Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit der Polizei im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe mir jetzt ausgiebig alle Kommentare durchgelesen und möchte meine Praxis mit Euch auch teilen.
Nach meiner Dienstzeit bin ...
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23.06.2021, 11:31 | #11 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 25
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Außerhalb meiner Dienstzeit nicht erreichbar
Ich habe mir jetzt ausgiebig alle Kommentare durchgelesen und möchte meine Praxis mit Euch auch teilen.
Nach meiner Dienstzeit bin ich prinzipiell für Niemanden zu erreichen. Das Diensthandy wird ausgeschaltet( und das mit sehr ruhigem Gewissen) und bei nächstem Dienstbeginn erst wieder eingeschaltet. Mit der Polizei hatte ich im letzten Jahr interessante Gespräche, die mir im Gedächtnis geblieben sind. Das erste Telefongespräch wurde vom örtlichen Revier begonnen mit dem Hinweis, dass ein Betreuter von mir nach Hause gefahren wurde und sie jetzt eine Telefonnummer von mir bräuchten, unter der ich auch nachts erreichbar wäre. O-Ton vom Polizisten:" Sie wissen ja, dass sie(die Betreuten, die eine beginnende leichte Demenz entwickeln) gerne nachts aktiv sind und auf der Straße aufgelesen werden. Dann können sie Herrn D. nach Hause bringen und alle sind glücklich." Dieser Polizist war tatsächlich davon ausgegangen, dass ich ihm meine Privatsphäre anvertraue . Und natürlich habe ich keine Nummer rausgerückt. Damit war das Gespräch beendet. Einige Tage später rief die übergeordnete Dienststelle aus einer anderen Stadt bei mir an und teilte mir mit, dass sie(Polizei) vom Revier in Kenntnis gesetzt wurden, dass ich meine Privatnummer nicht gegeben hätte und wollte jetzt tatsächlich wissen, warum ich das nicht gemacht hatte. Allen Ernstes sollte ich mich für meine Privatsphäre rechtfertigen, was ich nicht tat... Denn die Polizei weiß definitiv, dass wir unsere Privatnr. nicht sagen müssen. Das Einzige, was ich darauf dann noch antwortete, war: er möchte mir den Paragraphen zeigen, in dem die Herausgabe geregelt ist... Das Gespräch war dann sehr schnell beendet. Ansonsten gibt 1 Betreuten, bei dem ich die große Ausnahme gemacht habe mit der privaten Nummer. Denn er steht auf der Herztransplantationsliste auf der Hochdringlichkeitsstufe. |
23.06.2021, 11:42 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich finde es sehr aufschlussreich, wie die Zusammenarbeit in anderen Bundesländern funktioniert.
Es soll im Rahmen eines (Online-)Treffens heute mit der Polizei über die Zusammenarbeit gesprochen werden. Die Polizei scheint teilweise nicht sehr überzeugt von der Arbeit der rechtlichen Betreuer zu sein. Das zumindest wird durch das - ich nenne es mal - Positionspapier der Polizei suggeriert, das die Polizei an die BB herangetragen hat. Insofern finde ich den heutigen Austausch sehr wichtig und hoffe, dass auf beiden Seiten etwas mehr Verständnis hergestellt werden kann. Ich möchte das Papier nun nicht 1zu1 hier wiedergeben, daher habe ich meine Fragen auch nur allgemein gestellt. Zitat:
Grundsätzlich können mich gerne alle versuchen am Wochenende zu erreichen. Ich habe meine Handynummer auf meiner Visitenkarte stehen. Das Handy ist nicht ausgeschaltet. Ab und zu schaue ich drauf. Zwischenzeitlich hatte ich sogar private Sim und geschäftliche Sim in einem Handy. Das habe ich aber erst vor kurzem geändert. Mir ist es wichtig, dass ich Bescheid weiß, wenn etwas ist. Ich höre dann auch den AB ab und entscheide dann, ob ich reagiere. Wenn ein Heim mitteilt, dass die Betreute nun noch Shampoo benötigt (ja, das ist tatsächlich schon passsiert), rufe ich nicht zurück. Wenn ein Betreuter anruft und sagt, ich müsse ihn doch mal von A nach B fahren, weil sein Geld alle ist, dann rufe ich nicht zurück (Ja, auch das ist schon passiert). Wenn ein Krankenhaus anruft, dann rufe ich zurück, wenn es notwendig ist. Ich muss aber dazu sagen, dass ich das sehr zurückhaltend tue. Wie hier schon geschrieben wurde, alles kann auch ohne mich laufen. Und bei Betreuten ist es wichtig, dass Grenzen eingehalten werden. Die darf ich selbst nicht aufweichen, indem ich am Wochenende auch ans Telefon gehe. Alles nach meinem Gusto am Wochenende und abends ab 19 uhr. Na gut. Jetzt bin ich ein wenig abgeschweift Bei der Polizei würde ich das wohl genau so handhaben. Wenn ich sehe, dass sie angerufen hat (erkennt man ja an der Nummer), rufe ich zurück, wenn es wichtig ist. Wenn ich am Wochenende nicht auf das Telefon geachtet habe, dann ist das eben so. Ich setze mich da selbst nicht unter Druck. Meine private Rufnummer würde ich nicht rausgeben. Weder an Betreute noch an die Polizei. Und wenn die Polizei mit Blaulicht vor meiner Tür stünde, dann dürfte sie gerne Schadensbegrenzung betreiben und meinen Kindern und Nachbarn erklären, dass ihre Eltern keine Schwerverbrecher sind (mal überzogen gedacht). |
