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Wer darf ummelden ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer darf ummelden ? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin gesetzlicher Betreuer mit dem AK Aufenthaltsbestimmung für meine Mutter. Diese ist in jetzt in einem Pflegeheim in einer ...


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Alt 28.10.2022, 12:18   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
Standard Wer darf ummelden ?

Ich bin gesetzlicher Betreuer mit dem AK Aufenthaltsbestimmung für meine Mutter. Diese ist in jetzt in einem Pflegeheim in einer anderen Stadt als bisher.

Wie so oft kennt das Gesetz viele Ausnahmen wie auch hier beim Thema Ummeldung. Nach §32 BMG Absatz 1 besteht keine Verpflichtung zur Ummeldung/Anmeldung. Wir haben das mit dem Pflegeheim so kommuniziert, dass von uns keine Ummeldung gewünscht ist oder erfolgen wird.

Nun einige Wochen später erhalte ich einen Brief bzgl. Streichung aus dem Wählerverzeichnis - etwas was ja nur passieren kann wenn entweder über den neuen Aufenthaltsort rein informiert wurde oder eine Ummeldung erfolgte.

Beides erfolgte definitiv nicht über uns. Daher die Frage, wenn das Pflegeheim umgemeldet hat, darf es das überhaupt. Ich habe den AK Aufenthaltsbestimmung und dachte niemand sonst darf ?

Spräche auf jeden Fall nicht gerade für ein gutes Vertrauensverhältnis oder Kenntnis in der Gesetzeslage. Wie kann ich möglichst einfach den alten Zustand wieder herstellen.

Grüße und Danke schön

Glukose
Glukose ist offline  
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Alt 29.10.2022, 09:05   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Erstmal anders gefragt: warum war denn keine Ummeldung erwünscht? Es dürfte doch der Normalfall sein, dass man dort gemeldet ist, wo man tatsächlich wohnt. Und es wird doch wohl - allein aus finanziellen Gründen - in der Regel gar kein weiterer Wohnsitz zu erhalten sein. Wir sprechen hier doch wohl nicht von einer Kurzzeitpflege? Denn das scheint mir der Hintergrund dieser Ausnahmeregel zu sein. Oder anders gefragt: was versprechen Sie sich von der Nicht-Ummeldung? Gerade weil die Wahl erwähnt wurde: es gibt da normalerweise mobile Wahlvorstände, die die Heime besuchen. Wählen darf da aber nur, wer da auch gemeldet ist.
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Alt 29.10.2022, 21:41   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,224
Standard

Wer Wohnung + Pflegeheimplatz hat, muss sich nicht zum Pflegeheim mit dem Wohnsitz ummelden.

Sobald die Wohnung aufgegeben wird, muss man sich aber ummelden.

Wie ist das denn genau gelaufen?
Hat vielleicht ne Behörde Post zurück bekommen und dad Einwohnermeldeamt mit der Prüfung der Verhältnisse beauftragt?
Mächschen ist offline  
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Alt 31.10.2022, 16:21   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 14
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@Mächschen kann nicht sein, da der Paragrapgh ja vorraussetzt, dass die die Wohnung noch da ist - zudem wohnt ja auch mein Vater dort. Post kam also weiter normal an.


Hintergrund war bzgl. Ummeldung, weil wir die Post nicht umständlich umleiten müssen oder abwarten müssen, aber vor allem wg. dem Vermieter. Nicht das er dann auf die Idee kommt meine Mutter aus dem Vertrag zu streichen. Und in einer blöden Konstellation sie dann einen neuen teueren Mietvertrag/Wohnung an der Backe hat, wenn es ihr mal besser geht.



Der Hintergrund warum spielt ja hierfür keine Rolle. Auch nicht wie lange meine Mutter nicht in der Wohnung ist. Das Gesetz ist da ja eindeutig und nennt keine Zeitfristen im Zusammenhang mit Pflegeheimen und Ummeldung. Und vor allem lässt es mir die Wahl beim Ummelden.



Mittlerweile ist ja auch Zeit vergangen und ich hab rausgefunden was passiert ist. Pflegeheim dachte sich sie müssten sich um die Ummeldung meiner Mutter innerhalb von 2 Wochen kümmern und hat das auch ohne Rücksprache getan.


