Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietübernahme bei Haftstrafe im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe leider in der Suche nichts gefunden. Ein von mir ehrenamtlich betreuter Mann verbüßt derzeit eine 6 monatige ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.05.2021
Ort: Plauen
Beiträge: 3
|
Hallo, ich habe leider in der Suche nichts gefunden. Ein von mir ehrenamtlich betreuter Mann verbüßt derzeit eine 6 monatige Haftstrafe, kann man für diesen Zeitraum eine Mietübernahme beantragen und wenn ja, wo? Er hatte vorher gearbeitet, wurde aber bei Haftantritt fristlos gekündigt, ist also kein Fall für das Jobcenter.
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
|
Hallo Mirko, es gibt im Sozialhilferecht die Übernahmemöglichkeit (§ 67 SGB XII), siehe auch diesen Bericht: https://www.haufe.de/amp/sozialwesen...38_549194.html
Hier ist auch ein brauchbares Formular: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/...k_kdu_haft.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.05.2021
Ort: Plauen
Beiträge: 3
|
Vielen Dank. werde ich mal probieren.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| haft, kostenübernahme, miete |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|