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MGleiss 02.08.2021 06:22

Betreuerin Entlassen wg. Unterbringungen (Vertrauen)
 
Hallo Zusammen,

einer meiner Betreuten wünscht die Entlassung meiner Person als Betreuerin, da er kein Vertrauen mehr in meine Person hat. Aufgrund der paranoiden Schizophrenie mit Eigengefährdung musste ich den Betroffenen bereits dreimal unterbringen lassen. Die Betreuung habe ich von einem Vorbetreuer übernommen, auch dieser wurde entlassen weil kein Vertrauen aufgrund der Unterbringen bestand.

In einer anderen Sache habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt. Auch in dieser Sache hat der Betroffene die Entlassung meiner Person beantragt. Es bestehe auch hier kein Vertrauen in meine Person.

Das Gericht beabsichtigt mich in beiden Fällen zu entlassen und einen neuen Betreuer einzusetzen. Ich bin damit nicht einverstanden und müsste nun immer damit rechnen, dass ich bei Unterbringungen entlassen werden könnte. Unterbringungen und Einwilligungsvorbehalt waren korrekt und wurden vom Gericht auch beschlossen/genehmigt.

Was kann man denn da tun?

LG
Maren

michaela mohr 02.08.2021 09:31

Zitat:

Ich bin damit nicht einverstanden und müsste nun immer damit rechnen, dass ich bei Unterbringungen entlassen werden könnte.
Wenn dein Kunde bei Gericht einen Betreuerwechsel beantragt hat dann wirst du dazu zur Stellungnahme aufgefordert.
Wie sah deine Stellungnahme zum Entlassungswunsch aus?
Wie ist die Stellungnahme der Betreuungsbehörde dazu ausgefallen?

Mangelndes Vertrauen schreibt sich leicht und einfach mal so hin und ist dewegen bei machen Betreuten als "Argument" sehr gebräuchlich.
Es liegt hier am Betreuer dies zu entkräften.

Aus diesem Grund rate ich immer dazu sich in der Darstellung der Betreuuung nicht nur auf den Jahresbericht zurückzuziehen sondern immer wieder auch kleinere Problemlagen zwischenzeitlich mittels einer Sachstandsmeldung bekannt zu geben. Wenn das Gericht keine näheren Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich bei dem angeblich "zerrüttetem Vertrauensverhältnissen" um eine Schutzbehauptung handelt steht Aussage gegen Aussage.

Zitat:

auch dieser wurde entlassen weil kein Vertrauen aufgrund der Unterbringen bestand.
Das stimmt natürlich bedenklich und hört sich erst mal nach "Betreuerhopping" an. Auch hier noch einmal meine Frage, was sagt die Betreuungsbehörde dazu? Wird das dort ähnlich gesehen?

Zitat:

Was kann man denn da tun?
Ich suche regelhaft ausführliche Gespräche nach der Unterbringung über die Gründe der ehemaligen Unterbringung. Das ist nichts was einfach so- in meinen Augen- unerledigt im Raum stehen bleibt. Das ist fester Bestandteil meiner Arbeit. Genau wie eine deutliche Aufklärung zu Beginn jeder Betreuung im Stil von: was passiert, wann? Z.B. explizit, an welcher Stelle ich mich genötigt sehen würde eine Unterbringung zu beantragen. Keine 100% Methode aber in der Rückschau ziemlich erfolgreich.

Zitat:

Unterbringungen und Einwilligungsvorbehalt waren korrekt und wurden vom Gericht auch beschlossen/genehmigt.
Im Zusammenhang mit deiner Eingangsfrage ist das unwesentlich. Wenn die formalen Voraussetzungen vorlagen ist das selbstverständlich.
Bei deinem Problem geht es um das persönliche Verhältnis zu deinem Betreuten, und hier lautet die Überschrift wie du auch richtig geschrieben hast: Vertrauen.

