Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung somatisches Krankenhaus, dringende Behandlungsbedürftigkeit im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Betreuter ist obdachlos, Streetworker hat mich angerufen, der Arm des Betreuten ist schwer entzündet, Sepsis droht. ...
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08.01.2023, 12:09 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 397
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Unterbringung somatisches Krankenhaus, dringende Behandlungsbedürftigkeit
Guten Morgen,
folgender Sachverhalt: Betreuter ist obdachlos, Streetworker hat mich angerufen, der Arm des Betreuten ist schwer entzündet, Sepsis droht. Polizei angerufen, RTW, Betreuter wurde dem Krankenhaus zugeführt. Keine freie Willensbildung mehr möglich. Es wäre doch nur ein Sonnenbrand, frische Luft wäre gut etc. Der Arzt hat gesagt, wird nicht sofort operiert, dann droht der Tod binnen 24 Stunden durch eine Sepsis. Arzt und ich waren uns einig, dass der Betreute keinen freien Willen mehr bilden kann und die Gefahr des Todes nicht sieht. Betreuter ist drogenabhängig und chronifiziert paranoid schizophren. Jetzt meine Frage: das Krankenhaus sagt mir, sie wären keine geschlossene Einrichtung und könnten eine Unterbringung nicht gewährleisten. Wie geht Ihr mit solchen Sachverhalten um? Beschluss Unterbringung läuft ja ins Leere. Wird er nicht behandelt, verstirbt er. Er ist nun freiwillig, nach gutem Zureden, ins Bett gegangen und konnte dann sofort in Narkose gelegt und operiert werden aber es folgen nach Folge OPs, die erforderlich sind um die drohende Sepsis zu verhindern. Er wird wohl als bald das Krankenhaus verlassen und das KH sagt: dann geht er halt. |
08.01.2023, 12:23 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,410
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Hallo Just, m.W. haben die noch bestehenden psychiatrischen Landeskrankenhäuser in NRW noch eine (gesicherte) somatische Abteilung, in der zumindest kleinere Operationen stattfinden können. Habe aber keinen wirklich aktuellen Überblick. Das wäre dann was für jemanden, der eigentlich psychiatrisch untergebracht ist. Ob das in der von dir genannten Konstellation denkbar wäre, weiß ich nicht. Ich würde mal beim nächstgelegenen LKH nachfragen. Ein Unterbringungsgrund nach § 1831 Abs. 1 Nr 2 BGB wäre das natürlich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.01.2023, 12:33 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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Ich kenne ein Krankenhaus, die haben sowohl Chirurgie, ein Wundzentrum als auch eine geschlossene Psychatrie
https://baddriburg.khwe.de/de/home Die Klinik soll da anfragen, sonst ist es unmöglich einen Platz zu bekommen, außer bei Gefahr für Leib und Leben. Ich weiß aber auch nicht, wie die Entfernung ist, kurz vor Hessen und Niedersachsen ist halt auch NRW... |
08.01.2023, 13:08 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 397
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Meiner Meinung nach ist das auch ein allgemeines Problem: nicht jede konkrete Eigengefährdung basiert auf einen möglichen Suizid. Solche Fälle, wie ich ihn jetzt habe, sind doch auch an der Tagesordnung. Dafür gibt es dann keine Optionen?
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung liegen ja klar vor. Nur kann man sie nicht umsetzen. In der Psychiatrie ist er falsch aufgehoben, die Somatik nimmt ihn nicht. |
08.01.2023, 19:03 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,931
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Moin moin
Das Problem kommt tatsächlich vor. Meiner meiner Betreuten (geistig ordentlich behindert und des öfteren Wahnvorstellungen) mußte vorkurzem aus ähnlichem Grund untergebracht werden da er eine Verletzung am Fuß hatte, die zu einer Sepsis auszuarten drohte. Erfreulicherweise hat das hiesige Krankenhaus gleich nebenan auch eine Psychiatrie. Die somatische Abteilung wollte ihn nicht aufnehmen - hätte es wahrscheinich auch nicht so recht gekonnt, weil der Betreute ziemlich sicher auf allen vieren getürmt wäre. Die Psychiatrie war sauer, dass ich eine Unterbringung organisiert habe, obwohl eher die somatische Behandlung angestanden hat. Da war mir alles völlig egal! Als mich die Oberärztin der Psychiatzrie deshalb zusammenfalten wollte, habe ich ihr sehr deutlich mitgeteilt, dass ich mich um die Gesundheit meiner Betreuten zu kümmern habe. Und wenn die Rechtslage oder die Usancen der Klinik einer lebensrettenden Behandlung im Wege stehen, dann schere ich mich einen feuchten Dreck darum und Zwinge die HeilerInnen, ihrem hippokratischen Ideal zu folgen, auch wenn es ihnen gerade nicht schmeckt. Unabhängig davon war die Unterbringung auch gerade wieder so eine Übung, bei der die Behörde auf BGB bestanden hat und die anwesende Richterin sagte, dass sie das für völligen Blödsinn halte und jetzt nach PsychKG durchzieht, weil auch ein Beschluss wg. Zugriff dazugehört. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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