Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsähnliche Maßnahme durch Corona Schnelltest im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Tatsächlich hat der Richter, mit dem ich telefoniert hatte nicht meinen Antrag auf Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlungsgenehmigung zur Corona-Testung beschieden sondern ...
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27.09.2022, 11:12 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 126
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Tatsächlich hat der Richter, mit dem ich telefoniert hatte nicht meinen Antrag auf Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlungsgenehmigung zur Corona-Testung beschieden sondern ein anderer Richter. Mein Antrag wurde vollumfänglich abgewiesen!
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27.09.2022, 13:56 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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So ein Antrag ist ja auch abzuweisen...
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27.09.2022, 22:02 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 968
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Dann ist die Welt ja doch noch in Ordnung
Ich hätte hier keinen Antrag gestellt, Ruby, kann aber die anfängliche Verunsicherung naklar verstehen! Es mangelt ja beim (sehr) kurz andauernden Festhalten an einer richterlich genehmigungsfähigen Freiheitsentziehung als solcher. Es wäre allenfalls eine kurzzeitige Freiheitsbeschränkung, die einfachgesetzlich gerechtfertigt sein könnte, hier am ehesten durch § 34 StGB; vorliegend in Deinem Fall aber wohl kaum. Und der entgegenstehende natürliche Wille ist dann vorrangig zu beachten. Nix zu machen, würde ich meinen...Und das ist, jedenfalls grundsätzlich, auch gut so! Andererseits fragt das Heim in Deinem Fall zumindest nach, das finde ich gut! Ich befürchte, viele Heime tun das nicht und handeln einfach, sprich sie halten einfach mal kurz fest. Und das wird nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges (auch körperlicher) Eingriffe ohne Rechtfertigung sein. Ein großes Thema, das völlig im Dunkeln liegt... Viele Grüße von Florian |
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