Schnieder 02.08.2021 10:19

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 135828)
Bei deinem Problem geht es um das persönliche Verhältnis zu deinem Betreuten, und hier lautet die Überschrift wie du auch richtig geschrieben hast: Vertrauen.

Dieser Auffassung kann ich mich nicht anschließen.

Die Diagnose der zu Betreuenden lautet: paranoide Schizophrenie.

Da ich davon ausgehe, dass die Diagnose korrekt ist, handelt es sich hier nicht um ein Problem, das mit fehlendem "Vertrauen" zutreffend beschrieben ist, die Probleme würde ich hier eher als krankheitsbedingt ansehen.

Die Fragestellerin sollte in ihrer Stellungnahme die Krankheitssymptome konkret darstellen und darauf hinweisen, dass ein Betreuerwechsel keine Lösung darstellt, jede andere Betreuerin wird das gleiche Problem haben.

Sollte das Amtsgericht den Betreuerwechsel für notwendig ansehen, hat man die Möglichkeit, beim Landgericht Beschwerde einzulegen.

HorstD 02.08.2021 10:21

Zur Ergänzung: gegen den Betreuerwechsel kann man als entlassener Betreuer noch (im eigenen Namen, also im Eigeninteresse, nicht mehr im Namen des Betreuten), Beschwerde einlegen: https://lexetius.com/2015,1199

MGleiss 02.08.2021 10:27

Vielen Dank für deine Antwort.

Bisher hat das Gericht für beide Seiten eine Stellungsnahme angefordert. Hierzu habe ich 6 Wochen Zeit. Die Betreuungsbehörde ist noch nicht eingeschalten.

Ich möchte dem Betreuten natürlich auch nicht im Wege stehen. Der Betreute sieht auch nur das Thema Unterbringung und nicht die anderen positiven Aspekte die wir bisher erreicht haben (neue Versorgung, eigene Wohnung, Schuldenregulierung).

Ich werde meine Stellungnahme entsprechend verfassen und Danke Dir sehr.

michaela mohr 02.08.2021 12:09

Zitat:

Die Diagnose der zu Betreuenden lautet: paranoide Schizophrenie.
Diese Diagnose haben mindesten ein guter Drittel meiner Klienten und die persönlichen Ausformungen dieses Krankheitsbildes differenzieren gewaltig.
Deinem Beitrag nach bzw. dessen Quintessenz nach könnte einer Beschwerde des jeweiligen Betroffenen nie nachgegangen werden befürchte ich. (Etwas überspitzt ausgedrückt)
Das kann`s auch nicht sein.

Bei Beschwerden begebe ich mich grundsätzlich nicht in Bereiche die originär nicht meine sind sondern bleibe hübsch fein bei meinen wie man immer so schön sagt.

Zitat:

Der Betreute sieht auch nur das Thema Unterbringung und nicht die anderen positiven Aspekte die wir bisher erreicht haben (neue Versorgung, eigene Wohnung, Schuldenregulierung).
@MGleiss, suche doch vielleicht noch einmal das Gespräch wegen dieser Beschwerde mit deinem Kunden. Vielleicht lässt sich dadurch auch etwas klären. Den passenden Gesprächsanlass hast du ja.

Leuchtturm-H 02.08.2021 13:54

Moin,

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 135828)
Aus diesem Grund rate ich immer dazu sich in der Darstellung der Betreuuung nicht nur auf den Jahresbericht zurückzuziehen sondern immer wieder auch kleinere Problemlagen zwischenzeitlich mittels einer Sachstandsmeldung bekannt zu geben. Wenn das Gericht keine näheren Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich bei dem angeblich "zerrüttetem Vertrauensverhältnissen" um eine Schutzbehauptung handelt steht Aussage gegen Aussage.

:a040: Ich kann mich nur anschliessen. :a040:

Das erspart eine Menge Ärger und Arbeit.

Der Leuchtturm


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