beitrag anzeigen
Zwar nur ein Teilaspekt, aber für mich pragmatisch einfach zu lösen:
Direkt ansprechen, dass Anonymität erwartet wurde.
Klar habe ich das angesprochen, aber da kam nur eben "Entschuldigung! Das ist wohl ein Übermittlungsfehler."

Was bringt das? Und dem Betreuten nützt es gar nichts.
Auch wenn ich persönlich schon zufrieden bin, wenn sich heutzutage überhaupt noch jemand entschuldigt.

Vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen auch nicht. Hier die Antwort der Sozialarbeiterin vom SPD auf meine Frage:

"Über die Steuerungsrunde gibt es interne kurze schriftliche Fall-Beschreibungen vom Psychiatriekoordinator XXXXX an die Träger, die die Hilfe ausführen und zum Teil nicht im Steuerungsgremium anwesend sind. Diese Aufzeichnungen sind ausschließlich für den internen Gebrauch. Ich bitte um Verständnis. Ihr Sohn erhält ein Betreutes Einzelwohnen über den Träger XXXX mit der Hilfebedarfsgruppe 3 (2 Besuche pro Woche), das sind 5 Stunden pro Woche."

Da mir in der Vergangenheit Irrläufer mit solchen Fallaufzeichnungen zugesandt wurden, weiß ich auch welche Daten aufgezeichnet werden. Und da steht mehr als nur der Vorname. Soviel sei verraten.

Ich verstehe einfach nicht, dass die Anonymität einfach so übergangen wird, und aber es umgekehrt kein Recht auf Einsichtnahme geben soll. Knapp 15 Leute kennen den "Fall", aber nur einer braucht die Daten.

Ich vermute, dass das Problem der Hilfeeinrichtungen darin besteht, dass sie gegenüber dem übergeordneten Stellen (Fördergelder von Staat oder Stiftungen) ihre Tätigkeiten nachweisen müssen. Also jede Fallbesprechung nimmt Zeit in Anspruch und Zeit ist Geld.
Aber muss das so persönlich werden? Das kann doch wie in Studien auch anonymisiert werden und nur die Hilfeeinrichtung, die den Fall dann übernimmt, erhält die persönlichen Daten.

Aber das nur am Rande.
Bine63 ist offline  
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aufenthalt, aufenthaltsbestimmung, betreutes wohnen, gesundheitsfürsorge, gutachten

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