Dies ist ein Beitrag zum Thema Drohender Wohnungsverlust im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich würde schnellstmöglich einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen!
Die Sozialbehörden helfen oft auch bei aufgelaufenen Mietschulden.
Gem. § ...
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05.08.2022, 12:24 | #11 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 126
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Ich würde schnellstmöglich einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen!
Die Sozialbehörden helfen oft auch bei aufgelaufenen Mietschulden. Gem. § 22 Absatz 8 SGB II. kann das Jobcenter auch Schulden übernehmen, wenn der ALG-II-Empfänger Leistungen für Unterkunft und Heizung bekommt. Bei der Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gilt ähnliches: Nach § 36 Abs. 1 SGB XII kann das Sozialamt Mietschulden nur übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Schulden sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden. |
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