Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterbringung zur Heilbehandlung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung zur Heilbehandlung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, mein Betreuter sollte dringend zur Heilbehandlung untergebracht werden. Mir liegen allerdings nicht die Aufgabenkreise der Unterbringung (Aufenthaltsbestimmung) und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 08.02.2022, 12:25   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 225
Standard Unterbringung zur Heilbehandlung

Hallo Zusammen,

mein Betreuter sollte dringend zur Heilbehandlung untergebracht werden. Mir liegen allerdings nicht die Aufgabenkreise der Unterbringung (Aufenthaltsbestimmung) und Gesundheitssorge vor.

Gibt es eine Möglichkeit den Antrag auf Unterbringung + gleichzeitig die Erweiterung um die o.g. Aufgabenkreise zu beantragen? Ich finde in der Betreuungslektüre leider nichts dazu. Getrennte Anträge ja, aber ich würde es gern zusammen machen damit keine große Zeit verloren geht.

Weiss jemand Rat?

Grüße
Maren
MGleiss ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2022, 13:51   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
Standard

Wenn es dringend ist -> PsychKG.


Und ja, ich hatte letztens auch einen Antrag getellt, wo ich Erweiterung um Gesundheit + Aufenthalt gestellt habe und dann auch (im selben Schreiben) um Prüfung gebeten habe wg. Unterbringung. Der Gutachter wurde dann für beide Sachverhalte beauftragt.
aprilapril ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2022, 15:27   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wenn es schnell gehen soll/muss dann empfehle ich dir gleichzeitig
den Antrag auf Unterbringung mit entsprechendem ärztl. Attest
+
Antrag auf Erweiterung der AK`s mit ärztlichem Attest.


Das Ganze- je nach Einschätzung der Sachlage als Eilantrag per Fax ans Gericht.
Für einen Eilantrag- den muss man allerdings gut begründen können- sollte das für eine vorläufige gerichtliche Entscheidung ausreichend sein.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40