Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterbringung Gesundheitsgefährdung Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung Gesundheitsgefährdung Wohnung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, folgender Sachverhalt: Betreuter sitzt in einer komplett vermüllten Wohnung, Gutachter bezüglich Erweiterung Betreuung Einwilligungsvorbehalt, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung schreibt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 27.10.2022, 10:10   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 397
Standard Unterbringung Gesundheitsgefährdung Wohnung

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt: Betreuter sitzt in einer komplett vermüllten Wohnung, Gutachter bezüglich Erweiterung Betreuung Einwilligungsvorbehalt, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung schreibt im Gutachten, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Nun war Anhörung mit dem Richter und der war auch von der Wohnung geschockt. Betreuter sieht das alles ganz anders und möchte nicht raus.
Wenn ich jetzt nen Antrag auf Unterbringung gem. §1906 BGB stelle, dann kriege ich zu 90% nen Anruf von der Psychiatrie mit den Worten: was soll der hier.
Wie geht Ihr mit solchen Sachverhalten um? Der muss aus der Wohnung raus, keine Frage. Sein Gesundheitszustand ist so schon schlecht.
Ich weiß aber auch, dass die Ärzte der Psychiatrie dann abblocken werden.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2022, 11:24   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wie wäre es damit, nicht gleich an Unterbringung zu denken sondern erst mal eine Messieberatung und vielleicht auch Unterstützung von dort zu suchen?

Vermüllt kann vieles sein... Zwang, Schlampigkeit, Hilflosigkeit oder sonst was.

Ich würde erst mal genaue Ursachenforschung betreiben und mich im Arbeitsplan daran orientieren.
Solange das Ordnungsamt eine Wohnung nicht für unbewohnbar erklärt ist das zwar unapetittlich aber noch kein Weltuntergang.
Gutachter und Richter sind manches einfach auch nicht gewohnt.

Du könntest vorsorglich beim Amt evtl. gleich die Kosten der Grundreinigung, Müllentsorgung, Neumöblierung usw. beantragen.

Die Psychiatrie ist keine Aufbewahrungsstelle.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2022, 14:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,931
Standard

Moin moin


Die Tipps von Michaela sind schon mal etwas.


Ich habe auch so einen Aspiranten, der seit Jahren in seiner Bude verwahrlost und mit Suizid droht, wenn er da raus soll.
Das geht mit Unterbringung gegen den Willen nicht so einfach.

Du wirst wahrscheinlich Geduld haben müssen.



Um aber eine langfristig tragbare Lösung vorzubereiten, Frage doch mal den PsychDienst wg. gemeinsamer Besuche an.

Falls es an dem psychiatrischen Kranenhaus in Deiner Nähe eine Institutsambulanz (heist bei uns: PIA) geben sollte, versuche ihn dort anzubinden. also auch Hausbesuche mit den dortigen MitarbeiterInnen.

Hier sieht es so aus, dass die MA der PIA so beeindruckt war, dass sie einen Bettplatz im Krankenhaus organisiert hat. Der Betreute hat heute zugesagt, dass er das Angebot wahrnimmt. Es klappt also hoffentlich...



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2022, 15:12   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,071
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

folgender Sachverhalt: Betreuter sitzt in einer komplett vermüllten Wohnung, Gutachter bezüglich Erweiterung Betreuung Einwilligungsvorbehalt, Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung schreibt im Gutachten, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Nun war Anhörung mit dem Richter und der war auch von der Wohnung geschockt. Betreuter sieht das alles ganz anders und möchte nicht raus.
Wenn ich jetzt nen Antrag auf Unterbringung gem. §1906 BGB stelle, dann kriege ich zu 90% nen Anruf von der Psychiatrie mit den Worten: was soll der hier.
Wie geht Ihr mit solchen Sachverhalten um? Der muss aus der Wohnung raus, keine Frage. Sein Gesundheitszustand ist so schon schlecht.
Ich weiß aber auch, dass die Ärzte der Psychiatrie dann abblocken werden.

Ich denke, dass du eher keinen Anruf der Psychiatrie erhalten würdest, da - soweit die hier genannten Infos - zwar eine Gesundheitsgefährdung, aber keine akute Eigengefährdung, sprich Lebensgefahr, vorliegt oder doch? Was seinen Gesundheitszustand angeht: ist er in ärztlicher Behandlung? Was würde er sagen, wenn du ihm vorschlägst, ihn im KH durchchecken zu lassen?....und dann könnte man weiter sehen. Und ja, auf jeden Fall umgehend den sozialpsychiatrischen Dienst um einen Besuch bitten
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2022, 16:27   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 397
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wie wäre es damit, nicht gleich an Unterbringung zu denken sondern erst mal eine Messieberatung und vielleicht auch Unterstützung von dort zu suchen?

Vermüllt kann vieles sein... Zwang, Schlampigkeit, Hilflosigkeit oder sonst was.

Ich würde erst mal genaue Ursachenforschung betreiben und mich im Arbeitsplan daran orientieren.
Solange das Ordnungsamt eine Wohnung nicht für unbewohnbar erklärt ist das zwar unapetittlich aber noch kein Weltuntergang.
Gutachter und Richter sind manches einfach auch nicht gewohnt.

Du könntest vorsorglich beim Amt evtl. gleich die Kosten der Grundreinigung, Müllentsorgung, Neumöblierung usw. beantragen.

Die Psychiatrie ist keine Aufbewahrungsstelle.

Laut aktuellem psychiatrischem Gutachten liegt eine Hirnanomalie vor. Dadurch ist eine freie Willensbildung nicht mehr möglich. Er sieht die Verwahrlosung nicht. Weiter lagert er Kilos von Feuerwerkskörpern in der Wohnung. Ich habe mit dem ABW gesprochen. Jahrelang wurde versucht, den Status in der Wohnung zu verbessern. Er weigert sich aber komplett, was zu verändern. Würde man die Wohnung säubern und wieder in Stand setzen lassen, dann würde es in drei Monaten wieder so aussehen, Aussage ABW. Durch seine schwere Erkrankung bräuchte er eigentlich eine Dauerpflege (Elephantiasis). Dazu noch ganz starkes Übergewicht.
Die Betreuung habe ich jetzt von einem Vorbetreuer übernommen.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40