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DieNeue 22.12.2022 14:19

Wegnahme E-Rolli durchs Heim
 
Hallo Ihr Lieben,

ein Betreuter ist im Umgang sehr schwierig.

Er hat an einem Tag mehrere Mitarbeiter mit seinem E-Rolli angefahren und bekräftigt so seinen Umzugswunsch.



Nun hat die Heimleitung mitgeteilt, dass sie ihm wohl den Rollstuhl wegnehmen wollen, wenn das noch einmal vorkommt (und den Heimvertrag kündigen wollen).

Nun frage ich mich, ob das genehmigungspflichtig ist.

In § 1906 BGB steht ja, dass es zum Wohle des Betreuten freiheitsentziehende Maßnahmen geben kann.
Dies ist meiner Meinung nach der Knackpunkt. Dies wäre ja nicht zum Wohle des Betreuten. Dies wäre eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des Personals seitens des Heimes.

Das wäre doch dann nicht genehmigungspflichtig, oder?

aprilapril 22.12.2022 14:32

Fremdgefährdung - wäre ein Fall für das Ordnungsamt, würde ich sagen :nein:

Pichilemu 22.12.2022 14:33

Wenn der Betreute sich ohne den E-Rolli nicht fortbewegen kann (und davon gehe ich aus), dann ist die Wegnahme des E-Rollis eine freiheitsentziehende Maßnahme, die genehmigungspflichtig ist.


Diese Maßnahme dürfte aber kaum genehmigungsfähig sein, denn Voraussetzung für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme ist, dass der Betreute sein Leben oder seine Gesundheit in erheblichem Maße gefährdet. Dass er einfach nur lästig für das Personal ist, reicht nicht.


Wenn die Einrichtung ihm eigenmächtig und ohne gerichtliche Genehmigung den E-Rolli wegnimmt, wäre das eine strafbare Freiheitsberaubung.

Imre Holocher 22.12.2022 14:56

Moin moin


Als Betreuerin kannst Du die Wegnahme des Rollis nicht beantragen, wenn keine Selbstgefährdung vorliegt. Weil aber eine Fremdgefährdung vorliegt, kann das Heim sich an den SpsD wenden und dort einen Antrag stellen. Ob von dort die Wegnahme des Rolli genehmigt wird, oder der Betreute alternativ untergebracht wird, liegt in der Entscheidung der Behörde. Auch die Nicht-Wegnahme des Rollis durch die Behörde sollte sich das Heim bescheinigen lassen. Genauso wie den Umstand, dass die Behördenichts dagegen hätte, den Rolli durch das Heim sicherzustellen.

Das gibt sicherlich ganz sparsame Gesichter bei der Behörde, aber zur eigenen Absicherung sollte das Heim schon etwas unternehmen.



Wie sieht es denn bei dem Betreuten aus? Ist er helle genug, um begreifen, was er mit seinen Aktionen riskiert?

Wenn nicht, ist das betreuerliche Akzeptieren der Wegnahme ja vielleicht eher als Schutz vor Obdachlosigkeit oder einem Strafverfahren anzusehen - zur eigenen Absicherung sollte dazu eine Aktennotiz ans Betreuungsgericht.

Wenn er weiß worum es geht und die Übung nur aus mieser Laune heraus veranstaltet, sollte man ihn ernst nehmen, ihm die möglichen Kosequenzen verdeutlichen und ihn sie spüren lassen, wen er weiterhin rempelt - auch hier natürlich eine Aktennotiz an das Betreuungsgericht.


MfG
Imre

DieNeue 22.12.2022 15:07

Hallo, Danke für eure Einschätzung.
Der Betreute ist in der Lage sich im Heim zu Fuß zu bewegen. Nur nach draussen für längere Strecken wäre er eingeschränkt. Er wohnt da jetzt 2 Monate und hatte bisher aber noch nicht den Drang aus dem Heim rauszugehen, bzw. -fahren.

Imre Holocher 22.12.2022 18:30

Moin moin

Zitat:

Zitat von DieNeue (Beitrag 145405)
Hallo, Danke für eure Einschätzung.
Der Betreute ist in der Lage sich im Heim zu Fuß zu bewegen. Nur nach draussen für längere Strecken wäre er eingeschränkt. Er wohnt da jetzt 2 Monate und hatte bisher aber noch nicht den Drang aus dem Heim rauszugehen, bzw. -fahren.

Na, was ist denn das für ein Spezialist?
Wenn er den Rolli im Heim nicht benötigt, dann kann man auch von ihm verlagen, dass er ihn im Heim auch nicht nutzt. Wenn er das Heim verlassen will, dann darf er sich gerne erst vor der Haustür in den Rolli setzen.


Wenn er den Rolli im Heim gar nicht benötigt, weil er gehen kann, dann ist es auch keine freiheitsentziehende Maßnahme, ihm diesen zu verweigern. Die Freiheit sich im Hause zu bewegen wird ihm ja dadurch nicht entzogen.

Ihm den Rolli im Heim zu geben ist - mal überspitzt formuliert - ihm eine Waffe zu lassen, mit der er seine Mitbewohner oder das Personal verletzt oder zumindest danach trachtet. Das ist doch schon fast Beihilfe zur Körperverletzung...


MfG
Imre

DieNeue 31.12.2022 12:33

Danke Imre für deine Einschätzung.

Ich fand es im ersten Moment skurril, dass man einem erwachsenen Menschen einen Rolli wegnehmen darf, verstehe aber natürlich auch, dass er weggenommen werden muss, sofern er damit andere vorsätzlich verletzt.

Er kann zwar keinen freien Willen mehr bilden, aber die Konsequenzen versteht er. Seit dem ist es auch nciht mehr vorgekommen.



Beihilfe zur Körperverletzung... das ist eine sehr interessante Formulierung und Gedankengang, der es verdeutlicht, dass das Heim auch verprlichtet wäre ihm den Rolli wegzunehmen.



Aber ihr habt mich im Endeffekt in meiner Sichtweise unterstützt. Vielen Dank, das beruhigt mich etwas. Manchmal macht man sich einfach zu viele Gedanken :d010:


Einen guten Rutsch wünsche ich Euch.


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