Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung oder andere Lösungsvorschläge? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Fall in Zeiten von Corona ...
Betreuter ist paranoid schizophren. Es gab schon Unterbringungen (PsychKG und BGB) in der ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Ein Fall in Zeiten von Corona ...
Betreuter ist paranoid schizophren. Es gab schon Unterbringungen (PsychKG und BGB) in der Vergangenheit, aber meist begibt er sich selbst in die Klinik, wenn es ihm zu schlecht geht. Nun ist aber Corona Teil des Wahnsystems geworden ... Er hat Angst vor Corona, lehnt die Impfung ab, und auch Tests sind unmöglich. Er war in den letzten Wochen mehrmals in der Notaufnahme der Psychiatrie vorstellig, Dringender Behandlungsbedarf wurde gesehen, aber er verweigert den obligatorischen Test. Keine Eigen- oder Fremdgefährdung. Und geht wieder. Der Zustand wird aktuell immer schlimmer. Viele Rückzugsorte sind ihm verschlossen (3G). Er fährt gern Bus oder verbringt Zeit in der Bücherei. Geht nicht mehr. Seine Familie, die ihn zuletzt beherbergt hat, will ihn nicht mehr im Haus haben (Kinder, Oma, Corona und er ist nicht geimpft). Obdach geht nicht, weil er Angst hat, sich anzustecken. Mir fällt nichts mehr ein... Sollte ich in einen Antrag auf Unterbringung einen zwangsweisen Coronatest mit aufführen? Erfahrungsgemäß dauert es eine Weile, bis ein Gutachten oder Attest da ist und die Unterbringung erfolgen kann. Gleichzeitig eskaliert es gerade (aber nicht genug für PsychKG). Ich bitte um Brainstorming und Gruppenweisheit. Wo würdet ihr ansetzen? |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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Hat er einen ambulanten Psychiater, mit dem Du etwas deichseln könntest, zum Beispiel mit zusätzlicher Medikation erstmal die Ängste etwas zu dämpfen? Vielleicht nähme die Familie die Tabletten in Verwahrung und er könnte sie dort holen oder man würde sie ihm bringen. Kontakt scheint ja vorhanden zu sein.
Wenn es allerdings vorher zur Unterbringung kommt, wird die Klinik, wenn sie den Patienten schon aufnehmen muss, ihn wohl auch testen. Das wird dann schon irgendwie stattfinden. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Abgesehen von Flafluffs Vorschlag der hoffentlich umsetzbar weil gut ist frage ich mich gerade wie die Klinikbestimmungen in einem solchen Fall sind?
Zitat:
Dingender Behandlungsbedarf wird gesehen aber die Aufnahme verweigert weil er sich nicht testen lassen möchte? Das sich- nicht- testen- lassen- wollen ist doch erster Bestandteil der Erkrankung. Zitat:
Letztlich kommt es bei deiner Eingangsfrage auf deine und der Ärzte, Einschätzung der "verbalen Erreichbarkeit " des Kunden an. Falls er sich krankheitsbedingt gedanklich bereits ausserhalb einer halbwegs realen Welt bewegt wird wohl nichts anderes wie eine Unterbringung und Behandlung von Nutzen für ihn sein können. Es ist schon schrecklich wie gerade die vielen unterschiedlichen Corona Infos bei psychisch Kranken ihre Verarbeitung finden. |
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