Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss ein Betreuer unterstützen gegen das Verfahren? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
muss ich als Betreuer meinen B. unterstützen, wenn er gegen die Unterbringung und gegen die Betreuug klagen möchte?
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20.04.2021, 18:43 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Muss ein Betreuer unterstützen gegen das Verfahren?
Hallo,
muss ich als Betreuer meinen B. unterstützen, wenn er gegen die Unterbringung und gegen die Betreuug klagen möchte? Unterstützen im Sinne von, Briefe schreiben... RA finden... ggf. das letzte Gutachten überprüfen lassen? |
20.04.2021, 19:13 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Bzgl. des Widerspruches gegen die Unterbringung kann sich der Betreute an den Verfahrenspfleger wenden. Auch dafür ist dieser da. Bei Anträgen gegen die Betreuung selber sollten m.E. die Betreuten Eigeninitiative zeigen. Sie wollen ja ihre Angelegenheiten ohne Betreuung regeln. Da halte ich es für das Mindeste, wenn sie den Widerspruch gegen die Betreuung auch selber betreiben. Wie wollen sie ihre Dinge selber regeln, wenn sie selbst das nicht können? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
21.04.2021, 18:50 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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In beiden Fällen mache ich das. Das finde ich nur fair und nehme es nicht persönlich.
Ich spendiere sogar die Briefmarke noch wenn mich einer loswerden will.
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21.04.2021, 21:51 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Zitat:
Na, du erwartest aber auch gar keinen Ehrgeiz bei deinen Leuten. Das mache ich bestenfalls, wenn ich einen fürchterlichen Stinkstiefel sonst nicht los würde... MfG Imre
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22.04.2021, 04:22 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn einer mit mir nicht klarkommen kann ist das für mich nicht ehrenrührig und ich empfinde es weder als "Schande", noch halte ich mich deswegen für einen schlechten Betreuer noch sonst was. So ist das Leben. Ich muss auch nicht als beleidigte Leberwurst reagieren so im Stil von: was, du willst mich nicht, dann sie doch zu wie du ohne mich zurecht kommst. *grusel* Der Eindruck könnte dabei entstehen. Das Gesetz sieht ausdrücklich einen Betreuerwechsel vor wenn zwei nicht oder nur schlecht miteinander klar kommen. Also wird das auch emotionsfrei genutzt. So gesehen ist es das gute Recht der Leute und dafür bin ich zuständig, für nichts sonst. Ich bin schliesslich Profi und muss nicht alles was auf der Welt vorkommt auf mich beziehen.
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24.04.2021, 20:36 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Hallo Michaela,
das hat aber mit der Ausgangsfrage nichts zu tun. Der Betreute möchte gegen die Betreuung und die Unterbringung vorgehen. Von einem Betreuerwechsel war nicht die Rede gewesen. (Hier finde ich deine Haltung professionell!) Es wäre ein bisschen bescheuert, wenn die Betreuerin den Betreuten GEGEN die Unterbringung unterstützen würde, oder? Schließlich hat sie diese als Betreuerin ja selbst angeregt.. oder wer sonst? Den Hinweis auf den Verfahrenspfleger finde ich also völlig korrekt, auch, dass eine Betreuerin sagt: ich sehe Sie gefährdet, deshalb habe ich das Gericht informiert. Wenn ich mich täusche, fein - überzeugen Sie mich. Zur Aufhebung der Betreuung sollte der Betreute in der Tat selbst aktiv werden. Es muss ja kein formvollendetes Schreiben sein; ich erlebe oft, dass Betreute das auf einen "Käszettel" schreiben oder gleich zum Gericht gehen und sagen: ich will die Betreuung nicht mehr. Und dann wird halt geprüft, Behörde, Gutachten etc., das volle Programm. |
24.04.2021, 21:37 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Falls kein Verfahrenspflger bestellt ist sieht meine Unterstützung so aus, dass ich im Fall einer Unterbringung beim Schreiben und Weiterleiten an das Gericht natürlich behilflich bin. Meine Stellungnahme muss ja sowieso dazu abgegeben werden. Nochmal, die Aufhebung der Betreuung zu beantragen ist das Recht desjenigen. Ich bin gerne behilflich damit es schon alleine nicht am "Käszettel" scheitert. Letztlich ist es egal- der eine macht es so, der andere so.
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26.04.2021, 19:51 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 218
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Zitat:
Ich bin eine Vertreterin von: "Der einzige Beweis für das Können ist das Tun." (M. v. Ebner-Eschenbach) Meiner Erfahrung nach ist es den meisten Betr. möglich, ihren Unwillen über die Betreuung ans AG zu transportieren. Das Schwierige ist erst, "wieder ohne Krücke zu laufen" |
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