Dies ist ein Beitrag zum Thema geschlossene Unterbringung / dauerhaftes abhauen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen/innen,
mein Betreuter ist seit dem 22.12.2021 nach §1906 Abs. 1 in einer geschlossenen Unterbringung. Es handelt sich ...
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12.03.2022, 18:48 | #1 |
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geschlossene Unterbringung / dauerhaftes abhauen
Hallo liebe Kollegen/innen,
mein Betreuter ist seit dem 22.12.2021 nach §1906 Abs. 1 in einer geschlossenen Unterbringung. Es handelt sich um ein Krankenhaus eines bekannten Trägers. Grund u.a. Psychosen mit Eigengefährdung. Er ist nun heute das sechste Mal aus dieser Unterbringung entflohen. Vor der Aufnahme in der Klinik war der Betreute beim Drogensccrening negativ. Während des Aufenthalts hat er mehrfach Cannabis konsumiert. Was sagt Ihr dazu? Gibt es Handlungsbedarf meinerseits? Was kann ich tun? Gruß |
12.03.2022, 19:06 | #2 | |||
Gesperrt
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
In Kliniken müssen z.B. sog. Erprobungen stattfinden, ausser jemand wäre absolut ersichtlich komplett durch den Wind. Es kommt jetzt drauf an ob du das für reine Nachlässigkeit oder Wurschtigkeit der Klinik hältst? Zitat:
bittest die Klinik jeweils dazu um eine schriftliche Stellungnahme zur Weiterleitung an das Gericht. Solche Rückmeldungen setzen dann öfter mal was in Bewegung. In beide Richtungen. Zitat:
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