Dies ist ein Beitrag zum Thema Küche in WG abgeschlossen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Betreuter lebt in einer WG mit 4 weiteren Personen (Rentner) zusammen. Die WG wird hauswirtschaftlich versorgt/betreut. Frühstück, Mittag ...
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04.02.2023, 17:28 | #1 |
Stammgast
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 879
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Küche in WG abgeschlossen
Moin,
mein Betreuter lebt in einer WG mit 4 weiteren Personen (Rentner) zusammen. Die WG wird hauswirtschaftlich versorgt/betreut. Frühstück, Mittag und Abendbrot wird gestellt. Dann haben alle Bewohner Zeit, sich mit weiterer Verpflegung und Getränke über den Tag hin, einzudecken. Es wird nach Wünschen der Bewohner, auch nach persönlichen Wünschen eingekauft. Auf den Flur steht ein Wasserkocher, Kaffee Milch und Zucker. Es leben recht kreative Bewohner in der WG, auch was den Alkoholgenuss betrifft. Ohne Aufsicht würden sie die Küche plündern. Daher wird die Küche in den Zwischenezeiten also ca. 3 Stunden am Vormittag und vier Stunden am Nachmittag und nachts, abgeschlossen. Reden wir da schon über Freiheitsentziehung? Der Zugang zu Getränke und Lebensmitel ist ja irgendwie sichergestellt. Im Versorgungs- und Mietvertrag finde ich keine Aussagen über die Küchennutzung. Grüße Der Leuchtturm |
04.02.2023, 17:41 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,931
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Moin moin
Freiheitsentziehung würde ich eher da sehen, wo die Person sich selber nicht mehr raus bewegen kann. Eine abgeschlossene Küche ist da nicht so die Freuheitsberaubung, wenn die Versorgung sonst gesichert ist. Wie sieht es denn sonst in der WG aus? Sind die Bewohner denn mit der Vorgehensweise einverstanden oder eher nicht? Und diese Fragestellung speziell an Deinen Betreuten gerichtet noch mal. Wenn der damit keine Probleme sieht, gibt es m.E. keinen Grund, da ein Fass aufzumachen. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.02.2023, 17:51 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 879
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Moin Imre,
Danke für die Auffassung. Mein Betreuter ist damit erst einmal zufrieden. Er würde sich auch nur an sponatnen Plünderungsmaßnahmen beteiligen, bzw. allein durchführen . Ein Fass wollte ich nicht aufmachen. Er sieht definitiv nicht verhungert aus. Es war eine reine Rechtsfrage. Grüße Der Leuchtturm |
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