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23.06.2021, 20:46 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin
Wenn Polizei, Gericht und BetreuerInnen regelmäßige Treffen haben, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu verbessern, dann finde ich das richig gut. Jedenfalls dann, wenn sich alle als Gesprächspartner verstehen und keine der Gruppen meint in Befehlsgeber und Befehlsnehmer unterscheiden zu müssen. Dass die Polizei bisher nicht so gute Erfahrungen mit den BetreuerInnen gemacht hat, finde ich nicht verwunderlich. In Bremen wurden über lange Jahre hinweg ausschließlich Rechtsanwält*Innen zu vom Betreuungsgericht (ok, damals noch passender : Vormungschaftsgericht) akzeptiert. Als Pädagoge von Haus aus hatte man dort keine Chance an Betreuungen zu kommen. Meine Erfahrungen mit RA-Betreuungen aus Bremen sind ebenfalls miserabel. Zumindest bei den Betreuungen, die vorher wohl eher nebenbei in Anwaltskanzleien geführt wurden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.06.2021, 22:01 | #14 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das hört sich nach einem Bericht aus grauester Vorzeit, also gut 20 Jahre her, an. Das die Polizei heute darauf rekurieren könnte halte ich für recht unwahrscheinlich. Ich wäre eher mal gespannnt auf die "Beschwerden" oder Bedenken Zitat:
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23.06.2021, 22:25 | #15 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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23.06.2021, 22:44 | #16 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Zitat:
"Nein, das ist kein Schreibfehler. Das Auto wurde vor 10 Jahren gestohlen und ich möchte jetzt erst die Anzeige aufgeben." (Die Mutter vom B. war ganz verzweifelt, weil sie die ganze Zeit noch Steuern und Versicherung zahlt für ein Auto, dass es schon lange nicht mehr gibt. Man kann es aber nur abmelden mit den Nummernschildern oder eben der Anzeige. B., Halter des Fahrzeuges, hatte aber gewisse Schwellenängste.) "Ja und wieso ist er denn nicht einfach zu uns gekommen. - Wie? - Wer hat denn Angst vor der Polizei? Was für einen Grund könnte es da denn geben?, hihi." Die Versicherung hatte - in Kenntnis der Situation - übrigens kein Problem damit, die Jahre weiterhin Prämien für Teilkasko zu kassieren. |
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24.06.2021, 07:29 | #17 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Ich finde bei diesen Punkten nichts, was besprochen werden muss, oder auch sollte. Der Betreuer ist nicht berechtgt, Amtshilfegesuch zu stellen, dass wird ausschließlich durch die Betreuungsstelle geregelt und ist meiner Auffassung nach auch völlig in ordnung. Wir sind keine Richter, Behörden, oder sonst welches Organ. Ich beantrage eine Unterbringung, wenn es einen Beschluss gibt, dann wird die Betreuungsstelle informiert, ich ruf zum Termin nen RTW oder vergleichbares und den Rest mit der Polizeit etc, macht die Behörde. Absolut gut so. In den meisten Fällen läuft es ja auch nicht nach so einem "Schulungsplan" ab. da besteht ne selbst oder Fremdgefärdung, dass Ordnungsamt kommt, und ab geht die Fahrt dann per PsychKG da hat der Betreuer als solches ja garnichts mit zu tun. |
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24.06.2021, 07:40 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das du evtl. eine solche Situation noch nicht hattest, heisst nicht das es sie nicht gibt. Im Abwarten besteht dann keine Lösung.
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24.06.2021, 08:03 | #19 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
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Zitat:
Als erstes wird sortiert, was für eine Gefahr ist es denn... eine selbst - oder eine Fremdgefärdung und danach richtet sich die entsprechende Handlung, in Anlehnung an die gesetzlichen Grundlagen. In der Regel wird die Polizei gerufen 110 und die können dann das Ordnungsamt hinzuziehen und einen PsychKG einleiten. Wenn ich notfallmäßig eine Unterbringung veranlasse, die Notwendigkeit als solches aber nicht besteht ( Oder bestätigt wird ) , dann habe ich eine Freiheitsberaubung begangen. Das sollte jedem Betreuer bekannt sein und deshalb ist es vom Grundasatz her immer sinnvoll die entsprechenden Behörden dazu einzuschalten. |
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24.06.2021, 08:11 | #20 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist alles schon klar.
Bei berechtiger Gefahr im Verzug sollte der Betreuer dennoch handeln, das zuständige Revier informieren und die Wohnung z.B. unverzüglich öffnen lassen. Die Möglichkeit eine Unterbringung mündlich auszusprechen und umsetzen zu lassen gibt es nicht umsonst. Bis der Umweg über das PsychKG eingeschlagen wird könnte der derjenige schon verstorben sein.
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