Nun lesen sich die Leute die Texte wohl nicht gründlich durch. Diese 2 Wochenfrist gilt nur wenn eine Meldepflicht besteht, was durch die gemeldete Inlandswohnung nicht der Fall ist. Selbst dann regelt der Betreuer mit AK Aufenthaltsbestimmung und nicht die Einrichtung.



Jetzt kann ich diesen Paragraphen scheinbar ausdrucken und zu nem Termin mitnehmen, weil anders wird's wohl nicht rückgängig werden. Ausdrucken, weil 9 von 10 Mitarbeitern beim Amt die Ausnahmen beim Meldegesetz nicht kennen. Wahrscheinlich gibt's auch Kosten, juhu !
Glukose ist offline  
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Alt 01.11.2022, 08:40   #5
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Nein, für die Ummeldung fallen keine Kosten an. Und auf das Mietverhältnis hat das ebenfalls keine Auswirkungen. Die Ummeldung ist eine reine behördliche Maßnahme, die mit Vertragsverhältnissen überhaupt nichts zu tun hat. Ändert im Endeffekt nur den Wahlbezirk. Auch die Postzustellung hat damit nichts zu tun.

Das Einzige, was man aus dem Umzug ableiten kann (nicht der Ummeldung), wäre eine Senkung von Mietnebenkosten, die nach Kopfzahl berechnet werden. Und falls Wohngeld bezogen wird, müsste der Umzug auch mitgeteilt werden.

Ansonsten hat das Heim den § 32 BMG wirklich falsch verstanden. Allerdings ist er auch ziemlich unübersichtlich formuliert.
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Alt 01.11.2022, 21:59   #6
Einsteiger
 
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Ort: Hessen
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Allem voran möchte ich mich für meinen vielleicht rauen Ton entschuldigen (zumindest gibt mir mein Beitrag nach ein paar Tagen Ruhe und durchlesen den Eindruck). Aber ich hoffe ihr habt ein wenig Verständnis, weil ich mich quasi bei den Ämtern bis nach "oben" durch telefonieren musste, bis ich jemanden fand der den §32 BMG überhaupt kannte bzw. verstand.

@HorstD das beruhight schon mal, falls es doch nicht so einfach rückgängig zu machen ist. Im Allgemeinen wollten wir in der Betreuung nur so viel verändern wie nötig und so wenig wie möglich.

Jetzt haben wir auch jemanden gefunden, der das rückabwickeln will und sich mit dem anderen Bürgeramt austauscht. Vorher war das:"Wir sind nicht zuständig, rufen sie die andere Behörde an."

Ich weiß also nicht was ich zukünftig Betroffenen raten kann, die unbedingt auf der alten Adresse gemeldet bleiben möchten. Wird in jedem Fall schwierig.
Glukose ist offline  
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Alt 02.11.2022, 08:10   #7
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Beiträge: 1,224
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Einfach den Fall per Fax oder Einschreiben mit Rechtsgrundlage schildern und um Rückabwicklung der Ummeldung bitten und um Erteilung einer Erweiterten Meldebescheinigung zur Vorlage bei einem Soziallleistungsträger, so kannst Du auch kontrollieren, dass alles richtig lief, denn es muss der Umzug zum Datum des ursprünglichen Einzugs in die Wohnung erfasst werden.

Wenn das nicht funktioniert, mit dem Chef des Bürgeramts sprechen, klagen sollte man nur im Notfall.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.11.2022, 09:23   #8
Moderator
 
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Beiträge: 5,714
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Wozu denn jetzt die „Rückabwicklung“? Nur wegen des Grundsatzes „ich hatte aber Recht“? Ich habe doch beschrieben, dass die Ummeldung für Niemanden Nachteile mit sich bringt. Und ja, man hätte hier nicht ummelden müssen, aber die Ummeldung als solche war doch korrekt? Der Betreute lebt doch dort, oder? Was soll dieser Nebenkriegsschauplatz?
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Alt 02.11.2022, 19:27   #9
Stammgast
 
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die Ummeldung macht aus meiner Sicht auch deshalb Sinn, weil etwa im Brandfall der Kommune / Feuerwehr bekannt ist, wie viele Menschen sich im Pflegeheim befinden sollten und gerettet / gesucht werden müssen...
Marsupilami ist offline  
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Alt 03.11.2022, 11:54   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
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Naja, wäre arm, wenn das Heim so schlecht arbeiten würde, dass die Feuerwehr auf das Melderegister zurückgreifen müsste...
Mächschen ist offline  
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