Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschlossene Unterbringung ohne Gutachten möglich? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
ich möchte meine B. früh wie möglich geschlossen unterbringen lassen, weil;
neulich habe ich erfahren, dass ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 199
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Hallo in die Runde,
ich möchte meine B. früh wie möglich geschlossen unterbringen lassen, weil; neulich habe ich erfahren, dass meine Betreute (Rentnerin-in ihrer Wohnung) sich irgendwie verletzt und geblutet hat, und beim Nachbar um Hilfe gebeten hat, weil sie völlig verwirrt war. Der Nachbar rief dann den Krankenwagen an. Laut der B. wurde Sie im KH behandelt, und nach Hause gebracht. (Ich vermute, dass die B. ein Aufenthalt im KH nicht gewollt hat). Danach habe ich die B. besucht. Sie sagte, dass es sich um eine kleine Wunde handelte. Der Nachbar sagt, dass es nicht sein kann, weil die Wände des Treppenhauses mit Blutflecken versehen waren. Ich weiß, dass eine Unterbringung erst nach einem Gutachten möglich ist. Ich wollte in die Runde fragen, ob es dafür Ausnahmen gibt? PS: Noch kein PG vorhanden! Danke |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 16.09.2021
Ort: Bayern
Beiträge: 10
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Nur bei Gefahr in Verzug kannst du sie einweisen und musst die Genehmigung nachreichen.
Ich sehe aus deinem Schreiben heraus keinen Anhalt für eine akute Zwangseinweisung
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Herzliche Grüße Doro 🙃 PS : Gemeinsam geht mehr |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Wo soll denn da ein Unterbringungsgrund nach § 1906 Abs. 1 BGB sein? Offenbar eine Sturzverletzung. Und die nötige ambulante Versorgung scheint ja gelaufen zu sein. Ist ähnliches denn schon öfter aufgetreten?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Als Erstes: schau dir bittte auf der Startseite den Hinweis "UMLAUTE" einmal an und zweitens bitte auf die thematische Zuordnung achten
![]() Zitat:
Vielleicht beleuchtest du die persönliche Situation der Frau erst mal selbst etwas näher und konkreter und beantrags die Einstufung in einen Pflegegrad. Damit hättest du eine erste fachliche Einschätzung zur gesundheitlichen Situation der Dame gewonnen. Was steht denn im Entlasssbrief zu der evtl. Schwere der Verletzung? Wie soll die Weiterbehandlung aussehen? Für eine Unterbringung, und dann evtl noch wegen Gefahr im Verzug-denn das wäre für deine Frage eine Bedingung- gibt es (wie auch alle anderen schreiben)überhaupt keinen Anlass. (Was natürlich auch an den dürftigen Infos liegen könnte) Hier könntest du dich über die Voraussetzungen zu Unterbringungen schlau machen: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Unterbringung |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 199
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Herzlichen Dank für die Feedbacks.
nein, sowas kommt zum ersten Mal vor. Der Entlassungsbrief liegt mir noch nicht vor. |
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