Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung zur Heilbehandlung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
mein Betreuter sollte dringend zur Heilbehandlung untergebracht werden. Mir liegen allerdings nicht die Aufgabenkreise der Unterbringung (Aufenthaltsbestimmung) und ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 225
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Hallo Zusammen,
mein Betreuter sollte dringend zur Heilbehandlung untergebracht werden. Mir liegen allerdings nicht die Aufgabenkreise der Unterbringung (Aufenthaltsbestimmung) und Gesundheitssorge vor. Gibt es eine Möglichkeit den Antrag auf Unterbringung + gleichzeitig die Erweiterung um die o.g. Aufgabenkreise zu beantragen? Ich finde in der Betreuungslektüre leider nichts dazu. Getrennte Anträge ja, aber ich würde es gern zusammen machen damit keine große Zeit verloren geht. Weiss jemand Rat? Grüße Maren |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Wenn es dringend ist -> PsychKG.
Und ja, ich hatte letztens auch einen Antrag getellt, wo ich Erweiterung um Gesundheit + Aufenthalt gestellt habe und dann auch (im selben Schreiben) um Prüfung gebeten habe wg. Unterbringung. Der Gutachter wurde dann für beide Sachverhalte beauftragt. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn es schnell gehen soll/muss dann empfehle ich dir gleichzeitig
den Antrag auf Unterbringung mit entsprechendem ärztl. Attest + Antrag auf Erweiterung der AK`s mit ärztlichem Attest. Das Ganze- je nach Einschätzung der Sachlage als Eilantrag per Fax ans Gericht. Für einen Eilantrag- den muss man allerdings gut begründen können- sollte das für eine vorläufige gerichtliche Entscheidung ausreichend sein. |
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