Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss zur Betreuung und gleichzeitiger Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
wegen Bettgitter wäre wichtig zu wissen wer ihn pflegt.
In der häuslichen / familiären Pflege ist meines Wissens u. U. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
31.12.2020, 11:39 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
|
Beschluß......
wegen Bettgitter wäre wichtig zu wissen wer ihn pflegt.
In der häuslichen / familiären Pflege ist meines Wissens u. U. keine Genehmigung zur Anbringung von Bettgittern erforderlich. Hausarztbestätigung dürfte genügen - oder ? Gruss Motzerella |
31.12.2020, 12:09 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
|
Hallo motzerella,
er kommt nächste Woche in ein Pflegeheim. Das hatte ich in meinem vorherigen Beitrag ja schon erwähnt. Daher habe ich den Antrag heute gleich mal per Fax gestellt. LG Silvia |
01.01.2021, 12:25 | #13 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
|
Kommt da keine Alternative in Frage, z.B. ein Niederflurbett? Freiheitsentziehende Maßnahmen sollten ja immer nur das letzte Mittel sein.
|
01.01.2021, 17:55 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
|
Bettgitter
Hallo, FFB
Du hast Recht, in diesem Fall wäre Bettgitter am Pflegebett nicht gute Idee - da könnte er noch eher und höher stürzen. Matratze vors Bett oder absenkbares Bett wären besser. Gruss Motzerella |
24.02.2021, 18:37 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
|
Hier noch zur Info, mein Betreuter hat nun ein Niederflurbett, damit hat sich das mit Bettgitter erledigt und ich konnte den Antrag zurück nehmen :-) Die besser Lösung auf jeden Fall...
Grüße Silvia |
Lesezeichen |
|
|