Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel der Unterbringungsart von Eingliederung zu Pflege im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich habe eine Betreuung, bei der die Betreute in einer Eingliederungseinrichtung für behinderte Menschen untergebracht war. Sie hatte in ...
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26.01.2023, 17:22 | #1 |
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Beiträge: 4
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Wechsel der Unterbringungsart von Eingliederung zu Pflege
Moin,
ich habe eine Betreuung, bei der die Betreute in einer Eingliederungseinrichtung für behinderte Menschen untergebracht war. Sie hatte in diesem Jahr mehrere schwere Hüftoperationen, die leider dazu geführt haben, dass sie jetzt wirklich pflegebedürftig ist. Denn Beweglichkeit und Stuhlgang klappt nicht mehr selbstständig. Da die Eingliederung die weitere Unterbringung abgelehnt hat, auf der Kurzzeitpflege - wo wir noch einmal schauen wollten, ob es sich wieder bessert - ein Dauerplatz frei wurde und meine Betreute den Wunsch geäußert hat, dort zu bleiben, habe ich dem zugestimmt und einen entsprechenden Heimvertrag unterzeichnet. FRAGE: Hätte ich das Gericht um Erlaubnis für diesen Vertrag bitten müssen? Wenn irgendwie möglich bitte Aussage nach altem Recht, denn das war 2022. |
27.01.2023, 15:00 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,410
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Nein, Heimverträge sind nicht genehmigungspflichtig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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