Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme einer bald 18 jährigen… im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend Zusammen,
ich hatte eine Anhörung und soll zur Betreuerin bestellt werden. Betreute noch 17, Jugendamt ist drin. Sehr ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2021
Beiträge: 9
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Guten Abend Zusammen,
ich hatte eine Anhörung und soll zur Betreuerin bestellt werden. Betreute noch 17, Jugendamt ist drin. Sehr krasses Elternhaus; Betreute lebt in der einer Einrichtung und die Umgänge finden nur begleitend statt. Die Betreute wollte nicht, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme, da die eigentlich ab 18 zurück will. Der Richter sieht das anders und gibt an, dass ich dies bekomme und dass die Betreute zur Zeit nicht zurück kann- das heiße, dass ich bestimmen soll, wo sie wohnt, da eine Gefährdung vorliegt. Weiterhin wurde dann besprochen, dass die Umgänge so wie bisher fortgesetzt werden müssen- ich sag es mal ganz platt: so wie die Betreuerin das will! Meine Frage: was für eine rechtliche Grundlage habe ich, dass ich bestimmen kann, in welchem Umfang und wie die Umgänge stattzufinden haben? Ich sehe da keine.. Wobei ich auch eine sehr große Gefährdung sehe, sollte die Betreute alleine Besuche vornehmen..ich sehe gerade nur nicht, was ich machen könnte.. Danke für Eure Unterstützung! |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Was du nicht kannst, ist der Betreuten ähnlich wie einem Kind den Aufenthalt vorzuschreiben. Wenn die Betreute eigenmächtig das Heim verlässt um zu ihren Eltern zu gehen, wirst du ihr das nicht verbieten können. Anders wäre es, wenn der Besuch als solcher bereits zu Eigen- oder Fremdgefährdung führen würde - fände ich schwierig zu begründen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2021
Beiträge: 9
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danke erstmal für deine Antwort. Tatsächlich geht es in die Richtung von Eigengefährdung, da ein Elternteil selbst geistig beeinträchtigt ist und beispielsweise die Betreute aufgefordert hatte, Nacktbilder zu versenden. Oder auch zu Bekannten „nett“ zu sein. Die B. kann sich offensichtlich selbst nicht schützen…
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#4 | ||||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wie du das umsetzen kannst? Zitat:
Zitat:
Das, im Betr. Lex erwähnte, gehört an dieser Stelle wohl dazu: Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
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