Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter möchte nicht ins Pflegeheim im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum weiteren Prozedere. Mein Betreuter ist dement und eine pflegerische Versorgung in seinem Zuhause ist ...
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31.05.2022, 16:05 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 126
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Betreuter möchte nicht ins Pflegeheim
Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum weiteren Prozedere. Mein Betreuter ist dement und eine pflegerische Versorgung in seinem Zuhause ist nicht mehr gewährleistet. Er wurde auch schon orientierungslos außer Haus angetroffen. Ich möchte den Umzug in ein Pflegeheim veranlassen. Ich habe die Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung. Es ist zu erwarten, dass er freiwillig nicht in das Heim umziehen wird. Wie sind die weiteren Schritte? Für eure hilfreichen Ratschläge wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße Ruby |
31.05.2022, 17:25 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Zunächst: Wie weit ist die Demenz fortgeschritten? Wenn er aktuell noch in eigener Wohnung wohnt, ist sehr wahrscheinlich auch ein Gespräch möglich im Laufe dessen seine konkreten Ängste oder Befürchtungen bzgl. Umzug in ein Pflegeheim angesprochen und (idealerweise) ausgeräumt werden können.
Warum genau ist die Pflege nicht mehr gewährleistet? Wer pflegt (und wie viel)? Pflegegrad schon hoch genug? Könnte man eine Kurzzeitpflege anregen, als "Schnupperwochen" in einem guten Pflegeheim? Auch das kann allerlei Ängste und Befürchtungen ausräumen. Mit anderen Worten: Vor einer zwangsweisen "Verfrachtung" in ein Pflegeheim würde ich den Wünschen des Betroffenen versuchen zu folgen und nach Verbesserungsmöglichkeiten der aktuellen Pflegesituation suchen. Die Hürden für einen Umzug ins Pflegeheim gegen des expliziten Willen des Betroffenen sind (zu Recht) hoch. Der erste Schritt, wenn es denn soweit kommen sollte, ist wie bei anderen Unterbringungsmaßnahmen die ärztliche Einschätzung (Attest/Gutachten). Wenn der Betroffene sich sehr wehrt / Weglauftendenzen hat, kommt auch nur eine geschlossene Station in Betracht. Also Unterbringungsbeschluss etc. Das letztere sollte m. E. am Ende der Überlegungen stehen, nicht am Anfang. Aber ich kenne natürlich die Situation des dementen Herrn auch nicht im Detail. |
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