Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin Entlassen wg. Unterbringungen (Vertrauen) im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
einer meiner Betreuten wünscht die Entlassung meiner Person als Betreuerin, da er kein Vertrauen mehr in meine Person ...
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02.08.2021, 07:22 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Betreuerin Entlassen wg. Unterbringungen (Vertrauen)
Hallo Zusammen,
einer meiner Betreuten wünscht die Entlassung meiner Person als Betreuerin, da er kein Vertrauen mehr in meine Person hat. Aufgrund der paranoiden Schizophrenie mit Eigengefährdung musste ich den Betroffenen bereits dreimal unterbringen lassen. Die Betreuung habe ich von einem Vorbetreuer übernommen, auch dieser wurde entlassen weil kein Vertrauen aufgrund der Unterbringen bestand. In einer anderen Sache habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt. Auch in dieser Sache hat der Betroffene die Entlassung meiner Person beantragt. Es bestehe auch hier kein Vertrauen in meine Person. Das Gericht beabsichtigt mich in beiden Fällen zu entlassen und einen neuen Betreuer einzusetzen. Ich bin damit nicht einverstanden und müsste nun immer damit rechnen, dass ich bei Unterbringungen entlassen werden könnte. Unterbringungen und Einwilligungsvorbehalt waren korrekt und wurden vom Gericht auch beschlossen/genehmigt. Was kann man denn da tun? LG Maren |
02.08.2021, 10:31 | #2 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie sah deine Stellungnahme zum Entlassungswunsch aus? Wie ist die Stellungnahme der Betreuungsbehörde dazu ausgefallen? Mangelndes Vertrauen schreibt sich leicht und einfach mal so hin und ist dewegen bei machen Betreuten als "Argument" sehr gebräuchlich. Es liegt hier am Betreuer dies zu entkräften. Aus diesem Grund rate ich immer dazu sich in der Darstellung der Betreuuung nicht nur auf den Jahresbericht zurückzuziehen sondern immer wieder auch kleinere Problemlagen zwischenzeitlich mittels einer Sachstandsmeldung bekannt zu geben. Wenn das Gericht keine näheren Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich bei dem angeblich "zerrüttetem Vertrauensverhältnissen" um eine Schutzbehauptung handelt steht Aussage gegen Aussage. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bei deinem Problem geht es um das persönliche Verhältnis zu deinem Betreuten, und hier lautet die Überschrift wie du auch richtig geschrieben hast: Vertrauen.
__________________
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02.08.2021, 11:19 | #3 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Die Diagnose der zu Betreuenden lautet: paranoide Schizophrenie. Da ich davon ausgehe, dass die Diagnose korrekt ist, handelt es sich hier nicht um ein Problem, das mit fehlendem "Vertrauen" zutreffend beschrieben ist, die Probleme würde ich hier eher als krankheitsbedingt ansehen. Die Fragestellerin sollte in ihrer Stellungnahme die Krankheitssymptome konkret darstellen und darauf hinweisen, dass ein Betreuerwechsel keine Lösung darstellt, jede andere Betreuerin wird das gleiche Problem haben. Sollte das Amtsgericht den Betreuerwechsel für notwendig ansehen, hat man die Möglichkeit, beim Landgericht Beschwerde einzulegen. |
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02.08.2021, 11:21 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Zur Ergänzung: gegen den Betreuerwechsel kann man als entlassener Betreuer noch (im eigenen Namen, also im Eigeninteresse, nicht mehr im Namen des Betreuten), Beschwerde einlegen: https://lexetius.com/2015,1199
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.08.2021, 11:27 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Vielen Dank für deine Antwort.
Bisher hat das Gericht für beide Seiten eine Stellungsnahme angefordert. Hierzu habe ich 6 Wochen Zeit. Die Betreuungsbehörde ist noch nicht eingeschalten. Ich möchte dem Betreuten natürlich auch nicht im Wege stehen. Der Betreute sieht auch nur das Thema Unterbringung und nicht die anderen positiven Aspekte die wir bisher erreicht haben (neue Versorgung, eigene Wohnung, Schuldenregulierung). Ich werde meine Stellungnahme entsprechend verfassen und Danke Dir sehr. |
02.08.2021, 13:09 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Deinem Beitrag nach bzw. dessen Quintessenz nach könnte einer Beschwerde des jeweiligen Betroffenen nie nachgegangen werden befürchte ich. (Etwas überspitzt ausgedrückt) Das kann`s auch nicht sein. Bei Beschwerden begebe ich mich grundsätzlich nicht in Bereiche die originär nicht meine sind sondern bleibe hübsch fein bei meinen wie man immer so schön sagt. Zitat:
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02.08.2021, 14:54 | #7 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 685
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Moin,
Zitat:
Das erspart eine Menge Ärger und Arbeit. Der Leuchtturm |
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